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Merken   Drucken   06.12.2012, 17:56 Schriftgröße: AAA

Aus der Rechtsabteilung: Die FTD hat recht ...

Kritische Berichte über das eigene Geschäftsgebaren liest kein Unternehmen gern. Um weitere Berichte zu unterbinden, werden oft Anwälte in Stellung gebracht. Die FTD-Justiziare tun alles, damit es so weit nicht kommt.
© Bild: 2012 Getty Images/Chris Ryan
Kritische Berichte über das eigene Geschäftsgebaren liest kein Unternehmen gern. Um weitere Berichte zu unterbinden, werden oft Anwälte in Stellung gebracht. Die FTD-Justiziare tun alles, damit es so weit nicht kommt.
von Friederike Pabst und Adrian Schimpf, Hamburg

Adrian Schimpf war von 1999 bis 2001 und dann wieder von 2004 bis 2007 Leiter Personal und Recht der Financial Times Deutschland, Dr. Friederike Pabst ist seit Juni 2008 in der Rechtsabteilung von Gruner + Jahr auch für die FTD tätig.


"Sie erhalten demnächst Post von meinem Anwalt!" Diese Drohung kennen die FTD-Journalisten. Dann stand wieder etwas in der Zeitung, was jemand gern verhindert hätte. Manchmal kam tatsächlich Post vom Anwalt, meistens blieb es bei der Drohung. Was daran lag, dass die FTD-Redakteure die journalistischen Grundregeln einhielten, die auch die Rechtslage erheblich verbesserten. Mehr als eine Quelle. Und den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Trotzdem kam es in den vergangenen vier Jahren über 59 Printartikel zu juristischen Auseinandersetzungen. Im selben Zeitraum veröffentlichte die FTD ungefähr 200.000 Texte. Das heißt: Nur ungefähr 0,3 Promille der Zeitungstexte gaben einen Anlass zu juristischen Kabbeleien um Unterlassungen, Richtigstellungen und Gegendarstellungen. Rund die Hälfte der Streitigkeiten haben wir gewonnen.

Das liegt an der journalistischen Sorgfalt der schreibenden Kollegen. Und wenn wir Justiziare in der Rechtsabteilung dann schon mal vorab von den Schreibern zu kritischen Stellen befragt werden, heißt es nie: "Streichen! Geht nicht!" Wir machen uns auf die Suche nach Formulierungen, die sachlich ebenso richtig sind wie juristisch. Gemeinsam entdecken wir, was Sprache alles kann.

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Die großartigen Illustrationen werden der FTD eher selten wirklich juristisch übel genommen. Etwa das Logo der Deutschen Bank  mit dem Victoryzeichen, ein echter Hingucker. Vielleicht zu sehr, fand die Deutsche Bank. Den rostenden Mercedes-Stern fanden sie mäßig witzig bei Daimler . Das verbeulte VW -Logo haben wir kurz vor der Belichtung noch von der Seite genommen - hätte Ärger geben können.

Und die Raupe Nimmersatt mit den Euro -Zeichen in den Augen? Die krabbelte erst auf unseren Tisch, als sie schon gedruckt war. Leider ohne Zustimmung des Urhebers. Das gab wirklich Ärger.

Die ärgerlichsten Fehler passieren im Produktionsstress. Da muss noch schnell eine Bildunterschrift gebaut werden - und das bitte pronto, Abgabe der Seite war schon vor fünf Minuten. Hektisch wird im Archiv gesucht, auch etwas gefunden - und dort heißt es, der Abgebildete stehe im Verdacht, Firmengelder veruntreut zu haben. Noch vor zwei Jahren stimmte das auch. Aber bis heute hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben, der Beschuldigte bestreitet die Tat energisch, die Firma hat die angeblich veruntreuten Gelder bis heute nicht zurückgefordert. Der Brief des gegnerischen Anwalts war eindeutig: Dann darf so über den Verdacht nicht berichtet werden, auch nicht in der Bildunterschrift. Stimmt. Es blieb uns nur übrig, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und uns zu entschuldigen.

Doch selten sind es die großen Themen, teils voller empörender Fakten, die Presseanwälte rotieren lassen. Diese stehen fast immer wie auf lachsrosa gemeißelt, da kommt man nicht ran. Also werden Stellvertreterkämpfe ausgefochten: War der Ausstieg des Managers wirklich "abrupt"? Wird ein Betriebsratsvorsitzender mit sechsstelligem Jahreseinkommen wirklich "bezahlt wie ein Manager"? Mittlerweile, zwei Instanzen später nämlich, wissen wir, dass wir drei Fragezeichen auch als drei Fragezeichen darstellen dürfen (soll das ein Witz sein??? Nein, keineswegs).

Oft liegt die Wahrheit - was nicht heißt: das Recht - im Auge des Betrachters. Es ist natürlich ein Unterschied, ob der Verkauf von Genussscheinen von der BaFin verboten oder aber nach Gesprächen mit der BaFin eingestellt wurde. Jeder kann verstehen, dass man nicht mit den Worten "Das Satellitensystem Galileo ist dumm und nützt nur den Franzosen" zitiert werden möchte. Und nicht jeder möchte namentlich genannt werden in einem Weekend-Text "München feiert auf Friedhöfen", auf dessen Foto eine Dame im Bikini sich neben einem Sarkophag sonnt.

