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Merken   Drucken   27.08.2008, 16:24 Schriftgröße: AAA

Schrempp-Rücktritt: Gericht spricht Daimler von Fehlern frei

Am Tag seines Rücktritts schoss der Aktienkurs in die Höhe: Vorstandschef Jürgen Schrempp bescherte zumindest bei seinem Abschied dem Autobauer Kursgewinne. Die Umstände des Rückttritts beschäftigen die Justiz seit Jahren. Nun kann Daimler aufatmen - zumindest vorerst.
Das Amtsgericht Frankfurt sprach den Stuttgarter Konzern von dem Vorwurf frei, den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp 2005 zu spät gemeldet zu haben. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Mit ihrer Entscheidung widersprachen die Richter der Finanzaufsicht BaFin, die ein Bußgeld von 200.000 Euro erlassen hatte.
Daimler begrüßte den Richterspruch. "Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte eine Sprecherin in Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings bereits Rechtsmittel gegen den Beschluss ein. Nun muss das Oberlandesgericht Frankfurt in dem Fall entscheiden (Az.: 943 OWI 7411 Js 233764/07).
10. Juli oder 28. Juli?
Am 28. Juli 2005 hatte Daimler nach einer Sitzung des Aufsichtsrats bekanntgegeben, dass Schrempp zum Ende des Jahres zurücktrete und Dieter Zetsche Nachfolger werde. Nach Auffassung der BaFin waren Insiderinformationen spätestens am 10. Juli 2005 so sehr konkret, dass sie den Aktienkurs beeinflussen konnten. Daher hätte die Mitteilung über das Ausscheiden von Schrempp spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen. Daimler argumentierte, eine Insiderinformation sei erst mit der Entscheidung des Aufsichtsrates am 28. Juli 2005 entstanden und damit rechtzeitig veröffentlicht worden.
Die Argumentation der BaFin ließen die Amtsrichter nicht gelten: Zu dem Zeitpunkt sei der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich ausgelegt gewesen. Daher sei aufgrund eines unvermeidbaren Verbotsirrtums eine Schuld ausgeschlossen. Die Frage einer Sorgfaltspflichtverletzung habe daher gar nicht mehr geprüft werden müssen.
Ob es überhaut einen "Verbotsirrtum" geben kann, ist unter Juristen umstritten. Vereinfacht formuliert bedeutet der Begriff, dass jemand dem Irrtum unterliegt, eine bestimmte Handlung sei nicht verboten. Auch im dann anschließend kassierten Urteil des ersten Mannesmann-Prozesses hatte die Vorsitzende Richterin mit Verbotsirrtum argumentiert.
Bilderserie Bilderserie: Daimler und Chrysler - Stationen einer missglückten Allianz
Mit dem Richterspruch sind die Rechtsstreitigkeiten um das Ausscheiden des früheren Top-Managers aber für Daimler noch nicht beendet. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart muss am 19. September die damalige und heutige Führungsspitze des Autobauers Rede und Antwort in dem Fall stehen. Neben Jürgen Schrempp sind auch der amtierende Daimler-Chef Dieter Zetsche  und der ehemalige DaimlerChrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper von dem Gericht geladen, zu der angeblich verspäteten Rücktrittsmitteilung Stellung zu nehmen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte zuvor eine frühere Entscheidung des OLG aufgehoben, wonach der Konzern die Personalentscheidung rechtzeitig bekanntgegeben habe. Grund dafür ist, dass nach Ansicht der BGH-Richter das OLG in dem bundesweiten Musterprozess bei der Beweisaufnahme Fehler gemacht hat.
Der ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp trat am 28. ...   Der ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp trat am 28. Juli 2005 zurück
Hintergrund dieses Zivilverfahrens war eine Schadenersatzklage von Anlegern gegen die damalige DaimlerChrysler AG. Sie hatten dem Stuttgarter Dax-Unternehmen ebenfalls vorgeworfen, die Mitteilung zu spät veröffentlicht zu haben.
Der Aktienkurs war nach Veröffentlichung der Pflichtmitteilung sprunghaft gestiegen. Die Kläger hatten angegeben, dass sie ihre Papiere nicht vor der Mitteilung verkauft hätten, wenn sie früher informiert worden wären. Sie gehen davon aus, dass sich Schrempp noch vor der Sitzung des Kontrollgremiums mit Aufsichtsratschef Kopper auf einen Rückzug geeinigt hatte.
Die Daimler-Aktie  notierte am Mittwochnachmittag in einem leicht positiven Dax 1,7 Prozent im Minus.
13:45:34 Kursinformationen und Charts
Name aktuell  absolut  
Daimler 38,05 EUR   -0,12%  -0.045
  • FTD.de, 27.08.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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