Die Geschäftsidee ist genial – aber das reicht noch lange nicht, um ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. In unserer Serie zeigen wir, was Existenzgründer beachten müssen, wo die größten Aufgaben und die bösesten Fallen liegen.
Die Angst vor dem Scheitern ist oft so groß, dass viele Gründer den Gedanken an eine Insolvenz zu lange verdrängen. "Wahrheit hilft! Wenn der Exitus des Geschäftsmodells unvermeidlich ist, sollte man das akzeptieren und konsequent weiter an der Bewältigung der Auswirkungen arbeiten. Das erleichtert die Folgen." Rosenkranz weiß, wovon er spricht. Der vormalige Sieger der Gründerinitiative enable2start konnte sich mit der Idee eines Bio-Restaurants am Markt nicht behaupten. Das Unternehmen hat er schließlich still liquidiert.
Die Insolvenz konnte er nur abwenden, weil er sich den unerfreulichen Tatsachen stellte: Nach einer Vielzahl "sehr langwieriger und schwieriger Verhandlungen" verglich er sich mit seinen Gläubigern. Um die Chancen zu erhöhen, ein ins Schlingern geratenes Startup vielleicht doch noch zu retten, empfiehlt er schon im Vorfeld einen aufrichtigen Umgang mit drohender Zahlungsunfähigkeit - neben Überschuldung einer der beiden Gründe für Insolvenzen. Sind Gläubiger über die Krise im Bilde, zeigen sich viele von ihnen kulant und helfen bei der Bewältigung der Probleme.
Offenheit empfiehlt der Sanierungsberater auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeitern, zum einen, weil die in der Regel ohnehin witterten, dass die Lage sich zuspitzt. Zum anderen, weil sie oft selbst gute Ideen beisteuern. Dass mancher Gründer eher zur Geheimniskrämerei neigt, wenn die Bilanz ins Minus rutscht, hänge auch mit dem Stigma zusammen, das eine Insolvenz in Deutschland nach wie vor bedeute. Bevor Gründer auf eigene Faust Strategien zur Bewältigung ihrer Krise entwerfen, sollten sie in jedem Fall ihren Steuerberater konsultieren, um das weitere Vorgehen exakt an den eigenen Unternehmenszahlen auszurichten.
Ist die Insolvenz unvermeidbar, können von der Anmeldung bis zur Eröffnung des Verfahrens bis zu drei Monate verstreichen. Die Insolvenz selbst kann mehrere Jahre dauern. Die Geschäfte führt fortan ein Insolvenzverwalter. Da der aber oftmals kein Branchenexperte ist, strebt er wahrscheinlich die Zusammenarbeit mit dem Gründer an. Als vormaliger Geschäftsführer habe man nicht nur Auskunfts-, sondern auch Mitwirkungspflichten, so Rosenkranz. Wie die Tätigkeit für das insolvente Unternehmen vergütet werde, sei Verhandlungssache.
Fest steht, dass die Kompetenzen stark eingeschränkt sind. Nach außen hin vertritt der Insolvenzverwalter die Firma. Dessen Honorar wird durch die Verwertung der Masse des Startups bezahlt. Mit ein Grund, dass ein Unternehmen nur in den seltensten Fällen während der Insolvenz profitabel wird.
Klar, eine Insolvenz ist für Gründer alles andere als schmeichelhaft. Dennoch rät Rosenkranz zur produktiven Zusammenarbeit mit dem Verwalter. Der persönliche Ansehensverlust in der Branche könne durch eine erfolgreiche Abwicklung kompensiert werden, mehr noch: Wer während der Insolvenz ebenso konzentriert arbeite wie zuvor, der könne auch leichter das psychische Tief überwinden, in das viele stürzen, nachdem ihre Träume zerplatzt sind.
Das ist vor allem für Gründer wichtig, die schon Pläne für ihr nächstes Startup schmieden. Rein rechtlich steht dem unternehmerischen Neuanfang nichts im Weg. Allerdings werden Investoren, die mit dem Gründer schon einmal viel Geld verloren haben, schwerlich ein zweites Mal auf seine Geschäftsidee setzen. Ein überzeugender Businessplan und ein neues Team könnten aber durchaus bei anderen Geldgebern Anklang finden. Jan Rosenkranz jedenfalls hat aus der Not eine Tugend gemacht: Die Erfahrungen, die er während der Krise seines vormaligen Unternehmens sammelte, bringt er nun in seine Arbeit als Sanierungsberater mittelständischer Unternehmen ein.