Der Anlegeranwalt Andreas Tilp
Als er 1994 seine Kanzlei gründet, ist das Kapitalmarktrecht noch eine Nische. Die Anwälte sind als Einzelkämpfer unterwegs, ihre Klagen richten sich meist gegen Unternehmen des Grauen Kapitalmarkts - die also keiner strengen Regulierung unterliegen. Tilp professionalisiert das Geschäft, schart ein Team von Spezialisten um sich und geht gegen die großen Banken vor.
In den Folgejahren prägt er das Rechtsgebiet und erringt mehrere Erfolge. Zu den größten gehört das Kick-back-Urteil von 2006. Damals entschied der BGH, dass Banken beim Verkauf von Fondsanteilen über Provisionen aufklären müssen. 2009 gelingt ihm ein weiteres anlegerfreundliches BGH-Urteil.
Tilp versteht es, Triumphe zu vermarkten. Schon in den Anfangsjahren posiert er auf Zeitungscovern, an keinem Mikrofon kommt er vorbei. Kritiker werfen ihm vor, selbstverliebt zu sein und Erfolge für sich zu reklamieren. Das Team der Anfangsjahre hat sich jedenfalls aufgelöst.