So skurril geht es nicht immer zu. Das gilt für heute und noch mehr für früher. Da gab es nämlich das "Handelsblatt". Und das hatte Angst vor der neuen Konkurrenz. 1999 - kurz vorm Erscheinen der ersten Ausgabe des lachsrosafarbenen Herausforderers - hieß die Devise: Wir klagen gegen alles! Unter anderem gegen ein Mousepad. Das war mit gelartiger Flüssigkeit gefüllt. Aufschrift: "Das Ende der Trockenzeit." Eine subtile Anspielung auf den drögen Wettbewerber. Die Düsseldorfer ließen ihr Justiziariat von der Leine: Vorwurf: "Herabwürdigung des Wettbewerbers." Verboten. Wettbewerbswidrig. Einstweilige Verfügung. Von diesem Kaliber gab es noch ein paar Querschüsse. Dann erschien die FTD, und das "Handelsblatt" musste sich überlegen, ob sie statt juristisch vielleicht besser journalistisch auf den Herausforderer reagieren sollte.

Dafür beschwerten sich die Unternehmen, über die berichtet wurde. Die Lufthansa warf die FTD aus den Regalen am Gate - der Justiziar der Kranichlinie war empört über die Berichterstattung. Dies ließ er die Redaktion deutlich wissen. Am nächsten Tag flog die FTD wieder mit, auch für die Pressefreiheit.

Um diese Pressefreiheit haben wir auch intern gestritten. Was geht, was geht nicht? Wenn etwa ein Schreiber einen Scoop gelandet hatte, seine Quellen aber partout anonym bleiben wollten. Die Rechtsabteilung hätte die Geschichte dann gern weniger riskant, die Redaktion wollte meist trotzdem voll draufhalten. "Dann kann ich ja bald gar nichts mehr schreiben!", erboste sich beispielsweise eine Frankfurter Finanzredakteurin. Die Geschichte erschien trotz des Wutanfalls der Schreiberin und trotz der Warnung des Justiziars nach salomonischer Entscheidung des Chefredakteurs in mittelmäßig entschärfter Version. Geklagt hat übrigens niemand.

Das Zusammenspiel mit der Redaktion klappte von Tag zu Tag besser. "Journalisten denken ja oft, dass Juristen nur dazu da sind, um kritische Presseberichte zu verhindern", sagt Stefan Weigel, stellvertretender Chefredakteur der FTD. "Doch im Rückblick muss man sagen, dass die Kollegen aus der Rechtsabteilung uns gelegentlich den Hintern gerettet haben, wenn wir mal wieder mit dem Kopf durch die Wand wollten." Und auch der hartleibigste Reporter lernt die Vorzüge guter Anwälte zu schätzen, wenn ihn ein verärgerter Investor persönlich durch alle Gerichtsinstanzen jagt.

Die Statue der Justitia   Die Statue der Justitia

Die Redakteure haben auch sehr schnell gemerkt, dass die Justiziare ihre Texte nicht zerstören wollen. So wenig anfassen wie möglich, so viel wie nötig. Und in jedem Fall miteinander aushandeln, wie wenig oder wie viel Eingriff das erfordert.

Bei Herrn Middelhoff lautet die Antwort: etwas mehr wäre besser gewesen. Die FTD berichtete vielfach über ihn und seine Aktivitäten bei Arcandor. Nicht immer zum Gefallen des Managers segelten wir mitunter hart am Wind. Juristisch war leider nicht alles wasserdicht. Middelhoff tat seine Gegenansicht dann per Interview im Innenteil kund. Immer noch besser als eine Gegendarstellung auf der Titelseite - das hätte einfach blöd ausgesehen.

Ärgerlich, aber stimulierend: Beim nächsten Mal sind wir besser gewappnet! Auch wenn die Mails oder Anrufe der Redakteure gern kurz vor knapp kommen. "Könnten Sie da noch mal draufschauen?" oder "FTD-Text - bitte prüfen" heißt es dann. Und selten ohne den Hinweis: "Ist eilig." Als ob wir das nicht längst wüssten.

Also ran an den Text. Die Nerven gespannt, der Prüfsinn noch geschärfter. Notizen, Fragezeichen, Kringel. Und direkt anschließend ans Telefon, zum Gegenchecken. Welche Belege haben wir für den Spendenbetrug der Big Blender? Natürlich wird aus den Mails des CDU-Politikers zitiert! Nennen wir Namen der verurteilten Telekomspitzel? Wurde der Vorstand konfrontiert? Schreiben wir "fragwürdig" oder "dubios"? Was war noch mal der Unterschied, also jetzt mal juristisch gesehen. Versteckte und offene Drohungen - ja, gibt es auch auf Anwaltsbriefpapier - und 34-seitige Antworten über Nacht als Reaktion auf Rechercheanfragen werden nüchtern betrachtet. Denn kurz vor Druckschluss ist es sowieso immer.

Danach läuft die Zeit rückwärts: Wohin führt die Enthüllung, was passiert am nächsten Morgen? Manche Redakteure sind fast enttäuscht, wenn das Faxgerät nicht vor Anwaltsschreiben heiß läuft. Ein Reporter der FTD hat die gesamte Wand hinter seinem Schreibtisch mit drohenden Schriftsätzen gegnerischer Anwälte geschmückt - zugegeben eine eindrucksvolle Trophäensammlung im Kampf für die Pressefreiheit. Dennoch sind wir Justiziare froh über jeden Schriftsatz, der nicht geschrieben wird. Wir wissen: Dann haben alle einen guten Job gemacht.

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  • Aus der FTD vom 07.12.2012
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