Der FallBei Porsche tobt der Krieg der Worte. Dort hat sich im Umfeld der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) ein "Solidaritätskreis" gebildet, der mit deutlichen Worten die "Ausbeutung" der Beschäftigten anklagt. Das Imperium schlägt zurück: Es hagelt Kündigungen - und die regionale Arbeitsgerichtsbarkeit kann über Auftragsmangel nicht klagen.
Bereits im Sommer 2009 hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in zweiter Instanz die Kündigung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns zurückgewiesen. Dieser sollte unter anderem für verschiedene Flugblätter verantwortlich sein, in denen klassenkämpferisch-kritische Kommentare enthalten waren. Diese seien durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, so das LAG.
Das Urteil vom 10. Februar betrifft nun den Fall eines 56 Jahre alten Maschinenbedieners, der seit 24 Jahren bei dem Autobauer arbeitet. Das Unternehmen kündigte ihm erstmals im Jahr 2002 wegen eines Informationsschreibens des "Solidaritätskreises". Darin hieß es: "Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück. Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab." Bis zum Jahr 2007 folgten weitere drei Kündigungen, die wie die erste entweder vor Gericht verloren gingen oder zurückgenommen wurden. Im Laufe der langjährigen Auseinandersetzungen, die beide Streitparteien sogar vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) führten, blieb der Mitarbeiter bei seinen Äußerungen. Schließlich wiederholte er sie in abgewandelter Form in einem Internetbeitrag. Damit nun begründet der Arbeitgeber die fünfte Kündigung.