Die Industrieländerorganisation OECD hat die aus ihrer Sicht entscheidenden Probleme ausgemacht, die zur Steuervermeidung durch internationale Konzerne wie Apple , Google oder Microsoft führen. In einem 50-seitigen Papier tragen die Experten aus dem Committee on Fiscal Affairs (CFA) der OECD Punkte wie Verrechnungspreise und Finanzderivate zusammen, die die Regierungen jetzt angehen sollten. Das Arbeitspapier dient als Grundlage für ein Treffen des CFA am Donnerstag und Freitag und liegt der FTD vor.
Das CFA ist das entscheidende Gremium für den internationalen Kampf gegen die Steuervermeidung. Die Experten um den Vorsitzenden Bill McCloskey aus Kanada sollen für die OECD ein Konzept erarbeiten, auf das dann die G20-Staaten und die Europäische Union aufbauen können. Die Finanzminister und Notenbankchefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen auf ihrem Treffen Ende Februar in Russland darüber beraten, wie sie die Steuervermeidung der internationalen Konzerne stoppen können. An die Spitze der Bewegung haben sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der britische Schatzkanzler George Osborne gesetzt. Aber auch der französische Finanzminister Pierre Moscovici und sein US-Amtskollege Timothy Geithner unterstützen dieses Vorhaben. Die Ökonomen des CFA nennen folgende zentrale Probleme, bieten aber noch keine konkreten Lösungsvorschläge an.
Konzerne wie Google verlagern ihre Wertschöpfung in Länder wie Irland, das eine Körperschaftsteuer von lediglich 12,5 Prozent verlangt. In Deutschland fallen dagegen insgesamt 29 Prozent Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. So ist Google Deutschland eine reine Servicegesellschaft, die kaum Gewinne macht. Von Irland werden die Gewinne weitergeschoben auf die Bermudas, die gar keine Gewinnsteuer verlangen. Solche Nullsteuerländer werden in dem Papier des CFA angeprangert.
Die Steuerberater der Konzerne finden immer wieder Rechtsformen für Unternehmen, mit denen sich Unterschiede zwischen den Steuergesetzen der Staaten ausnutzen lassen. Eine hybride Rechtsform kann in einem Land möglicherweise besteuert werden, in einem anderen Land aber als "transparent" gelten. Das hat im Steuerrecht zur Folge, dass der Fiskus annimmt, die Gewinne würden durch die Gesellschaft nur durchgeleitet. Deshalb fällt keine Steuer an. Das CFA-Papier führt ein Beispiel an: Ein Unternehmen in Land B bekommt ein Darlehen von seinem Mutterunternehmen in Land A. Das Unternehmen in Land B gilt als nicht transparent, das Unternehmen in Land A aber als transparent. Die Folge: Das Unternehmen in Land B kann die Zinskosten als Betriebsausgaben steuerlich abziehen. Andererseits werden die Zinszahlungen in Land A nicht als Einnahmen versteuert. So entstehen immer wieder Lücken in der Besteuerung, die auch durch die bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen nicht alle geschlossen werden.
Auch durch solche Konstrukte lassen sich rechtliche Unterschiede zwischen den Staaten ausnutzen. So kann ein Unternehmen in Land A ein Finanzinstrument von einem Unternehmen in Land B kaufen. In Land A wird dieses Derivat als Eigenkapital anerkannt, in Land B dagegen als Fremdkapital. So sind die Zinsen in Land B steuerlich abzugsfähig. In Land A jedoch gelten die Einnahmen nicht als Zinseinkünfte, sondern als Dividenden und bleiben oft steuerfrei.
Mit diesen Preisen werden Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb von Konzernen verrechnet. Weil sich durch die Manipulation dieser Preise Wertschöpfung in Niedrigsteuerländer verschieben lässt, gibt es darum seit Jahren Streit zwischen Regierungen und Unternehmen. Die Experten des CFA schreiben, dass sich das Problem noch verschärft habe, seit Unternehmen wie Google immaterielle Güter wie Lizenzen rund um den Globus verschieben.