FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Wenn die Kreditkarte in falsche Hände gerät

Merken   Drucken   20.05.2009, 07:57 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wenn die Kreditkarte in falsche Hände gerät

Kreditkarten erhöhen den Spaß beim Shopping – vorausgesetzt, sie geraten nicht in falsche Hände. Trickbetrügern reicht es inzwischen aus, die Kartennummer zu besitzen. Bürger sind in vielen Missbrauchsfällen vor Verlust geschützt. Allerdings gibt es ungeklärte Rechtsfragen, Verbraucherschützer sehen Lücken im Gesetz. von Katharina Schneider (Köln)
Als Sabine Kagerer im Sommer 2007 aus dem Urlaub zurückkehrt, ist der Schreck groß: Auf ihrem Konto fehlen 61 Euro. Der Betrag wurde online über ihre Kreditkarte abgebucht. Das allerdings hatte sie nie veranlasst. Schnell sperrt sie die Karte, reklamiert die Abbuchung bei ihrer Bank und bekommt das Geld zurück.
Zwei Monate später: neue Karte, neue Abbuchung. Diesmal sind es 29 Euro, wieder geht das Geld an eine Firma im Ausland. Bald versucht sie es mit der dritten Kreditkarte. Doch wieder dauert es nicht lang, bis falsche Abbuchungen folgen. Diesmal zahlt die Bank aber nicht. Sie wirft der 47-Jährigen aus Markt Schwaben bei München vor, dass sie mit der Karte nicht sorgfältig umgegangen sei.
Doch Kagerer hat nichts gemacht, was nicht auch andere tun würden. "Ich habe die Karte nur sporadisch im Internet eingesetzt, um Bahntickets, Theaterkarten oder Hotels zu bezahlen", sagt sie. Insgesamt geht es um 710 Euro, die die Bank nicht erstatten will, obwohl immer wieder die gleichen ominösen Unternehmen abgebucht hatten. Das Amtsgericht München gibt Kagerer aber recht: Die Bank muss beweisen, dass der Kunde für den Missbrauch der Kreditkarte selbst verantwortlich ist. Gelingt ihr das nicht, muss sie dem Kunden den abgebuchten Geldbetrag erstatten (Az.: 242 C 28.708/08).
Trotz des Ärgers hatte Sabine Kagerer noch Glück, dass nur mit ihrer Kreditkarte und nicht mit der EC-Karte Missbrauch getrieben wurde. Denn bei Kreditkarten reicht zum Bezahlen meist die bloße Unterschrift, nur manchmal wird auch der aufdruckte Sicherheitscode verlangt. Deshalb kann jeder, der die Kartennummer hat und die Gültigkeit der Karte herausfindet, damit bezahlen. Da die Nummer auf den Kontoauszügen steht, geraten auch die Bankmitarbeiter in Verdacht. Die Bank muss bei Kreditkarten deshalb die Schuld des Kunden beweisen.
Umgekehrt läuft es, wenn die EC-Karte gestohlen und Geld abgehoben wird. Dann hat die Bank den "Beweis des ersten Anscheins" auf ihrer Seite. Der greift, wenn - juristisch gesprochen - die allgemeine Lebenserfahrung für einen bestimmten Ablauf von Ereignissen spricht. Im konkreten Fall heißt das: Wenn schon kurze Zeit nach dem Diebstahl mit der Karte und der richtigen Geheimzahl Geld an Geldautomaten abgehoben wurde, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Pin auf der EC-Karte notiert oder mit dieser verwahrt wurde. So haben zahlreiche Gerichte entschieden, darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2004 (Az: XI ZR 210/03).
Die Richter stützen ihr Urteil auf ein Sachverständigengutachten. Es sei mathematisch ausgeschlossen, die Pin einzelner Karten mithilfe der auf ihnen gespeicherten Informationen zu errechnen. Dafür benötige man den passenden Institutsschlüssel, der zur Codierung verwendet werde, so der Gutachter.
Deshalb liegt die Beweislast beim Kunden: Er muss darlegen, dass der Täter die Pin nicht durch seine Schuld erlangt hat. Für Verbraucher ist das schwierig, wer traut sich schon, seine Bank zu verklagen?

Teil 2: Sammelklagen gegen Banken

  • Aus der FTD vom 20.05.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  Karriereplanung Wären Sie ein guter Bewerber?

Der Arbeitsmarkt eröffnet derzeit Chancen auf einen Jobwechsel, Fachleute sind gefragt. Doch der Bewerbungsprozess birgt viele Fallen. Könnten Sie sie im Bedarfsfall umschiffen?

Sie schicken Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Anschreiben an einen Arbeitgeber. Wie viel Mogelei ist erlaubt?

Karriereplanung: Wären Sie ein guter Bewerber?

Alle Tests

  09.02. Kopf des Tages Shah Rukh Khan - Bollywood-Promi auf Eroberungstour
Kopf des Tages: Shah Rukh Khan - Bollywood-Promi auf Eroberungstour

Er hat mehr Fans als Brad Pitt und Johnny Depp zusammen. Doch wenn Indiens Star zur Berlinale kommt, geht es um Geschäft statt Glanz: Bollywood will die Welt erobern. mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote