Mit den besonderen Geschäftsgepflogenheiten an seinem neuen Arbeitsplatz war der chinesische Mitarbeiter schon gut vertraut. Allein mit der deutschen Sprache haderte er noch ein wenig. Damit bei seinem ersten Treffen mit den Wettbewerbern auch wirklich alles glattlief, hatte er seine Begrüßungsrede vorsichtshalber vorformuliert. Höflich bat er darum, die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit seinem Vorgänger auch mit ihm fortzusetzen. Ein dummer Fehler, denn genau dieses Schriftstück fanden die Beamten des Bundeskartellamts, säuberlich verstaut in seiner Schreibtischschublade.
Kartelle sind verboten, das weiß jeder, selbst derjenige, der in geschäftlichen Dingen eher unerfahren ist. Dennoch gibt es diese unerlaubten Absprachen mit der Konkurrenz, mit denen der harte Wettbewerb weichgespült wird. Und für die sich der chinesische Geschäftspartner so freundlich bedankte. Die Europäische Wettbewerbskommission verhängt Jahr für Jahr drastischere Geldbußen und versucht mit Kronzeugenregelungen, die Kartelle zu unterminieren.
Die Einschläge kommen näher, und im Management vieler Unternehmen vernimmt man sie deutlich. Die Chefs müssen dafür sorgen, dass ihre Angestellten den Verlockungen verbotener Absprachen widerstehen. Sie müssen dafür sorgen, selbst wenn ihnen das finanzielle Nachteile, etwa bei Verkaufsprämien, beschert. Und sie müssen klare Grenzen ziehen, zwischen dem gerade noch Erlaubten und dem bereits Illegalen.