Es hat sich in den vergangenen Monaten viel bewegt im deutschen Familienrecht. Unterhaltsrecht, Versorgungs- und Zugewinnausgleich - alle Bereiche hat der Gesetzgeber überarbeitet. Doch die Familienrechtler auf dem Deutschen Juristentag wollen nachbessern.
Gerade im Unterhaltsrecht haben viele neue Regelungen zu unterschiedlichsten Gerichtsurteilen geführt - zulasten der Rechtssicherheit. Es geht hier vor allem um die Frage, wann der Elternteil, der die Kinder betreut, wieder selbst für seinen Unterhalt arbeiten muss. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes galt ein sogenanntes Altersphasenmodell. Es regelte, ab welchem Kindesalter dem Elternteil wie viel Erwerbsarbeit zuzumuten war. Die Bonner Professorin und Gutachterin Nina Dethloff plädiert dafür, dieses Modell wieder einzuführen. Ihrer Meinung nach überfordert eine Vollzeitbeschäftigung das betreuende Elternteil und wirkt sich auch nachteilig für das Kind aus. "Wichtig ist aber, dass ein solches Modell nicht starr gehandhabt wird, sondern Raum für die individuellen Besonderheiten lässt", so Dethloff. Ein Mindestunterhalt von drei Jahren darf ihrer Meinung nach aber nicht als der gesetzliche Regelfall angesehen werden.
Intensiv werden sich die Experten auch mit der Frage beschäftigen, inwieweit der finanzielle Ausgleich unter nicht verheirateten Paaren geregelt werden muss. Gerade wenn langjährige Partnerschaften zerbrechen, aus denen auch Kinder hervorgegangen sind, reichen die bisherigen Ausgleichsregelungen nicht aus.
Allerdings müsse die Entscheidung, gerade keine Ehe einzugehen, vom Gesetzgeber respektiert werden, fordert etwa Gerd Brudermüller, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Deshalb ist unter den Experten strittig, ob diese Paare gesetzliche Ausgleichsvereinbarungen für den Fall der Trennung von vornherein ausschließen könnten.