Der FallFirmen, die Fernseh-, Internet- oder Printwerbung schalten, buchen die Werbezeiten oder -flächen meist nicht direkt. Sie wenden sich vielmehr an Mediaagenturen. Diese buchen die Werbeplätze dann bei den TV-Sendern, Webseitenbetreibern oder Zeitungen und Zeitschriften. Der Großteil dieses Geschäfts wird in Deutschland von fünf großen Agenturgruppen kontrolliert: Aegis Media, Group M, Publicis Gruppe, Omnicom Media Group und MagnaGlobalMediaPlus. Für die fünf großen Reklamemakler bieten sich auf dem Markt lukrative Geschäftschancen: Die Netto-Werbeeinnahmen der elektronischen und Printmedien lagen etwa im Jahr 2008 bei über 15 Mrd. Euro. Auf die Brutto-Werbevolumina gewähren die Medien zum Teil erhebliche Rabatte. Dabei hat sich eingebürgert, dass auf das für einen bestimmten Kunden gebuchte Werbevolumen ein sogenannter kundenbezogener Rabatt gewährt wird. Darüber hinaus erhalten die Agenturen von den Medien aber noch auf das von ihnen insgesamt für ihre Werbekunden gebuchte Volumen sogenannte Agenturrabatte - etwa in Form von Freispots oder Rückvergütungen.
In dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wurde, hatte Danone mit Carat, einer Agentur der Aegis Media Gruppe, vereinbart, dass die Agentur "für den Kunden alle am Markt erzielbaren Vorteile zu erzielen und in voller Höhe weiterzuleiten" habe. Dies sollte auch gelten für "wirtschaftliche Vorteile, die weder Tarifbestandteil der Medien noch marktüblich sind". Danone war der Ansicht, dass davon auch Agenturrabatte umfasst seien. Über deren Umfang verlangte Danone Auskunft von Carat, da die Agentur sie weiterreichen sollte.