FTD.de » Karriere » Recht + Steuern » Teurer Trauerfall für Ausländer
Merken   Drucken   26.07.2012, 10:00 Schriftgröße: AAA

Erbschaftsteuer: Teurer Trauerfall für Ausländer

Erben Ausländer in Deutschland, zahlen sie mehr Steuern als Deutsche. Darüber muss jetzt der Europäische Gerichtshof urteilen.
© Bild: 2012 DPA/Jens Büttner
Erben Ausländer in Deutschland, zahlen sie mehr Steuern als Deutsche. Darüber muss jetzt der Europäische Gerichtshof urteilen.
von Raimund Diefenbach, Köln

Als der Schweizer Beat Zügler* aus Montreux ein Schreiben des deutschen Finanzamtes in seiner Post fand, glaubte er zunächst an einen Fehler. Seine Frau, eine gebürtige Deutsche, war kürzlich gestorben und hatte ihm neben einigem Barvermögen auch ein Haus in Düsseldorf im Wert von knapp 500.000 Euro  vererbt. "Ich hatte eigentlich damit gerechnet, das Vermögen steuerfrei zu bekommen", erzählt Zügler. Schließlich ist er der Ehemann, und Gatten erben im deutschen Recht bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Ihm aber blieb dieser Freibetrag verwehrt: Der promovierte Aeronautikingenieur sollte an das Finanzamt mehr als 40.000 Euro überweisen. "Der deutsche Staat hatte mir als Ehemann nur einen Freibetrag von 2000 Euro zugebilligt."

Dagegen hat Zügler vor dem Finanzgericht Düsseldorf geklagt - und zumindest schon einen Teilerfolg errungen: Das Finanzgericht leitete das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter (Az.: 4 K 689/12 Erb). Der muss jetzt klären, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, wenn Ausländer in Deutschland von den günstigen Freibeträgen ausgeschlossen sind.

Es bleibt in der Familie: Freibeträge auf Erbschaftssteuer in ...   Es bleibt in der Familie: Freibeträge auf Erbschaftssteuer in Deutschland

Das Problem ist, dass der Schweizer nach deutschem Recht nur "beschränkt steuerpflichtig" ist. Das hört sich zunächst ganz vorteilhaft an: Die Beschränkung bedeutet, dass er nur für sein in Deutschland befindliches Vermögen Steuern an den hiesigen Fiskus abführen muss, nicht aber auf das weltweit angelegte Geld und andernorts erzielte Einkünfte. Auch private Guthaben auf deutschen Banken und Sparkassen unterliegen nicht der Steuerpflicht, sondern nur das, was einen besonderen Bezug zum Inland hat - wie ein in Düsseldorf stehendes Haus.

Doch beschränkt steuerpflichtig zu sein, hat auch Nachteile. Mit diesem Status hat man nämlich keinen Anspruch auf die Freibeträge, die das deutsche Recht kennt. Ehegatten steht der höchste Freibetrag zu. Kinder bekommen immerhin bis zu 400.000 Euro steuerfrei, Enkel 200.000 Euro. Beschränkt Steuerpflichtigen hingegen steht nur der magere Freibetrag von 2000 Euro bei geerbtem Vermögen in Deutschland zu. Der Rest ist nach der dem Familienstand und Verwandtschaftsverhältnis entsprechenden Steuerklasse zu versteuern, im Falle des Ehemannes je nach Vermögen nach Steuerklasse eins mit Sätzen zwischen sieben und 30 Prozent.

Auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, gelten steuerrechtlich irgendwann als Ausländer. Wer etwa in die USA umsiedelt, ist nach zehn Jahren nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wer auf die andere Seite der Schweizer Grenze zieht, bekommt schon nach fünf Jahren die günstigen Freibeträge nicht mehr - und immerhin rund 276.000 ehemalige Bundesbürger leben in der Eidgenossenschaft. Auch Züglers Ehefrau war Anfang der 80er-Jahre aus Deutschland zu ihrem Gatten an den Genfer See gezogen. Ihr ehemaliges Elternhaus in Düsseldorf hatte sie seit damals vermietet.

