Der FallIn einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht über die mit dem Koch-Steinbrück-Papier eingeführten Subventionskürzungen entschieden. Obwohl nur eine Regelung des Personenbeförderungsrechts zur Beurteilung anstand, hat der Beschluss Folgen für viele noch anhängige Verfahren.
In dem Prozess ging es um ein zentrales Element des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 - den umfangreichen Abbau von Subventionen. Parallel zum offiziellen Gesetzesentwurf erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch und (damals noch) Peer Steinbrück, das Programm "Subventionsabbau im Konsens", besser bekannt als "Koch-Steinbrück-Papier". Die darin enthaltenen Vorschläge wurden durch den Vermittlungsausschuss zum Gegenstand des späteren Haushaltsbegleitgesetzes 2004 gemacht.
Die beiden Urheber bezeichneten ihr Programm damals als "das größte Programm zum Subventionsabbau in der Geschichte" Deutschlands. Die Masse aller staatlichen Hilfen sollte von 2004 bis 2006 pauschal um jährlich jeweils vier Prozent gekürzt werden. Das sollte dem Staat Einnahmen von fast 16 Mrd. Euro bringen. Von Beginn an bestanden aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, weil das Koch-Steinbrück-Papier zu keinem Zeitpunkt Bestandteil einer förmlichen Gesetzesinitiative gewesen war. Vielmehr war es in den Bundestagsausschüssen lediglich zu dem Zweck vorgestellt worden, es später im Rahmen des erwarteten Vermittlungsverfahrens wieder aufzugreifen und es so - ohne sachliche Debatte also - Gesetz werden zu lassen.