Rolf Breuer und Leo Kirch (r.)
Unternehmen müssen diese sogenannte Entsprechenserklärung ihren Aktionären dauerhaft zugänglich machen, etwa auf der Homepage. Der Stolperstein: Konzerne können zwar freiwillig festlegen, welchen Kodex-Empfehlungen sie folgen - allerdings sind sie verpflichtet, dies dann auch ihren Aktionären mitzuteilen. Gerade hierbei scheinen nach Ansicht von Wirtschaftsjuristen nicht wenige Unternehmen zu schlampen. Das könnte sich rächen.
"Der BGH hat nun erstmals entschieden, dass diese Erklärung auch bindend aktualisiert werden muss", erklärt Dohm. "Das war vielen Unternehmen bislang nicht bewusst." Die Folgen für börsennotierte Konzerne, die ihre Entsprechenserklärung nicht auf den neuesten Stand bringen, sind unangenehm: "Ist die Erklärung falsch, kann dies zur Anfechtbarkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat führen", sagt Rechtsanwalt Patrick Nordhues aus der Wirtschaftskanzlei McDermott Will & Emery.
Sicher: Unmittelbare rechtliche Konsequenzen hat die fehlende Entlastung, die im Aktiengesetz geregelt ist, nicht. Aber der Vorgang sei Unternehmen "unendlich peinlich", sagt ein Anwalt, der Unternehmen in Corporate-Governance-Fragen berät.