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Merken   Drucken   24.06.2008, 11:46 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wenn die Kartellermittler kommen

Auch Durchsuchtwerden will gelernt sein: Die Zahl der Kartellrazzien steigt stark an, die Unternehmen spüren wachsenden Verfolgungsdruck. In Rollenspielen mit Anwälten bereiten sie sich auf den Ernstfall vor. von Anke Stachow
Mit den besonderen Geschäftsgepflogenheiten an seinem neuen Arbeitsplatz war der chinesische Mitarbeiter schon gut vertraut. Allein mit der deutschen Sprache haderte er noch ein wenig. Damit bei seinem ersten Treffen mit den Wettbewerbern auch wirklich alles glattlief, hatte er seine Begrüßungsrede vorsichtshalber vorformuliert. Höflich bat er darum, die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit seinem Vorgänger auch mit ihm fortzusetzen. Ein dummer Fehler, denn genau dieses Schriftstück fanden die Beamten des Bundeskartellamts, säuberlich verstaut in seiner Schreibtischschublade.
Kartelle sind verboten, das weiß jeder, selbst derjenige, der in geschäftlichen Dingen eher unerfahren ist. Dennoch gibt es diese unerlaubten Absprachen mit der Konkurrenz, mit denen der harte Wettbewerb weichgespült wird. Und für die sich der chinesische Geschäftspartner so freundlich bedankte. Die Europäische Wettbewerbskommission verhängt Jahr für Jahr drastischere Geldbußen und versucht mit Kronzeugenregelungen, die Kartelle zu unterminieren.
Die Einschläge kommen näher, und im Management vieler Unternehmen vernimmt man sie deutlich. Die Chefs müssen dafür sorgen, dass ihre Angestellten den Verlockungen verbotener Absprachen widerstehen. Sie müssen dafür sorgen, selbst wenn ihnen das finanzielle Nachteile, etwa bei Verkaufsprämien, beschert. Und sie müssen klare Grenzen ziehen, zwischen dem gerade noch Erlaubten und dem bereits Illegalen.
Kartellverfahren   Kartellverfahren
"Größere Unternehmen schulen ihre Mitarbeiter inzwischen regelmäßig, etwa einmal im Jahr", sagt Daniela Seeliger, Kartellrechtsexpertin bei Linklaters. Rechtlich vorgeschrieben ist das nicht. Aber einen Anreiz gibt es dafür schon. Immerhin muss der Geschäftsführer nicht persönlich für das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter haften, wenn er nachweisen kann, dass er sie regelmäßig in Fragen des wettbewerbskonformen Verhaltens geschult hat. "Es geht nicht darum, Tipps zu geben, wie das perfekte Kartell aussehen könnte", sagt Anwältin Seeliger, "sondern darum, im Vorfeld dafür zu sorgen, dass das Unternehmen sauber ist."
Und da lassen sich Unternehmensführung und Anwälte inzwischen einiges einfallen. Getreu dem Motto "Grau ist alle Theorie" proben sie sogar den Super-GAU: den unangemeldeten Besuch von Bundeskartellamt oder der EU-Wettbewerbskommission. "Mock dawn raids" heißen die inszenierten Kartelldurchsuchungen im juristischen Fachjargon. Zehn bis fünfzehn dieser Schauspiele absolviert Anwältin Seeliger jährlich bei ihren Mandanten, manchmal sogar parallel mit Teams aus dem Ausland an mehreren Standorten. Für den Mandanten ist das aufregend, aufwendig und teuer. Doch schärfen die Proben für den Ernstfall das Bewusstsein mehr als Vorträge im Besprechungsraum. Jedenfalls sind die Mitarbeiter hellwach, wenn Anwältin Seeliger plötzlich im Gefolge von sechs bis zehn Anwälten im Eingang aufkreuzt. Das bleibt hängen. Länger als klein gedruckte Aufgabenlisten für den Ernstfall.

Teil 2:

  • Aus der FTD vom 24.06.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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