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Merken   Drucken   30.12.2009, 11:59 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Zasterfahndung

Steuerbetrug gilt als Volkssport und wird oft als Kavaliersdelikt gesehen. Er kostet den Staat jedes Jahr Milliarden. Doch nicht jeder kommt damit durch. von Birgit Tietjen, Lüneburg
Nicht jeder Schrott ist Müll. Aus alten Kabeln, Waschmaschinen oder Aludosen ist noch so mancher Euro herauszuholen. Schrotthändler etwa verdienen Geld mit dem Einsammeln und Ankauf von Altmetallen, die dann zum Weiterverkauf sortiert oder aufbereitet werden. Eine schöne Stange Geld - die nicht jeder mit dem Fiskus teilen möchte.
Allen Adleraugen zum Trotz: Deutschlands Steuerfahnder erwischen ...   Allen Adleraugen zum Trotz: Deutschlands Steuerfahnder erwischen bei Weitem nicht jeden Betrüger
Auch ein Schrotthändler aus Niedersachsen wollte seine Einnahmen lieber für sich behalten. Mit gefälschten Einkaufsbelegen erhöhte er seine Betriebsausgaben, um die mit den Einnahmen verrechnen zu können. Sein Vorarbeiter gab an der Waage erfundene Namen und Adressen von angeblichen Metallverkäufern an, der Chef stellte für die angekaufte Ware einen Scheck aus - den dann jener Vorarbeiter einlöste. 50.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr ergaunerten die beiden. Erst eine Betriebsprüfung brachte den Betrug ans Licht. Mehrsteuern von rund einer halben Mio. Euro stehen jetzt ins Haus, das Strafverfahren folgt.
Steuerhinterziehung ist ein Volkssport. Juristisch ist es zwar eine Straftat, Geld am Fiskus vorbei zu verdienen. Wem das gelingt, der gilt im öffentlichen Ansehen aber eher als besonders gewieft denn als kriminell. Das Gemeinwesen hingegen kommt das teuer zu stehen. Rund 30 Mrd. Euro, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft, entgehen dem Staat pro Jahr durch Steuerhinterziehung. Aufgespürt wird davon nur ein Bruchteil. Nur 1,8 Mrd. Euro, sagt Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, holt die Steuerfahndung wieder rein. "Das ist ein bescheidener Teil."
Tricks der Betrüger
Die Tricks der Betrüger sind vielfältig. Ein Altkleiderhändler aus der Nähe von Kiel verkaufte die Textilien sortiert und gebündelt an einen der größten deutschen Exporteure für Altkleider, der sie wiederum überwiegend nach Russland weiterveräußerte. Bei einem routinemäßigen Abgleich im Finanzamt des Geschäftspartners fiel einem Betriebsprüfer dann auf, dass der Altkleiderhändler offiziell pro Deal Ware im Wert von 25.000 Euro verkauft hatte. Der Russlandexporteur hatte laut seiner Rechnung aber 30.000 Euro dafür bezahlt. Die Steuerfahndung kam und prüfte. Ergebnis: der Altkleiderhändler aus Schleswig-Holstein hatte über Jahre seine Umsatzsteuer runtergerechnet. Nun muss er fast 100.000 Euro nachzahlen.
Die Finanzämter überprüfen jede Steuererklärung zunächst mit einer sogenannten Plausibilitätsprüfung. Steuersünden von Kleinverdienern erledigt in der Regel der Innendienst. Ergibt sich aber ein schwerwiegenderer Verdacht, wird die Steuerfahndung eingeschaltet. Dann erscheinen die Fahnder überraschend mit einem Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung, das Büro oder den Betrieb. Ein Prüfer, sagt Ondracek, bringt im Schnitt rund 1 Mio. Euro neue Steuereinnahmen im Jahr. 15.000 Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr eingeleitet.

Teil 2: Wie Fahnder den Betrügern auf die Schliche kommen

  • Aus der FTD vom 30.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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