FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Fiskus erleichtert Anlegern Steuererklärung

Merken   Drucken   27.07.2011, 10:01 Schriftgröße: AAA

Tipps für die Einkommensteuererklärung: Fiskus erleichtert Anlegern Steuererklärung

Anleger und alle Steuerzahler sollen künftig auf eine vorausgefüllte, elektronische Einkommensteuererklärung zugreifen können. Das erleichtert auch die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter. von Robert Kracht
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, ab 2013 Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung einzuräumen. Das vorausgefüllte Onlineformular soll die Angabe der Einkünfte und Abgaben spürbar vereinfachen und Anleger von belastender Bürokratie befreien.
Dem Plan zufolge trägt das Finanzamt für das aktuelle Jahr die ihm vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Im Idealfall sendet der Abgabenpflichtige die Angaben umgehend online zurück, eventuell mit einigen Ergänzungen. Wer die angebotenen Daten abruft, verpflichtet sich damit aber nicht automatisch, diese auch elektronisch abzuschicken. Nach wie vor sollen Bürger die Erklärung auch auf Papier abgeben können.
Die Finanzämter modernisieren und vereinheitlichen bundesweit ihre Software, um den Plan umzusetzen. Für die Steuerzahler ändert sich hingegen wenig. Sie können das neue Angebot über die bereits eingesetzte Onlinemeldung Elster oder mit kommerzieller Finanzsoftware nutzen. Hier lassen sich zwar auch schon Vorjahresdaten übernehmen. Aktuelle Zahlen wie die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten sowie Mitteilungen über den Bezug von Renten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder Riester- und Rürup-Sparraten fehlen dagegen.
Mit dem Eintritt ins Internetzeitalter und die Einführung der bundeseinheitlichen Steuernummer verschafft sich der Fiskus eine immer breitere Datenbasis. Steuerbeamte können künftig lückenlos über prüfen, ob die Vorschriften bei der Steuererklärung eingehalten werden. Die Beamten werten etwa Veränderungen der Einnahmen- und Ausgaben einfacher aus und suchen per Knopfdruck nach Unstimmigkeiten. Wer bei seiner Einkommenssteuererklärung Angaben macht, die aus dem Raster fallen, muss mit schärferen Kontrollen rechnen.
  • FTD.de, 27.07.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  Vergütung Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Eine angemessene Entlohnung steht bei vielen Arbeitnehmern weit oben auf der Prioritätenliste. Doch was ist bei der Vergütung zu beachten? Welche Stolperfallen sollte man in Gehaltsverhandlungen umgehen? Testen Sie Ihr Wissen.

Was unterscheidet den Lohn vom Gehalt?

Vergütung: Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Alle Tests

  24.05. Kopf des Tages Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister
Kopf des Tages: Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister

Der Fiat-Chef hat den kleinen Autokonzern durch die Fusion mit Chrysler vor dem Untergang gerettet. Doch das reicht nicht. Nun holt er auch noch Mazda dazu mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote