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Merken   Drucken   31.03.2011, 17:48 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Vollstreckung wie vor dem Krieg

Ein Gesetz von 1933 erlaubt es einigen Banken, das Vermögen säumiger Schuldner zu pfänden, ohne vor Gericht zu ziehen. Kritiker halten es für verfassungswidrig. von Mareeke Buttjer, Hamburg
Ursprünglich, bei Gründung der Bank im Jahr 1826, waren die Kunden alle Abkömmlinge von Rittern. Wie unter denen Konflikte ausgetragen wurden, ist historisch überliefert: martialisch. Heutzutage sind es zwar eher Landwirte, die beim Ritterschaftlichen Kreditinstitut Stade um ein Darlehen nachsuchen. Doch immer noch muss die Bank nicht wirklich zaudern, wenn es bei dem Geschäft zu Problemen kommt. Denn anders als andere Banken muss sie nicht erst vor Gericht ziehen, wenn ein Kunde seinen Kredit nicht abbezahlt und sie deshalb auf sein Vermögen zugreifen will.
Das Geldhaus muss keine wohlklingenden Schriftsätze verfassen, keine unanfechtbaren Argumente vorbringen, unterzeichnet mit "Hochachtungsvoll". Die Bank kann einfach selbst einen Titel aufsetzen und darauf schreiben: Das Geld gehört uns. Denn sie hat das sogenannte Selbsttitulierungsrecht - ein scharfes Schwert.
Das gibt es nur in Niedersachsen, und gilt auch nur für die Ritterschaftlichen Kreditinstitute des Fürstentums Lüneburg und Stade, die Bremer Landesbank, die Landessparkasse zu Oldenburg und den Calenberger Kreditverein. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) aber will mit dieser Tradition jetzt endgültig Schluss machen. Es hegt Zweifel, dass das Selbsttitulierungsrecht, das den Banken 1933 zugestanden wurde, verfassungsgemäß ist, und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (Az.: 8 U 139/10).
In dem Fall, der der Initiative des OLG zugrunde liegt, ging es um das Sonderrecht der Bremer Landesbank. Die wollte das Grundstück eines Kunden pfänden, der mit der Tilgung seines Kredites im Rückstand war. Wegen des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg, betreffend die staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank) musste die Bank nicht erst vor Gericht ziehen, um ihren Anspruch klären zu lassen.
Grundsätzlich ist einem Vollstreckungstitel ein Gerichtsverfahren vorgeschaltet. In diesem wird geklärt, ob das Recht, auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen, tatsächlich besteht. Der Schuldner kann Einwände dagegen erheben. Diesen Umweg muss die Bremer Landesbank nicht gehen - bisher.

Teil 2: Direkter Vorteil gegenüber den Privatbanken

  • FTD.de, 31.03.2011
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