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Merken   Drucken   05.05.2010, 12:52 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wege zum Insolvenzrecht für Staaten

Rein rechtlich können Staaten nicht pleitegehen. Deswegen gibt es für sie auch kein Insolvenzverfahren. Warum eigentlich? von Andreas Kurz, Berlin
Griechenland ist pleite? Das kann schon mal vorkommen. Allein im 19. Jahrhundert ging der Hellenenstaat viermal in Konkurs. 1932, mitten in der Weltwirtschaftskrise, kippte das Land als erstes in Europa um. Beim Griechen nichts Neues, könnte man also meinen - wenn es die Deutschen im 20. Jahrhundert nicht auch schon zweimal erwischt hätte. "Die Weltgeschichte ist durchzogen von Staatspleiten", sagt Alexander Szodruch, Anwalt bei Latham & Watkins, der über das Thema der Staatsinsolvenzen seine Doktorarbeit geschrieben hat.
Ein Thema, das es eigentlich nicht geben dürfte.
Denn nach dem traditionellen Völkerrecht kann ein Land gar nicht pleitegehen. Schließlich, so will es die reine Lehre, kann es nach Belieben Geld drucken oder es sich über die Besteuerung von seinen Bürgern holen. Ein Staat sei konkursunfähig, stellte das Bundesverfassungsgericht im "Waldenfels"-Urteil 1962 fest, das allgemeine Konkursrecht für einen Staatsbankrott weder gedacht noch geeignet. Und Paragraf 12 der deutschen Insolvenzordnung regelt, dass über das Vermögen des Bundes kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Aber was passiert, wenn ein Staat sich nicht an die Gesetze hält und trotzdem pleitegeht?
"Wir haben das Problem, dass es derzeit kein Insolvenzverfahren für Staaten gibt, und das werden wir für Griechenland oder Portugal auch nicht mehr entwickeln können", sagt Michael Waibel von der Universität Cambridge. In der völkerrechtlichen Finanzarchitektur klafft eine Lücke, die auch dem Bundeskanzleramt nicht verborgen geblieben ist. Am Dienstag forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Verfahren für die geordnete Insolvenz von Staaten, bei der die Gläubiger mit herangezogen werden.
"Wir haben bisher nur Ad-hoc-Lösungen", sagt der Berliner Rechtsprofessor Christoph Paulus, "Dutzende verschiedene, auf den Einzelfall angepasste Reaktionsmuster". Es gibt bislang keinen Welt-Insolvenzverwalter, der die Gläubiger koordinieren und die Staatsschulden restrukturieren würde. Geht ein Land pleite, wird in gemeinsamen Hauruck-Aktionen geflickt, geborgt, erlassen - je nach Kassenstand, "aber ohne die Transparenz und Berechenbarkeit eines juristischen Konzepts".
Dabei hat es durchaus entsprechende Anläufe gegeben. Noch unter dem Eindruck der Argentinien-Pleite 2001 hatte der Internationale Währungsfonds IWF ziemlich überraschend ein Verfahren für Staateninsolvenzen angeregt, das sich "Sovereign Debt Restructuring Mechanism" nannte. Doch die IWF-Pläne hinterließen einen "schlechten Nachgeschmack", sagt Christoph Paulus. Mit dem Währungsfonds hätte diejenige Institution dem konkursreifen Staat die Lösung seiner Schuldenkrise offeriert, die ihn zuvor in die Pleite begleitet hätte. Zudem räumte der IWF vor allem sich selbst Privilegien ein - womit seine Pläne gegen das insolvenzrechtliche Gebot der Gläubigergleichbehandlung verstoßen hätten. Und so scheiterte dieser Vorstoß 2003.

Teil 2: Wer den Insolvenzantrag für den klammen Staat stellt

  • FTD.de, 05.05.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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