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Merken   Drucken   01.02.2012, 10:10 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wer zu spät kommt, den bestraft der Fiskus

Die Finanzämter verschärfen die Gangart: Künftig gelten Unternehmer als potenzielle Straftäter, wenn sie ihre Steuer nicht rechtzeitig anmelden. von Anke Stachow, Essen
Fett markiert sollte der Termin im Kalender sein. Auffällig, damit er auf keinen Fall in Vergessenheit gerät. Denn er ist jetzt wichtiger als der Hochzeitstag oder der Geburtstag der Ehefrau. Und vor allem drohen bei Versäumen noch schlimmere Konsequenzen.
Am 10. eines jeden Monats oder Quartals müssen Selbstständige und Gewerbetreibende ihre Umsatz- und Lohnsteuer dem Finanzamt melden. So war es zwar schon immer. Ab sofort aber will der Fiskus Verzögerungen nicht länger dulden. Nach einer geänderten Verwaltungsrichtlinie müssen Verspätungen umgehend der Bußgeld- und Strafsachenstelle gemeldet werden. Das heißt: Ein Tag zu spät - und der Steuerzahler wird in den Akten als Steuerhinterzieher geführt.
Die härtere Gangart passt in das System   Die härtere Gangart passt in das System
Bisher wurden Verzögerungen recht unbürokratisch gehandhabt: Das Finanzamt forderte einen Verspätungszuschlag von maximal zehn Prozent der ausstehenden Summe. Damit war die Sache erledigt. Jetzt wird die Steuerfahndung eingeschaltet. "Schon bei kleinen Verfehlungen kann Unternehmern und Freiberuflern eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens drohen", warnt der Deutsche Steuerberaterverband.
Die härtere Gangart passt in das System. Allgemein beklagen sich Steuerzahler, dass die Verständigung mit den Finanzbeamten bei unklaren Sachverhalten viel schwieriger geworden sei. Hartnäckig verfolgt der Fiskus zum Beispiel Rentner, die noch nicht mitbekommen haben, dass jetzt auch sie jährliche Steuererklärungen abzugeben haben. Und Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärung gewähren die Finanzämter auch kaum noch. Der Kölner Steuerberater Peter Pauly hat sich jüngst mit einer Petition an die Politik gewandt, um die Abgabefrist zumindest von zwölf auf 15 Monate zu verlängern.

Teil 2: Fehler in den Bescheiden häufen sich

  • Aus der FTD vom 01.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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