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Merken   Drucken   17.07.2012, 12:22 Schriftgröße: AAA

Gehalt für Manager: Es muss eine Obergrenze für die Managervergütung geben

Kommentar Vorstände tragen kein unternehmerisches Risiko. Daher sollte ihr Verdienst gedeckelt werden - aber nicht durch eine Einheitsregelung.
von Michael Kramarsch

Michael Kramarsch ist Managing Partner der Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner.


Die Empörung über das 16,5-Mio.-Gehalt von VW-Chef Martin Winterkorn flackert immer wieder auf. Dabei stehen die buntesten Vorschläge im Raum. "Keiner mehr als 10 Mio.", fordern lautstark die einen; nicht mehr als das x-Fache eines Durchschnittslohns die anderen. Die Reihe der Vorschläge wäre fast beliebig fortzusetzen.

VW-Chef Martin Winterkorn   VW-Chef Martin Winterkorn

Jeder, der unbegrenztes unternehmerisches Risiko trägt, hat in einer sozialen Marktwirtschaft das Recht auf unbegrenzten Erfolg. Diese einfache Gleichung trifft auf Angestellte - also auch Vorstände und Geschäftsführer - aber nicht zu. Sie tragen kein unternehmerisches Risiko und haben daher auch keinen Anspruch auf unbegrenzte Vergütung. Sehr wohl aber auf eine marktadäquate für ihre Performance.

Es ist nur schwer vorstellbar, wie ein verantwortlich handelnder Aufsichtsrat eine gesetzlich geforderte angemessene Vergütung sicherstellen will, wenn er keine Ziel- und Maximalwerte kennt und definiert hat. Dies stellt wohl heute schon einen haftungsrelevanten Verstoß gegen das Angemessenheitsgebot nach Paragraf 87 (1) AktG dar und ist nur mit einem Auszahlungsvorbehalt des Aufsichtsrats zu heilen. Im DAX  haben nahezu alle Unternehmen bereits Maximalvergütungen definiert und fast alle davon auch in ihren Vergütungsberichten veröffentlicht.

Unstrittig ist für mich: Wir brauchen Obergrenzen! Nur welche?

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Im Voyeurismus nach großen Zahlen wird vergessen, dass von den mehr als 900 in Deutschland börsennotierten Firmen der DAX gerade mal 30 Unternehmen ausmacht. Regelungen zu Vergütungsobergrenzen müssen alle treffen. Damit scheiden absolute Grenzen aus. Die oft genannten, willkürlich gegriffenen Vergütungshöhen von 5 oder 10 Mio. Euro mögen für einzelne DAX-Unternehmen sinnvoll scheinen, an der bunteren unternehmerischen Realität in Deutschland zielen sie weit vorbei. Entwicklungen in anderen Ländern zeigen, dass solche Grenzen lediglich als Argument für die darunterliegenden Unternehmen dienen, möglichst rasch an diese - doch offensichtlich als angemessen beurteilte - Grenze heranzuwachsen. Auch Versuche, die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit ab einer bestimmten Höhe zu versagen, gehen am Problem vorbei. Wer glaubt, dass VW seine Vergütung ändert, weil von den 15 Mrd. Gewinn die 15 Mio. Chefgehalt nicht von der Steuer abgezogen werden können, irrt. Vernünftiger scheinen auf den ersten Blick Relationen zu Durchschnittsgehältern. Testet man diesen Vorschlag aber über die unterschiedlichsten Branchen, sieht man, wie untauglich er ist. Man kann daher nur empfehlen: Hände weg von einer zu detaillierten Einheitslösung.

Die Alternative ist eine unternehmensindividuelle Vergütungsobergrenze. Man sollte im Corporate Governance Kodex festlegen, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vergütung unterschiedliche Szenarien diskutieren muss und dabei Zielwerte für eine als gut eingeschätzte Unternehmensentwicklung genauso wie Maximalwerte für eine herausragende Unternehmensentwicklung festlegt. Diese Regelungen sind im Vergütungsbericht transparent zu machen. Die Konsultativabstimmung der Hauptversammlung muss mit dem Vergütungssystem auch über diese Regelungen abstimmen. Bei einer Zustimmungsquote unter 75 Prozent muss spätestens im nächsten Vergütungsbericht berichtet werden, ob und wie das Unternehmen Veränderungen vornehmen wird.

Durch die verstärkte Orientierung an nachhaltigen Unternehmensentwicklungen sehen wir immer weniger Vergütungsrealität in den Vergütungsberichten. Wir brauchen endlich die Sicht auf die tatsächlich geflossenen Vergütungen. Auch die teils enormen Pensionspakte müssen einheitlicher und transparenter dargestellt werden.

Die Verantwortung für Managervergütungen liegt beim Aufsichtsrat. Wir müssen es aber auch "aushalten", dass er in professionellen Entscheidungsprozessen und mit der Zustimmung der Aktionäre in Einzelfällen hohe Vergütungen festlegt. Statt mit Missgunst zu reagieren, sollten wir sie dann als Ausweis des Geschäftserfolgs akzeptieren.

  • FTD.de, 17.07.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 18.07.2012 16:33:07 Uhr   Björn: Wert von Verantwortung

    Die Frage ist doch wie viel ist einem Konzern Verantwortung wert. ich rede jetzt natürlich nicht von irgendwelchen Investmentbankern, die sich über Boni etc. eine goldene Nase verdienen sondern über Manager bzw. Unternehmer, die einen mindestens 50 Stunden Job haben und ein extremes Maß an Verantwortung tragen. Ich bin der Meinung das da Gehälter von mehreren Millionen Euro durchaus gerechtfertigt sind, Immerhin tragen sie ja auch die Verantwortung für die Jobsicherheit von zigtausend Angestellten. Es wundert mich viel mehr das hier nicht der Vergleich zu den Gehältern von Sportlern z.B. Fussballern oder Tennisspielern gezogen wird. Oder Politiker, die für ihr Handeln Null Rechenschaft ablegen müssen aber sich die Taschen mit Diäten und Renten schon kürzesten Dienstzeiten vollstopfen.....

  • 17.07.2012 23:32:36 Uhr   ramtamtam: Keine Ahnung....
  • 17.07.2012 19:01:19 Uhr   Geroldsau: keine Ahnung, aber davon viel...
  • 17.07.2012 14:16:27 Uhr   benedikt der 17te: Obergrenze
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