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Merken   Drucken   02.03.2010, 10:34 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wann Insolvenzverwalter für ihre Fehler haften müssen

Allein unter Gläubigern: Insolvenzverwalter haften, wenn sie bei der Rettung oder Abwicklung eines Unternehmens Fehler begehen. FTD.de zeigt die Gefahren. von Thomas Münster, Nürnberg
Wie Abenteurer stellt man sich Insolvenzverwalter gemeinhin nicht vor. Horst Piepenburg aber wählt dieses Bild, wenn er über seinen Beruf spricht: "Wir gehen in Betriebe, die wir nicht kennen. Das ist erst mal wie eine Art Dschungel", sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht beim Deutschen Anwaltverein.
Zwischen den Fingern zerbröckelt: Scheitert die Sanierung, ...   Zwischen den Fingern zerbröckelt: Scheitert die Sanierung, erklärt der Verwalter Insolvenz in der Insolvenz und wickelt die Firma ab
Im Dickicht aus unbekannten Bilanzen und strengen Gesetzen muss der Insolvenzverwalter schnelle Entscheidungen treffen - skeptisch beäugt von den Gläubigern. Und bei jedem Schritt lauern Gefahren: Er haftet persönlich, wenn ihm ein Fehler unterläuft. Den Insolvenzverwalter von Quelle, Klaus Hubert Görg, haben Gläubiger sogar strafrechtlich angezeigt.
Gerade durch solche Fälle rücken Insolvenzverwalter immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit - und der Gläubiger. 2009 haben Sozialversicherungsträger und Finanzverwaltungen die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (GSV) gegründet. Seit Juni 2009 bietet der Internationale Verein für Kreditschutz und Insolvenzrecht, KSI Deutschland, Gläubigern Vertretung und Unterstützung an. Der Verein ist ein Import aus Österreich, im Nachbarland gehören Gläubigerorganisationen zum Insolvenzalltag. Ziel der Verbände ist die effektive Vertretung der Gläubiger in der Insolvenz. Wenn etwas schiefläuft, ermöglichen sie auch die professionalisierte Durchsetzung von Schadensersatz.
Diese Entwicklungen machen aus der bislang eher theoretischen Haftung des Insolvenzverwalters reale Gefahren. Er haftet für jede schuldhafte Pflichtverletzung, und das Feld dafür ist groß. Zunächst muss er grundsätzlich entscheiden, ob er das marode Unternehmen saniert oder dichtmacht. Es kann passieren, dass er eine lebensfähige Firma schließt - oder ein unrettbares Unternehmen am Geldtropf lässt. Dass er nicht alle Möglichkeiten konsequent nutzt, die Insolvenzmasse aufzupäppeln, oder Vermögen unter Wert verscherbelt.

Teil 2: Wann sich die größten Fallen auf tun

  • Aus der FTD vom 02.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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