FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Wir lieben Steuern

Merken   Drucken   21.07.2010, 15:05 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wir lieben Steuern

Steuerberater dürfen für sich werben. Doch müssen sie künftig bei der Wahl ihrer Zusatztitel vorsichtig sein. Und Konkurrenten madig machen ist sowieso nicht erlaubt. von Thomas Münster, München
Die Werbung zog regelmäßig an den Kunden in spe vorbei. "Ihr Partner in Sachen Steuer- und Wirtschaftsberatung im Charlottenviertel" stand dick auf einer Straßenbahn in Halle, gestreckt über ihre volle Länge. Das Bundesverfassungsgericht sah darin kein Problem (Az.: 1 BvR 981/00). Das Grundrecht auf Berufsfreiheit gelte auch für die Werbung von Steuerberatern, urteilte es, nachdem es von empörten Wettbewerbern der werbenden Gesellschaft angerufen worden war. Und Werbung sei nun mal mehr als eine sachliche Informationsveranstaltung. Steuerberater dürften auf Kundenfang gehen - auch auf der Straßenbahn.
Die Zeiten, in denen sogar Praxisschilder mit dem Zentimetermaß auf ihre standesgemäße Abmessung kontrolliert wurden, sind vorbei. Bis 1994 war Werbung für Steuerberater ganz tabu. Dann wurden die Regeln Schritt für Schritt gelockert. Inzwischen ist fast alles erlaubt. Es gibt nur noch einzelne Spezialvorschriften für Steuerberater, außerdem müssen sie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten.
So wie Carsten Förster. Er ist Steuerberater in Hannover. Als in der Region in kurzer Zeit rund 50 Tankstellen - auch für Förster eine wichtige Klientel - die Kanzlei wechselten, witterte er eine systematische Abwerbung. Er hielt mit einer Rundmail an 80 Tankstellen dagegen. "Wir helfen Ihnen, Ihren Gewinn zu steigern", versprach er darin.
An fünf Prüfpunkten sollte der Leser seinen aktuellen Berater testen und sich dann bei Förster in einem kostenlosen Beratungsgespräch über Verbesserungsmöglichkeiten informieren - mit anschließender Weinprobe. Eine Woche später fasste Förster nach: "Sie haben bisher nicht auf unser Angebot reagiert. Verschenken Sie kein Geld! Wir zeigen Ihnen, wie Sie die zu viel gezahlten Steuerberaterhonorare sowie Steuern und Abgaben zumindest für die Zukunft einsparen."
Das ging dem Bundesgerichtshof dann doch zu weit. Der letzte Satz stelle alle anderen Berater pauschal in ein schlechtes Licht. Förster könne gar nicht wissen, ob ein Tankstellenbesitzer bei einem anderen zu viel gezahlt habe, weshalb die Werbung irreführend sei. Der Rest aber sei in Ordnung (Az.: I ZR 77/07).

Teil 2: Exotische Fachberatertitel

  • FTD.de, 21.07.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  Karriereplanung Wären Sie ein guter Bewerber?

Der Arbeitsmarkt eröffnet derzeit Chancen auf einen Jobwechsel, Fachleute sind gefragt. Doch der Bewerbungsprozess birgt viele Fallen. Könnten Sie sie im Bedarfsfall umschiffen?

Sie schicken Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Anschreiben an einen Arbeitgeber. Wie viel Mogelei ist erlaubt?

Karriereplanung: Wären Sie ein guter Bewerber?

Alle Tests

  09.02. Kopf des Tages Shah Rukh Khan - Bollywood-Promi auf Eroberungstour
Kopf des Tages: Shah Rukh Khan - Bollywood-Promi auf Eroberungstour

Er hat mehr Fans als Brad Pitt und Johnny Depp zusammen. Doch wenn Indiens Star zur Berlinale kommt, geht es um Geschäft statt Glanz: Bollywood will die Welt erobern. mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote