Experten wittern eine nicht nur linguistische Revolution in deutschen Gerichtssälen. Bislang galt: Die Gerichtssprache ist Deutsch. In der Vergangenheit landeten deshalb grenzüberschreitende Wirtschaftsstreitigkeiten oft vor englischsprachigen Gerichten, vorzugsweise in London. Das Modellprojekt soll nun ausloten, wie handhabbar englische Verhandlungen sind, und natürlich den Gerichtsstandort Deutschland attraktiver machen.
Im Grunde sind Richter, Anwälte und auch Unternehmen überzeugt, dass die Initiative gut ist. "Dadurch werden deutsche Unternehmen künftig viel bessere Chancen haben, ihre ausländischen Geschäftspartner vom deutschen Recht zu überzeugen", sagt etwa Philipp von Raven, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Jones Day in Frankfurt. Besonders kleinere Mittelständler und Handelsvertreter, für die internationale Schiedsgerichtsverfahren zu teuer sind, würden profitieren.
Doch Zweifel bestehen hinsichtlich der Handhabung - insbesondere mit Blick auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg, der kürzlich veröffentlicht wurde. Er geht viel weiter als das Pilotprojekt und sieht vor, dass auch die Protokolle und Urteile auf Englisch abgefasst werden. Vielen Anwälten ist das zu radikal. "Die Frage ist, inwieweit das Konzept zu Ende gedacht wurde", sagt Tobias Bomsdorf aus der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit in der Praxis seien noch viele Fragen offen, etwa, wie englischsprachige Urteile vollstreckt und in welcher Form Rechtsmittel eingelegt werden können.
Skeptisch sind Anwälte auch in Bezug auf die sprachlichen Fähigkeiten vieler Richter. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Debatte um das Englisch des neuen EU-Kommissars Günther Oettinger befürchten Kritiker, dass in Gerichtsverhandlungen ähnliche inhaltliche und phonetische Ausfälle bevorstehen. "Für solche Verfahren müssen alle Beteiligten exzellentes Englisch sprechen", warnt Konstantin Mettenheimer von der Wirtschaftskanzlei Freshfields. "Dass sich ausreichend Richter mit verhandlungssicheren Englischkenntnissen finden, ist noch nicht selbstverständlich."
Andere befürchten, dass viel eher Sprachbarrieren bei den Gerichtsmitarbeitern das Projekt zu Fall bringen könnten. Unklar ist etwa, wie viele von ihnen in der Lage sind, englische Protokolle oder Urteile abzuschreiben. "Am Ende müssen die Richter noch selbst ihre Urteile tippen", unkt ein Anwalt.
"Sinnvoll wäre es, sich auf die englische Verhandlungsführung und auf englische Schriftsätze zu beschränken", sagt beispielsweise Martin Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln. "Protokoll und Urteil sollten dann wieder auf Deutsch abgefasst werden. Die nötigen Übersetzungen und Erläuterungen gegenüber dem Mandanten kann der Anwalt vornehmen."