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Merken   Drucken   14.04.2010, 10:29 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wie der Fiskus Steuerzahler ausforscht

Der Fiskus forscht seine Steuerbürger immer stärker aus. Die Gerichte funken zwar hin und wieder dazwischen, können die staatliche Neugier aber kaum bremsen. von Thoralf Schwanitz, Berlin
Bürgerrechte werden häufig in ungemütlicher Umgebung verteidigt: bei Demonstrationen auf zugigen Plätzen zwischen sperrigen Plakaten und plärrenden Megafonen. Dieses Mal aber war es anders, da zeigte sich der Widerstand ganz gediegen in einem Schloss in München-Bogenhausen, das von viel Grün umgeben ist. Im Dienstgebäude des Bundesfinanzhofs.
Große Durchsicht: Der gläserne Steuerzahler   Große Durchsicht: Der gläserne Steuerzahler
Und nicht nur der Ort war ungewöhnlich: Sonst protestieren die üblichen Bürgerrechtler gegen Eingriffe des Staates, hier aber waren es Banker und Finanzrichter. Ein Kreditinstitut hatte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen den Informationsdrang eines Finanzamts geklagt - und Recht bekommen. Die obersten Finanzrichter der Republik urteilten: Die Außenprüfer der Finanzämter dürfen von Banken die Vorlage von Kontoauszügen ihrer Kunden erst verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nicht erteilt hat, die Auskunft unzureichend war oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen (Az.: II R 57/08).
Doch was nach einem Triumph für Freunde der Privatsphäre und Fans des Bankgeheimnisses klingt, ist für Kritiker allenfalls das Aufbäumen in einem Rückzugsgefecht. Denn der Fiskus hat sich längst eine Palette neuer Instrumente zur gründlichen fiskalischen Untersuchung der Bürger zugelegt, die er immer häufiger nutzt: etwa schärfere Dokumentationspflichten für Steuerpflichtige, Kontenabrufe und die Kontrolle von Rentenbezugsmitteilungen.
Im Fall, der vor dem BFH verhandelt wurde, hatte das Finanzamt den Bogen dieses Mal aber überspannt. "Die Entscheidung stärkt den Schutz der Bankkunden gegen zu viel Neugier der Außenprüfer", sagt Steuerberaterin Ellen Ashauer-Moll von der Kanzlei Rödl & Partner. "Das Urteil ist wichtig in einer Zeit, in der die Außenprüfungen der Steuerbehörden deutlich verschärft werden."
Zuerst verlangten die Kontrolleure von der überprüften Steuerpflichtigen die Vorlage ihrer Kontoauszüge, um ihre regelmäßige Abhebungen überprüfen zu können. Da die Dame die Unterlagen jedoch vernichtet hatte, forderten die Prüfer die Bank der Frau auf, dann bitte gleich die Kontoauszüge herauszurücken. Doch das Kreditinstitut sperrte sich.
Der BFH gab der Bank Recht. Denn die sei erst einmal nur verpflichtet, punktuelle Fragen der Prüfer zu beantworten. Eine Auskunft sei mit Blick auf die Persönlichkeitssphäre viel weniger einschneidend als die Vorlage kompletter Kontoauszüge.

Teil 2: Eifriger Abruf von Kontostammdaten

  • Aus der FTD vom 14.04.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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