Die Reform des Scheidungsrecht ist in Kraft getreten. In einer Zeit, in der knapp ein Drittel aller Ehen geschieden werden, steht der Begriff Liebe keinesfalls ganz oben auf der Agenda. Mittlerweile ist es auch längst nicht mehr unromantisch, vor der Hochzeit einen Ehevertrag abzuschließen. Ganz im Gegenteil, im Falle einer Trennung zahlt sich dieser Weitblick aus.
Da diesen Dienstag die Reform des Scheidungsrechts mit neuen Regeln für Zugewinn und Versorgung in Kraft tritt, rückt der richtige Moment, um sich schon mal über schlechte Zeiten Gedanken zu machen, in greifbare Nähe. Die Regierung verspricht sich von dieser Neuregelung mehr Gerechtigkeit für die Partner.
Vermögensverhältnisse offenlegen
Gerechtigkeit stellt sich so beispielsweise bei der Festsetzung des Stichtages zur Offenlegung aller Vermögensverhältnisse ein. Zumindest für den finanziell schlechter gestellten Partner. Dies geschieht nun schon am Tag des gerichtlichen Scheidungstermins.
Gefunden bei capital.de
Bisher mussten dort lediglich die Vermögenswerte angegeben werden. Man hatte aber immer noch bis zum Ende des Trennungsjahres Zeit um die Belege auch wirklich vorzulegen. Nicht selten nutzte ein Ehepartner diesen Zeitraum, um Teile des Vermögens vor dem Ex-Partner in Sicherheit zu bringen.
Auch beim Thema Altersversorgung herrscht nun völlige Chancengleichheit. Die Rentenansprüche, die beide Partner in ihrer gemeinsamen Zeit angehäuft haben, werden bei einer Scheidung genau geteilt. Das gilt für die gesetzliche Rente ebenso wie für die private oder betriebliche. Der Ehefrau, die auf Grund der Kindeserziehung einige Jahre beruflich aussetzen musste, stehen somit ebenso hohe Ansprüche zu, wie ihrem Mann, der in dieser Zeit ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt hat. Zudem erfolgt der Versorgungsausgleich, sprich der Ausgleich der in der Ehezeit entstandenen Altersversorgungsansprüche, nach einer kurzen Ehe (höchstens drei Jahre) nicht automatisch, sondern erst auf den ausdrücklichen Wunsch des Partners.
Dank des Zugewinnausgleichs wird eine Hochzeit ohne Vertrag ganz schnell zum Risiko: Unternehmen, Immobilien, Erbschaften und Schenkungen werden bei der Heirat nicht automatisch Miteigentum des Partners, allerdings profitiert dieser von Wertzuwächsen während der Ehe. Im Klartext heißt das, dass dem Partner die Hälfte aller Wertzuwächse zustehen, die sich im Laufe der Ehe angehäuft haben.
Auch der Abbau von Schulden im Zeitraum der Partnerschaft wird nun unter Zugewinn verbucht. Wer also mit 50.000 Euro Schulden in die Ehe startete, diese aber im Verlauf der Ehe ausgleichen und weitere 50.000 Euro auf der Haben-Seite verbuchen kann, macht nach der Reform nun einen Zugewinn von 100.000 Euro und muss diese mit dem Partner teilen. Sogar dann noch, wenn er tatsächlich nur die 50.000 Euro von der Haben-Seite besitzt. Der aus dem Wegfall der Schulden entstehende Vermögensvorteil bedeutet somit auch, dass ein Partner eine höhere Summe als Ausgleich aufbringen muss. Im Extremfall müssen also wieder neue Schulden gemacht werden, um den Ex-Partner auszuzahlen.
Letztendlich muss man aber auch Abstriche machen. Schon seit 2008 ist es für den besser verdienenden Partner (meist der Mann) finanziell weniger schmerzhaft eine Ehe zu beenden und weniger lukrativ für den, der vom Unterhalt abhängig wäre (meist die Frau). Denn eine lange Ehe garantiert nach der Reform keinen lebenslangen Unterhalt mehr, schon gar nicht auf dem bisher gewohnten Lebensstandard. Sind keine Kinder im Spiel, werden nur noch sogenannte ehebedingte Nachteile, wie etwa der Karriereverzicht zu Gunsten der Familie ausgeglichen. Den muss man allerdings erst einmal nachweisen. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichtes zu beurteilen, ob auch ohne Ehe ein nennenswerter beruflicher Aufstieg möglich gewesen wäre.
So umfangreich die neusten Reformen auch sind, hinterlässt das neue Recht doch immer noch große Lücken. Es wird folglich immer wichtiger werden, sich über individuelle Verträge abzusichern, um die Wirkung gesetzlicher Vorgaben zu ändern oder zu ergänzen.
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