Sind Sie Steuerexperte?

Als Dschungel wird das deutsche Steuerrecht häufig bezeichnet - zu recht. Es ist (seit jeher) voller Ausnahmen und Kuriositäten. Kennen Sie sich aus mit Schaumwein- und Umsatzsteuer? Bei FTD.de können Sie ihr Wissen über das Steuersystem testen.

Warum gibt es in Deutschland eine Schaumweinsteuer?

Alle Tests

"Ob die zweifellos vorhandenen Vorzüge der beschränkten Steuerpflicht ausreichend sind, um die gravierenden Nachteile des sehr geringen Freibetrags auszugleichen, ist fraglich", sagt Roland Speidel, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits vor zwei Jahren in einem vergleichbaren Fall an den Nachteilen für beschränkt Steuerpflichtige gestoßen. Er entschied damals, dass eine solche Regelung die Freiheit des Kapitalverkehrs unbillig behindert (Az.: C-510/08). Denn durch solche Vorschriften würden Bürger mit unterschiedlichem Wohnort verschieden behandelt, was eine gravierende Benachteiligung für Erben oder Beschenkte mit ausländischem Wohnort darstelle. Und das dürfe nach europäischem Recht nicht sein.

Der deutsche Gesetzgeber reagierte auf diese Entscheidung: Voriges Jahr fügte er einen Passus in das Erbschaftsteuergesetz ein, wonach Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden können. Davon profitieren vor allem auch die vielen Deutschen, die im Ruhestand ihre Zelte im kalten Deutschland abbrechen, lieber auf Mallorca oder in der Toskana leben und die hiesigen Immobilien vermieten, um ihren Ruhestand damit zu finanzieren. Beantragen sie die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, gelten für sie im Erbfall die gleichen Regeln wie für alle Inländer.

Die Schweiz aber ist nicht in der Europäischen Union, und deshalb gelten die Privilegien für Schweizer nach wie vor nicht. "Die gleiche Regelung wollen wir aber auch für meinen Mandanten durchsetzen", sagt Michael Duffner, Rechtsanwalt aus Freudenstadt, der den Ingenieur vor Gericht vertritt.

Denn natürlich soll im Grunde auch der Kapitalverkehr zwischen EU- Staaten und dem sonstigen Ausland reibungslos funktionieren. Und der EuGH hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass die EG-Verträge auch Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen EU-Ländern und Drittstaaten untersagen (Az.: C-101/05). Die Richter argumentierten damals im Falle eines Schweden, dass EU-Bürger nicht durch steuerliche Regeln davon abgehalten werden dürfen, ihr Geld in einem Drittstaat anzulegen. Das aber, sagt BDO-Steuerberater Speidel, "hat der deutsche Gesetzgeber geflissentlich übersehen, als er die neuen Erbregeln für EU-Bürger erlassen hat".

* Name geändert

 

  • Aus der FTD vom 26.07.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Steuer Info
  •  
  • blättern

Steuerlinks

Wissenswertes zum Thema:

 

Wie verdient der Staat am Spaß der Bürger?

Verbrauchssteuern sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Vor allem bei Genussmitteln wie Tabak oder Alkohol schröpft der Staat Geld ab. Hier einige knifflige Fragen zu Verbrauchsteuern und anderen Merkwürdigkeiten.

Schon seit langem wird Alkohol in Deutschland besteuert. Wie heißt die bereits im 19. Jahrhundert eingeführte Steuerart?

Alle Tests

© 1999 - 2013 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbasierte Online Werbung | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

Geldanlage | Altersvorsorge | Versicherung | Steuern | Arbeitsmarkt | Energiewende | Ökostrom | Auto | Quiz | IQ-Test | Allgemeinwissen | Solitär | Markensammler