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Die wichtigste formelle Hürde nimmt der Kandidat nur knapp: 40 Jahre muss ein deutscher Verfassungsrichter mindestens alt sein. Andreas Paulus ist 41 - und damit wesentlich jünger, als es die meisten seiner Vorgänger bei ihrer Berufung waren. Auf mangelnde Reife sollte man aus dem Umstand allerdings nicht schließen. "Intellektuell war er seinen Altersgenossen schon immer voraus", sagt Doktorvater Bruno Simma, bei dem Paulus - nach Stationen in Göttingen, Genf und Harvard - 2000 an der Münchener LMU promovierte. Den Professoren in der bayerischen Hauptstadt habe Paulus schon in jungen Jahren als "brillant" gegolten, so Simma. 2006 habilitierte sich Paulus über die Rolle des Parlaments bei Armeeeinsätzen, bevor er an der Universität Göttingen schließlich den Lehrstuhl für öffentliches Recht übernahm.
Der deutschen Juristenszene war Andreas Paulus bereits zehn Jahre zuvor aufgefallen: Da vertrat er als Assistent Simmas die Bundesrepublik im Rechtsstreit mit den USA im Fall LaGrand. Die deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand waren 1999 wegen eines Raubmords im US-Staat Arizona hingerichtet worden - ohne die sonst übliche konsularische Betreuung. Beteiligt war Paulus auch an einem Verfahren gegen Liechtenstein, in dem es um beschlagnahmtes Eigentum aus dem Zweiten Weltkrieg ging. Im öffentlichen Diskurs tauchte der Jurist dagegen bislang kaum auf.
Trotz seiner fachlichen Meriten verdankt Paulus die Berufung nach Karlsruhe auch parteipolitischem Proporz. Er ist Mitglied der FDP, die das Vorschlagsrecht für jene Richterstelle hat, die durch das Ausscheiden von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier frei wird. Die Zustimmung im Bundeswahlausschuss gilt als Formsache: Neben der CDU dürften auch Sozialdemokraten zustimmen.
Dafür darf die SPD auf Unterstützung bei der Wahl Andreas Voßkuhles zum neuen Gerichtspräsidenten zählen. Der politische Betrieb ist Paulus übrigens nicht fremd: 2003 kandidierte der frühere Vizechef der Münchner FDP für den bayerischen Landtag, scheiterte jedoch mit seiner Partei an der Fünfprozenthürde.
In Karlsruhe wird Paulus dem Ersten Senat angehören - obwohl völkerrechtliche Fragen dem Zweiten Senat obliegen. Das sei aber kein Nachteil, findet der Juraprofessor Georg Nolte, der Paulus aus dessen Münchner Zeit kennt: "Als Völkerrechtler bringt er dem Gericht ein besondere Kompetenz, die es heutzutage braucht." Das Grundgesetz verweise schließlich vielfach auf Völkerrecht.
Kritik aus der Opposition beschränkte sich am Donnerstag denn auch auf die Tatsache, dass wieder keine Frau zum Zug kommt bei der Vergabe der Richterstellen. Für sein Geschlecht freilich kann Paulus genauso wenig wie für sein Alter.