Das neue bis Ende 2010 zu verabschiedende Gesetz soll jedem Ausländer das Recht einräumen, dass seine Qualifikation geprüft wird - und zwar innerhalb von drei Monaten. Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) erhofft sich davon 300.000 neue Fachkräfte für Deutschland. Die FTD beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die deutsche Wirtschaft findet keine qualifizierten Arbeitskräfte, während promovierte Chemiker Taxi fahren, weil ihre ausländischen Abschlüsse nicht anerkannt werden. Ungefähr 300.000 Arbeitskräfte arbeiten laut Bundesregierung unter Wert: Ärztinnen werden zu Arzthelferinnen, Ingenieure zu Tellerwäschern. Für die Betroffenen ist das eine Tragödie, für die Volkswirtschaft eine Verschwendung. Für EU-Bürger oder Spätaussiedler funktionieren die Anerkennungsverfahren. Für Russen oder Inder ist die Lage dagegen schwierig. Sie scheitern oft schon an der Frage, wer zuständig ist. Ministerium, Kammer oder Bezirksregierung? 400 Stellen teilen sich die Aufgabe, je nach Beruf und Bundesland sind es andere. Doch selbst an der richtigen Stelle weiß man oft keine Antwort - so komplex ist die Rechtslage.
"Mit dem neuen Gesetz hat jeder, der im Ausland gelernt hat, einen Anspruch darauf, seine Qualifikationen in Deutschland bewerten zu lassen", sagt die zuständige Ministerin Schavan. Das Gesetz wird aus mehreren Teilen bestehen: Der erste fixiert den neuen Anspruch. Die weiteren werden berufsrechtliche Regelungen ändern, zum Beispiel die Handwerks- oder Approbationsordnung.
Nicht alle - darum muss eine gründliche Prüfung sein. "Die ausländischen Qualifikationen müssen sich an deutschen Standards messen", so Schavan. "Das heißt nicht, dass sie absolut inhaltsgleich sind, sie müssen aber im Ergebnis vergleichbar sein." Aus Sicht der Bildungsministerin werden deutsche Standards damit nicht aufgeweicht.
Wie bisher sollen die jeweils zuständigen Kammern und Behörden die Bewertung übernehmen . In der Vergangenheit wurde jedoch vielen Kammern vorgeworfen, ausländische Abschlüsse aus Angst vor der Konkurrenz zu oft abzulehnen. Schavan hofft nun auf einen Mentalitätswandel: "Wer nur skeptisch ist, dem werden am Ende die Fachkräfte fehlen."
Bislang galt meist die Devise: alles oder nichts. Das soll sich ändern. "Wenn der ausländische Abschluss den deutschen Standard nicht voll erfüllt, soll der Antragsteller nicht auf null zurückfallen", sagt Schavan. "Es gilt die Einladung zur Nachqualifizierung." Die Antragsteller sollen also nicht nur einen Bescheid erhalten, sondern auch Informationen darüber, was ihnen zur Gleichwertigkeit noch fehlt.