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Merken   Drucken   12.01.2010, 08:11 Schriftgröße: AAA

Urteil der Woche: Gesetz verfassungswidrig, Klage verloren

Heißes Eisen Subventionskürzung: Das Bundesverfassungsgericht entschied über das Programm, das Koch und Steinbrück einst ausgetüftelt hatten. Das paradoxe Urteil: Es ist nicht rechtens, den Klägern wird der Erfolg dennoch genommen. von Martin Ahlhaus
Martin Ahlhaus ist Rechtsanwalt und Diplom-Verwaltungswirt bei Noerr in München.
BVerfG vom 8. Dezember 2009
Az.: 2 BVR 758/07
Der Fall
In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht über die mit dem Koch-Steinbrück-Papier eingeführten Subventionskürzungen entschieden. Obwohl nur eine Regelung des Personenbeförderungsrechts zur Beurteilung anstand, hat der Beschluss Folgen für viele noch anhängige Verfahren.
In dem Prozess ging es um ein zentrales Element des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 - den umfangreichen Abbau von Subventionen. Parallel zum offiziellen Gesetzesentwurf erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch und (damals noch) Peer Steinbrück, das Programm "Subventionsabbau im Konsens", besser bekannt als "Koch-Steinbrück-Papier". Die darin enthaltenen Vorschläge wurden durch den Vermittlungsausschuss zum Gegenstand des späteren Haushaltsbegleitgesetzes 2004 gemacht.
Die beiden Urheber bezeichneten ihr Programm damals als "das größte Programm zum Subventionsabbau in der Geschichte" Deutschlands. Die Masse aller staatlichen Hilfen sollte von 2004 bis 2006 pauschal um jährlich jeweils vier Prozent gekürzt werden. Das sollte dem Staat Einnahmen von fast 16 Mrd. Euro bringen. Von Beginn an bestanden aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, weil das Koch-Steinbrück-Papier zu keinem Zeitpunkt Bestandteil einer förmlichen Gesetzesinitiative gewesen war. Vielmehr war es in den Bundestagsausschüssen lediglich zu dem Zweck vorgestellt worden, es später im Rahmen des erwarteten Vermittlungsverfahrens wieder aufzugreifen und es so - ohne sachliche Debatte also - Gesetz werden zu lassen.
Das Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass auf diesem Wege die parlamentarische Öffentlichkeit und die Förmlichkeiten des Gesetzgebungsverfahrens umgangen werden sollten. In aller Deutlichkeit stellen die Richter fest, dass die "Vorschläge (...) bereits nach Struktur und Umfang angemessener parlamentarischer Beratung nicht zugänglich und nach der Art ihrer Einbringung und Behandlung darauf auch gar nicht angelegt" waren.
Es sei vielmehr erkennbar, dass der gesamte Verfahrensgang dafür sorgen sollte, unter Vermeidung der Öffentlichkeit der parlamentarischen Debatte und einer hinreichenden Information des Bundestags einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses herbeizuführen. Zu Recht lässt das Gericht keinen Zweifel daran, dass die Vorgaben der Verfassung politischen Mandatsträgern nicht zur Disposition stehen.
Die Folgen
Viele Betroffene wehrten sich daraufhin gegen die von Koch und Steinbrück erdachten Kürzungen. Die nun festgestellte Verfassungswidrigkeit dürfte trotzdem keine positiven Auswirkungen auf die vielen noch anhängigen Verfahren haben: Das Bundesverfassungsgericht hat es vermieden, die Nichtigkeit der verfassungswidrigen Regelung auszusprechen, und belässt diese zunächst anwendbar, längstens bis zum 30. Juni 2011. Damit droht, dass auch andere angefochtene Bestimmungen zunächst Bestand haben, womit weitere Klagen ohne Erfolg bleiben dürften. Zudem werden die Betroffenen die Kosten ihrer Verfahren zu tragen haben.
Dies überrascht, da das Gericht die weitere Anwendbarkeit mit den Worten rechtfertigt, dass "sonst dem gesetzgeberischen Konzept des
Haushaltsbegleitgesetzes 2004 rückwirkend die Grundlage entzogen würde". Man müsse dem "Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung" für "weitgehend schon abgeschlossene Zeiträume" Rechnung tragen. Und dies, obwohl gerade die Subventionskürzungen auf verfassungswidrige Weise Eingang ins Gesetz gefunden haben. Das erscheint kaum nachvollziehbar und rechtsstaatlich bedenklich - den Betroffenen wird der Erfolg trotz Verfassungswidrigkeit genommen.
  • Aus der FTD vom 12.01.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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