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Merken   Drucken   19.01.2010, 17:20 Schriftgröße: AAA

Verstoß gegen EU-Recht: Deutschland muss Kündigungsfristen ändern  

Der Europäische Gerichtshof hat den Forderungen nach mehr Flexibilität im Arbeitsrecht eine Abfuhr erteilt. Kündigungsfristen dürfen sich zukünftig nicht mehr am Alter des Arbeitnehmers orientieren. Die Gewinner: Der Nachwuchs in den Unternehmen.

Gefunden bei: capital.de

Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag in Luxemburg, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU- Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen".

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  • dpa, 19.01.2010
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