Griechenland ist pleite? Das kann schon mal vorkommen. Allein im 19. Jahrhundert ging der Hellenenstaat viermal in Konkurs. 1932, mitten in der Weltwirtschaftskrise, kippte das Land als erstes in Europa um. Beim Griechen nichts Neues, könnte man also meinen - wenn es die Deutschen im 20. Jahrhundert nicht auch schon zweimal erwischt hätte. "Die Weltgeschichte ist durchzogen von Staatspleiten", sagt Alexander Szodruch, Anwalt bei Latham & Watkins, der über das Thema der Staatsinsolvenzen seine Doktorarbeit geschrieben hat.
Ein Thema, das es eigentlich nicht geben dürfte.
Denn nach dem traditionellen Völkerrecht kann ein Land gar nicht pleitegehen. Schließlich, so will es die reine Lehre, kann es nach Belieben Geld drucken oder es sich über die Besteuerung von seinen Bürgern holen. Ein Staat sei konkursunfähig, stellte das Bundesverfassungsgericht im "Waldenfels"-Urteil 1962 fest, das allgemeine Konkursrecht für einen Staatsbankrott weder gedacht noch geeignet. Und Paragraf 12 der deutschen Insolvenzordnung regelt, dass über das Vermögen des Bundes kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Aber was passiert, wenn ein Staat sich nicht an die Gesetze hält und trotzdem pleitegeht?