Arbeitgeber müssen künftig gute Gründe vorweisen können, wenn sie die Arbeitsverträge ihrer Angestellten immer wieder befristen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die sogenannte Kettenbefristung von Arbeitsverträgen in einem aktuellen Grundsatzurteil erschwert (Az.: 7 AZR 443/09).
Im Fall der Justizangestellten Bianca Kücük, die beim Amtsgericht Köln über elf Jahre hinweg mit 13 befristeten Verträgen beschäftigt war, sehen die obersten Arbeitsrichter klare Indizien für einen Rechtsmissbrauch des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land muss nun in einer erneuten Runde vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht (LAG) triftige Argumente auffahren können, warum es Kücük die Festanstellung verweigert. "Für Unternehmen wird es nach dieser Entscheidung definitiv schwieriger, Arbeitsverträge wiederholt zu befristen", sagt Martin Gliewe, Arbeitsrechtler bei Noerr in Frankfurt.
Der Fall Kücük hatte im Januar für Aufsehen gesorgt. Da lag er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor - und der erklärte, auch eine Kettenbefristung über elf Jahre könne zulässig sein, wenn es dafür einen sachlichen Grund gebe (Az.: C-586/10). Ein Missbrauch des Befristungsrechts ergebe sich nicht schon daraus, dass ein Unternehmen gezwungen sei, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen. Das Amtsgericht Köln hatte Kücük von Juli 1996 bis Dezember 2007 immer wieder als Vertretung für Kolleginnen in Elternzeit oder Sonderurlaub in der Geschäftsstelle eingesetzt.
Das BAG sieht darin nun allerdings durchaus einen Missbrauch. Insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer der Beschäftigung oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl aufeinanderfolgender befristeter Verträge beim selben Arbeitgeber könnten ein Hinweis darauf sein, dass dieser das Befristungsrecht in unlauterer Weise ausnutze. Im Fall Kücük sei ein Rechtsmissbrauch "indiziert".
Eine konkrete zeitliche Grenze, ab wie vielen Jahren die Kettenbefristung für den Mitarbeiter unzumutbar wird, nannten die Erfurter Richter allerdings nicht. "Die könnte auch nur der Gesetzgeber direkt in einem Gesetz festsetzen", so Noerr-Anwalt Gliewe.
In der Verhandlung vor dem obersten Arbeitsgericht "wurde aber sehr oft die Zahl zehn in den Mund genommen", sagt Helge Rust, Rechtsanwalt von Kücük. Offenbar sehen die Erfurter Richter die Grenze spätestens dann überschritten, wenn ein Arbeitnehmer ein Jahrzehnt lang nie Sicherheit in seinem Job bekommt.
Für Rust ist die Entscheidung des BAG ein Erfolg. Trotzdem ist er über das Ergebnis enttäuscht. "Statt den Fall an das LAG zurückzuverweisen, was wieder viel Zeit in Anspruch nehmen wird, hätte das BAG durchentscheiden sollen."