Die FolgenDas Urteil des BGH kommt zum passenden Zeitpunkt. Durch die globale Wirtschaftskrise sind viele geschlossene Fonds - vor allem Immobilien- und Schiffsfonds - in Schwierigkeiten geraten; in einigen Fällen ist es bereits zu Insolvenzen gekommen. Sanierungen waren in der Vergangenheit jedoch schwierig. Da die Gesellschafter grundsätzlich auch in der Krise nicht zu Nachschüssen gezwungen werden können, standen sanierungswillige Anleger bislang vor der Wahl, entweder zahlungsunwillige Anleger als "Trittbrettfahrer" an einem möglichen Sanierungserfolg teilhaben zu lassen - oder auf die Sanierung zu verzichten.
Der BGH löst dieses Dilemma, indem er die Möglichkeit schafft, Zahlungsverweigerer im Zuge der Sanierung hinauszudrängen. Die Hürden sind nicht allzu hoch, sodass das Modell "Sanieren oder Ausscheiden" weite Verbreitung finden dürfte. Für den betroffenen Anleger kann ein Ausscheiden hingegen teuer werden, da es ihn zum sofortigen Ausgleich seines - konzeptbedingt regelmäßig negativen - Kapitalkontos bei der Gesellschaft zwingt. Auch wenn eine Nachschusspflicht weiterhin nicht besteht, wird der wirtschaftliche Druck, sich an einer Sanierung zu beteiligen, infolge der BGH-Entscheidung steigen.