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09.02.2010, 09:11
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Recht + Steuern:
Warum Zeitarbeitsfirmen vor einem Urteil aus Leipzig zittern
Unchristliches Gehalt in der Zeitarbeit: Das Bundesarbeitsgericht entscheidet, ob Zeitarbeitsfirmen über Tarifverträge die Löhne drücken dürfen.
von Thomas Münster, München
Das kann doch noch richtig teuer werden. Bislang ist Roland Bartels (Name geändert) mit seinen Lohnkosten ganz gut gefahren: 7,53 Euro zahlt er seinen Mitarbeitern, für ihn läuft das Geschäft gut. Dem Unternehmer gehört eine Zeitarbeitsfirma mit Niederlassungen in Hamburg und Norderstedt. Seine fast 100 Mitarbeiter bezahlt er nach einem Tarifvertrag, den sein Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen hat.
Immer feste druff: Arbeitgeber ärgern die großen Gewerkschaften, indem sie mit kleineren Spartengewerkschaften verhandeln
Die aber sei gar nicht tariffähig, kritisieren die Berliner Senatsverwaltung sowie die Gewerkschaft Verdi. Per Klage wollen sie das nun auch höchstrichterlich feststellen lassen. Sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich ihrer Auffassung anschließen und die Tariffähigkeit der CGZP verneinen, muss Bartels seinen Mitarbeitern für drei Jahre bis zu 5 Euro die Stunde nachzahlen - zuzüglich des Beitrags für die Sozialversicherung.
Und nicht nur Bartels. Über 3500 Firmen, schätzt AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz, haben die Preise der CGZP übernommen. Denn bei der Zeitarbeit ist die Wirkung der Tarifverträge verkehrt: Normalerweise dienen die Abschlüsse dazu, den Beschäftigten ein bestimmtes Gehaltsniveau zu garantieren. Bei der Leiharbeit aber dient der Tarifvertrag im Gegenteil dem Absenken des Gehalts.
Das ist den Hartz-Reformen zu verdanken, genauer: dem weniger bekannten Hartz-I-Gesetz. Das hat die Zeitarbeit liberalisiert und im Gegenzug das Prinzip des "Equal Pay" eingeführt. Das heißt: Der Verleiher muss seinen Leuten bezahlen, was das Stammpersonal des Entleihers bekommt.
Das ist der Grundsatz - der fast flächendeckend von der Ausnahme verdrängt worden ist: Das Gesetz erlaubt dem Zeitarbeitgeber niedrigere Löhne, wenn diese durch einen Tarifvertrag festgelegt sind. Selbstredend haben die über 1100 AMP-Mitgliedsunternehmen und viele der über 5000 Zeitarbeitsanbieter ohne Tarifbindung das Angebot zum Lohndrücken gern angenommen. "Die verweisen alle in ihren Arbeitsverträgen auf einen Tarifvertrag", sagt Bernhard Steinkühler, Arbeitsrechtsspezialist in Berlin.
Bei Bartels' Kunden beispielsweise liegt das Lohnniveau zwischen 8 und 12,50 Euro und damit deutlich über dem, was der Unternehmer seinen Leiharbeitern zahlt. Sollte das BAG seinen Tarifvertrag mit der CGZP für hinfällig erklären, gälte wieder der Grundsatz des Equal Pay. Die Leiharbeitsfirmen malen den Teufel schon an die Wand: Von Massenpleiten ist die Rede und von 100.000 Arbeitsplätzen, die verloren gehen sollen. "Das kann politisch doch nicht gewollt sein", schimpft Bartels.
Teil 2: "Dramatische Folgen"
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Aus der FTD vom 09.02.2010
© 2010 Financial Times Deutschland,
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