Die Geschäftsidee ist genial – aber das reicht noch lange nicht, um ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. In unserer Serie zeigen wir, was Existenzgründer beachten müssen, wo die größten Aufgaben und die bösesten Fallen liegen.
Sparen für die Rente, das Thema stellen viele Gründer hintan. Schließlich ist das Alter noch so weit weg, der Erfolg des Startups dagegen zum Greifen nah. Und gerade anfangs stehen größere Investitionen an, da bleibt wenig übrig. Während der Staat Angestellte zwingt, einen Teil ihres Lohns in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen einzuzahlen, können sich die meisten Selbstständigen frei entschei¬den, wie viel sie für die eigene Sicherheit tun. Zwei Bausteine sollten aber unbedingt sein:
Hier heißt die Frage nicht, ob, sondern wie man sich versichern will. Denn ganz ohne eine Krankenversicherung durchs Leben zu gehen ist fahrlässig - und inzwischen auch verboten: Fliegt das Ganze auf, muss man nachzahlen.
Wer gründet und bisher angestellt war, kann in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Weil in Zukunft aber ein Arbeitgeber fehlt, der die Hälfte zuschießt, steigen die Beiträge. Die GKV kostet für freiwillig Versicherte derzeit je nach Einkommen 305 bis 593 Euro pro Monat. Dazu kommen weitere 37 bis 75 Euro für die Pflegeversicherung.
"Freiwillig versichert" heißen die Selbstständigen in der GKV, weil sie eine Alternative haben: den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Selbstständige, die zuvor nicht in der Gesetzlichen waren, haben mitunter gar keine andere Wahl als die Private. Hier hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Leistungen, Selbstbehalt und Alter. Ein Basistarif, der alle GKV-Leistungen umfasst, ist gerade in jungen Jahren meist günstiger, außerdem genießen Privatpatienten oft bevorzugte Behandlung. Allerdings sind in gesetzlichen Kassen Familienmitglieder kostenlos mitversichert. Und: Wer in der PKV mehr als bloß eine Basisversorgung haben will, muss erst mal eine Gesundheitsprüfung überstehen.
Die Rente ist für viele Selbstständige höchst unsicher, sie legen meist nur geringe Beträge oder unregelmäßig Geld zurück. Ein kleinerer Teil der Unternehmer ist allerdings verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen: So müssen unter anderem Handwerker und Hebammen, Lehrer und Künstler Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen. Die meisten Freiberufler, darunter Ärzte, Anwälte und Apotheker, sind verpflichtet, in berufsständische Versorgungswerke einzuzahlen - exklusive Sparzirkel unter ihresgleichen.
Alle anderen Unternehmer sparen rein privat und ohne staatliche Hilfe. Nur die Basisrente, die nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente heißt, wird öffentlich gefördert. Dahinter stecken Rentenversicherungsverträge, die ähnlich gestrickt sind wie die gesetzliche Rente: Geld gibt es lebenslang und frühestens mit 62, Hinterbliebene gehen leer aus. Allerdings können Rürup-Sparer Beiträge zu großen Teilen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie die Rente später wiederum versteuern.