In der Dauerfehde zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank droht dem Medienunternehmer eine erneute Niederlage. Das Landgericht Frankfurt deutete an, Kirchs Klage gegen die 2007er-Hauptversammlung des Instituts abzuschmettern.
Der Vorsitzende Richter Martin Müller ließ am Dienstag durchblicken, sich bei der Anfechtungsklage Kirchs gegen diverse Beschlüsse des Aktionärstreffens auf eine frühere Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) zu beziehen. Das OLG hatte eine ähnliche Klage Kirchs gegen die Hauptversammlung 2005 abgewiesen.
Leo Kirch hatte damals moniert, dass die Deutsche Bank im Jahresabschluss keine Rückstellung für den Gerichtsstreit mit ihm gebildet habe. Bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr störte sich der 81-Jährige unter anderem daran, dass die Bank Fragen von Aktionären nicht ausreichend beantwortet habe. Kirch glaubt zudem, dass die Entlastung des Managements zu Unrecht erfolgte. Das Landgericht will sein Urteil am 24. Juni bekanntgeben.
Der juristische Dauerclinch zwischen dem Unternehmer und dem größten deutschen Geldhaus rührt aus dem Jahr 2002. Der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer hatte sich seinerzeit in einem Interview kritisch zur finanziellen Lage von Kirchs Medienholding geäußert - und damit nach Ansicht Kirchs die Insolvenz des Firmenimperiums verursacht. Seither überzieht der Unternehmer die Deutsche Bank mit Klagen. 2006 hatte der Bundesgerichtshof eine grundsätzliche Schadensersatzpflicht des Instituts festgestellt. Zu deren Höhe läuft derzeit ein Verfahren am Münchener Landgericht.
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