Die Uni Bonn ist einigen Kummer mit ihren promovierten Absolventen gewöhnt. Einer verdingte sich vor wenigen Jahren als Promotionsvermittler und wurde wegen Bestechung von Professoren zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Uni entzog ihm daraufhin seinen eigenen Doktortitel. Vor einem Jahr wurde dann bekannt, dass der FDP-Europapolitiker Jorgo Chatzimarkakis in seiner Dissertation gemogelt hatte, auch er verlor seinen Titel. Und in der vergangenen Woche entzog die Uni der FDP-Beraterin Margarita Mathiopoulos den Zusatz "Dr.". Sie hatte in ihrer Arbeit an 320 Stellen falsch zitiert.
Die Uni hat aus den Vorfällen nun Konsequenzen gezogen und die Kontrolle und Betreuung von Promotionen verschärft. So gibt es inzwischen Verträge zwischen Promovenden und Betreuern, die Rechte und Pflichten genau definieren. Auch müssen alle Doktoranden ihre Arbeit in elektronischer Form einreichen, um die Suche nach Plagiaten zu erleichtern. Und: Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie ihre Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt haben.
Solche Regelungen wünscht sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für alle Unis in Deutschland. Das Präsidium der HRK hat dazu diese Woche elf Leitlinien vorgelegt. Damit reagieren die Hochschulleiter mehr als ein Jahr nach der Aberkennung des Doktortitels von Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg auf die bekannt gewordenen Missstände in Promotionsverfahren. Die Vorgaben sehen eine Verschärfung vor, rechtlich verbindlich sind sie jedoch nicht. Ob die Unis sie umsetzen, bleibt ihnen überlassen. "Wir wollen jeder Hochschule ihre akademische Freiheit lassen", sagte HRK-Präsidentin Margret Wintermantel bei der Vorstellung der Empfehlungen.
Schon jetzt ist klar: Nicht alle werden dabei mitziehen. Und nicht einmal alle HRK-Präsidiumsmitglieder stehen komplett hinter den Leitlinien.
Konkret geht es darum, dass die Unis ihre Doktoranden in Zukunft sorgfältiger auswählen und registrieren sollen. Derzeit existieren nicht einmal belastbare Zahlen darüber, wie viele Promovierende es überhaupt an deutschen Unis gibt. Das Statistische Bundesamt hat für 2009 rund 25.000 ermittelt. Die Unis sollen überdies mit den Doktoranden eine Promotionsvereinbarung schließen, in der die Betreuung konkret geregelt ist und wann die Dissertation abgeschlossen sein soll. Länger als drei Jahre sollte sie nicht dauern.
Dissens gibt es darüber, ob der Betreuer einer Arbeit auch der Gutachter sein darf. Der Wissenschaftsrat hatte sich dagegen ausgesprochen, um eine Verquickung von Interessen zu verhindern. Viele Unis wollen das aber beibehalten, aus Tradition oder auch, weil es weniger aufwendig ist.
Offenen Widerstand gibt es gegen die eidesstattliche Versicherung, mit der Doktoranden die Eigenständigkeit ihrer erbrachten wissenschaftlichen Leistung bezeugen. Bislang müssen Doktoranden oft nur eine rechtlich unverbindliche Ehrenerklärung abgeben, dass sie wissenschaftlich sauber gearbeitet haben. Verstöße dagegen können nicht strafrechtlich geahndet werden, wohl aber durch Aberkennung des Titels, wie im Fall Guttenberg. Insofern hätte der Eid eine zusätzlich abschreckende Wirkung.
Der neu gewählte HRK-Präsident Horst Hippler, Chef des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), sieht die neuen Leitlinien lediglich als Arbeitspapier. Er selbst ist entschiedener Gegner einer verpflichtenden eidesstattlichen Versicherung. "Ich wehre mich dagegen, alle Doktoranden unter Generalverdacht zu stellen", sagte Hippler diese Woche am Rande der HRK-Jahresversammlung in Hamburg. Unklar sei zudem, wie die Erklärung abgegeben werden soll. Mit einer einfachen Unterschrift sei dies nicht getan, sagte er.
Auch sein Kollege Hans Jürgen Prömel, Präsident der TU Darmstadt, lehnt den Eid ab. "Wir werden den Passus nicht übernehmen", sagte Prömel der FTD. Man habe das Thema an der Uni diskutiert und sich schließlich dagegen entschieden. "Wir sind eine autonome Uni, wir möchten so wenig staatlichen Einfluss wie möglich." Ähnlich argumentieren Fakultätsmitglieder an der Uni Heidelberg. Seit Kurzem gibt es dort eine Senatsempfehlung an alle Fakultäten, den Eid in die Promotionsordnung aufzunehmen. Doch nicht alle wollen das umsetzen. "Wir führen intensive Diskussionen", sagte eine Sprecherin der Uni, "aber einige Fakultätsmitglieder wollen nicht, dass das Verfahren damit aus der Uni herausgegeben wird."
In Nordrhein-Westfalen steht gar das Landeshochschulgesetz dem entgegen. Danach muss zwar bei jeder Bachelor- und Masterarbeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden - nicht aber bei Dissertationen. "Selbst wenn der Eid in den Promotionsordnungen stehen würde - er wäre rechtlich unwirksam", sagte ein Sprecher der Uni Münster. In NRW werten viele Unis das als gesetzgeberisches Versehen, das dringend korrigiert werden müsste.