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Merken   Drucken   12.08.2012, 09:00 Schriftgröße: AAA

Folgen für Firmen: Was die schärferen Gesetze gegen Geldwäsche bedeuten

Auf Kriminelle wurde gezielt - getroffen wurde aber der Mittelstand: Der Gesetzgeber hat die Regeln gegen Geldwäsche verschärft.
von Daniel Schönwitz

Deutschlands Hoffnung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen sind Männer wie Peter Daum. Der Beamte der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beschäftigt sich seit ein paar Monaten mit der internationalen Geldwäsche, meist nach der Mittagspause, weil er sich vorher um Zulassungen für Heilpraktiker kümmert.

Geldwäsche: Verschärfte gesetzliche Regelungen treffen den ...   Geldwäsche: Verschärfte gesetzliche Regelungen treffen den Mittelstand

Zu verdanken hat Daum seine neue Aufgabe der Bundesregierung: Mit dem "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention", in Kraft getreten am 1. März, hat sie die Vorgaben verschärft und staatliche Kontrollen angeordnet. Daum hat deshalb per Rundbrief 1400 Firmen über die neue Rechtslage informiert. Demnächst will er sich "persönlich ein Bild machen, ob Unternehmen bei Bargeldgeschäften die nötige Sorgfalt walten lassen".

Mit seinem Besuch müssen Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor rechnen, die mit hohen Bargeldsummen hantieren. "Dazu gehören Autohändler und Juweliere", sagt Daum. Auch für Immobilienmakler, Steuerberater und andere Branchen gelten strenge Vorgaben. Einige sind neu, andere bestehen seit Jahren, wurden aber nie kontrolliert - wie etwa die Pflicht, den Personalausweis zu kopieren, sobald ein Kunde mehr als 15.000 Euro in bar auf den Tisch legt.

Schmutziges Geld im legalen Kreislauf

Mit dem neuen Regelwerk will der Gesetzgeber verhindern, dass Kriminelle mit ihrem schmutzigen Geld Schmuck, Autos oder Kunstwerke kaufen und es so unbemerkt in den legalen Kreislauf einschleusen. Eine Strategie, die Deutschland bislang geduldet habe, erklärt die Financial Action Task Force on Money Laundering. Das Gremium wurde eigens gegründet, um Geldwäsche zu bekämpfen. Während Banken streng kontrolliert würden, überwache niemand die übrigen Branchen, rügte die Organisation bereits 2010.

Die Bundesregierung hat daraufhin das neue Gesetz auf den Weg gebracht. Überall im Land widmen sich Beamte wie Peter Daum neuerdings der Geldwäsche. In Hessen und Baden-Württemberg fanden bereits erste Kontrollen statt, anderswo stehen sie kurz bevor. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro.

Kein Halbtagsjob

Die Polizei zeigt sich mäßig erfreut über Hilfe aus den Verwaltungen. "Es reicht nicht, ein paar Beamte abzustellen und ihnen eine neue Aufgabe zu übertragen", schimpft Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. "Kontrolleure müssen die Tricks kennen, mit denen Geldwäscher arbeiten." Dazu brauche es Erfahrung oder zumindest intensive Schulungen. Aus einem Stadtstaat, sagt Fiedler, habe er erfahren, dass dort gerade mal anderthalb Stellen für Geldwäsche vorgesehen sind.

Der Kampf gegen die Mafia ist aber kein Halbtagsjob. Fraglich, ob das neue Gesetz Kriminelle tatsächlich schrecken kann. Sicher ist dagegen, dass so manche Mittelständler in Bedrängnis geraten werden, wenn sie die neuen Vorgaben ignorieren. Und das machen offenbar viele Firmen. "Wir haben bei unseren Kontrollen etliche Versäumnisse festgestellt", sagt Penelope Schneider, die beim Regierungspräsidium Darmstadt für Geldwäsche zuständig ist.

"Im ersten Schritt haben wir Autohändler aufgesucht, um die Kassenbücher der vergangenen zwei bis drei Jahre einzusehen", berichtet Schneiders Kollegin Tanja Herwig, wegen der 15.000-Euro-Vorgabe. Selbst bei Transaktionen weit jenseits dieses Limits, hat Herwig festgestellt, fehlten die vorgeschriebenen Informationen oft.

Kleinere Unternehmen ignorieren die Gefahr

Bargeldgeschäfte dieser Dimension sind in der Autobranche üblich, weshalb sie als besonders anfällig für Geldwäsche gilt. Das belegt ein Fall aus Essen: Das dortige Landgericht verurteilte im Juni einen Mann wegen Geldwäsche in zwölf Fällen zu vier Jahren Haft. Er hatte zugegeben, rund 3 Mio. Euro in mehreren Tranchen von Kokainhändlern erhalten zu haben, die er anschließend an verschiedene Autohändler im Ruhrgebiet "verteilte".

Gerade kleinere Händler ignorieren die Geldwäschegefahr - auch außerhalb der Autobranche. Bei ihm komme es "zehn- bis zwölfmal im Jahr" vor, dass ein Kunde mehr als 15.000 Euro auf den Tisch lege, sagt etwa ein Juwelier. Der Verdacht, es könne sich um Geldwäsche handeln, sei ihm "nie gekommen".

Bislang haben die Kontrolleure in Darmstadt nur ermahnt und keine Bußgelder verhängt. Zwar besteht die allgemeine Identifikationspflicht seit 2008, da sie aber nie kontrolliert wurde, zeigen die Beamten vorerst Nachsicht. Vorerst - aber nicht ewig.

Pflichten auf Seminaren kennenlernen

Unternehmer werden sich bald kaum noch glaubwürdig darauf berufen können, von ihren Pflichten nichts geahnt zu haben: In ganz Deutschland sind Infokampagnen angelaufen, zudem laden die Industrie- und Handelskammern zu Geldwäscheseminaren. "Wer seinen Pflichten noch nicht umfassend nachkommt, sollte das deshalb so schnell wie möglich ändern", rät Gunbritt Kammerer-­Galahn, Geldwäscheexpertin der Kanzlei Taylor Wessing.

Flächendeckende Kontrollen wird es nicht geben, dafür sind zu wenige Beamte im Einsatz. Aber die Zahl der Hausbesuche wird steigen und nicht immer werden sie angekündigt sein.

Betriebsprüfer melden Verstöße

Wer nicht kontrolliert wird, ist keineswegs fein raus. Die Aufseher haben eine weitere Informationsquelle: die von Unternehmern selten geliebten Betriebsprüfer. Die sollen melden, wenn sie auf undokumentierte Bargeldgeschäfte oder andere Verstöße gegen das Geldwäschegesetz stoßen. Dann sei "das Steuergeheimnis uns gegenüber aufgehoben", sagt Penelope Schneider vom Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Behörden werden Firmen überdies schon bald verpflichten, Geldwäschebeauftragte zu ernennen, die Kollegen schulen und Ansprechpartner für Ermittler sein sollen. Die Pflicht gilt für Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter haben und in bestimmten Branchen aktiv sind: Autohändler und Juweliere, aber auch Makler, Bootsbauer, Kunstateliers und Pferdehändler.

Meldepflicht - wann gilt sie?

Das wohl größte Problem dieser Geldwäsche-Beauftragten dürfte die Meldepflicht sein. Denn es ist nicht klar geregelt, wann eine Verdachtsmeldung ans Landeskriminalamt (LKA) - mit Kopie ans Bundeskriminalamt - gehen muss. "Hier gibt es noch keine eindeutigen Vorgaben", sagt Anwältin Kammerer-Galahn. Stattdessen ist im Gesetz von "ungewöhnlichen" oder "auffälligen" Vorgängen die Rede. Was heißt das? Zeigt der Ausweis eine andere Person als die, die ihn zückt, ist die Sache klar: Deal ablehnen und das LKA informieren, natürlich ohne es dem Kunden zu sagen. Das gilt genauso, wenn jemand sich weigert, den Ausweis oder bei Geschäftskunden den Handelsregisterauszug vorzulegen.

Aber so arbeiten nur Amateure. Profis kommen mit gut gefälschten ausländischen Ausweisen oder als Vertreter von Firmenvehikeln, bei denen ein Strohmann als Eigentümer im Handelsregister steht. Die gute Nachricht: Wer den Handelsregisterauszug seines Kunden oder die Kopie von dessen echt wirkenden Ausweises aufbewahrt, hat seine rechtliche Pflicht erfüllt.

Das erzählt Peter Daum in Mayen-Koblenz auch allen Anrufern. Weit über 50 waren es in den vergangenen Wochen. Das Thema, so scheint es, ist angekommen.


"Kenne deine Kunden"
Güterhändler
Wer Autos, Schmuck oder andere teure Güter verkauft, muss bei Barzahlung ab 15.000 Euro die Identität des Käufers feststellen und Personalausweis oder Reisepass kopieren. Firmenkunden müssen einen aktuellen Handelsregisterausdruck vorlegen.
Immobilienmakler
Sie müssen alle Kunden - Verkäufer und Käufer - checken. Umstritten ist einzig, zu welchem Zeitpunkt des Makelns.
Steuerberater
Auch sie haben alle Mandanten zu überprüfen, worauf Steuerberater bislang in bestimmten Fällen verzichten konnten.
Rechtsanwälte
Für Anwälte gelten ähnliche Vorschriften wie für die Steuerberater.
Versicherungsvertreter
Sobald sie Versicherungen zur Geldanlage (etwa Kapitallebensversicherungen) vermitteln, gelten die strengen Dokumentationspflichten wie bei Autohändlern oder Maklern.
  • FTD.de, 12.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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