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Merken   Drucken   05.12.2012, 11:35 Schriftgröße: AAA

Neue Gesetze: Die Flops des Jahrzehnts

Zum Jahreswechsel treten neue Gesetze in Kraft. Doch die Erfahrung zeigt: Ob Pendlerpauschale oder Erbschaftssteuer - viele Reformen scheitern in der Praxis oder sind so schlecht gemacht, dass die Gerichte sie wieder einkassieren. Wir präsentieren die größten Reinfälle der vergangenen Jahre.
von , Anke Stachow, Katharina Peuke und
Strahlender Verlierer: Viele ambitionierte Gesetzreformen werden ...   Strahlender Verlierer: Viele ambitionierte Gesetzreformen werden vom Vorzeigeobjekt zum Rohrkrepierer

 

Es ist ein Trauerspiel mit der Erbschaftsteuer. Dabei ist sie doch so eine kleine Abgabe mit so wenig Aufkommen. Nur 4 Mrd. Euro  bringt sie ein, kein Vergleich zur Umsatzsteuer also, die 45-mal so schwer ist. Selbst die Tabaksteuer ist dreimal so ergiebig. Und die hat der Gesetzgeber wenigstens verfassungskonform hinbekommen. Bei der Erbschaftsteuer will ihm das - Verzeihung - ums Verrecken nicht gelingen.

Mitte Oktober haben die Richter des Bundesfinanzhofs gesagt, dass sie die Steuer für einen ziemlich krassen Verstoß gegen die Verfassung halten. Der Beschluss ist praktisch eine Dauerohrfeige für den Gesetzgeber, nach jedem Satz hört man es knallen: Der Steuerrabatt für Betriebserben sei "nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt". Das führe zu einer "durchgehenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung". Der Steuerrabatt für Betriebserben sei "der Regelfall, die Besteuerung die Ausnahme". Auch so kann Juristendeutsch sein: herb und erfrischend.

Nun haben die Verfassungsrichter das Wort. Niemand zweifelt daran, dass in Karlsruhe eine Komplettvernichtung herauskommen wird. Hierfür gibt es bereits Erfahrungswerte: Das aktuelle Gesetz ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die vorhergehende Rechtslage für rechtswidrig erklärt hatte. Sechs Jahre später also das gleiche Spiel. Und nach einem Urteil wird es wieder die Diskussion geben, ob die Abgabe abgeschafft oder reformiert werden soll. Unser Votum: Hauptsache verfassungsgemäß. Bei der Biersteuer klappt das doch auch prima.

Andreas Kurz

Was hatte sich die rot-grüne Regierung erhofft von ihrer "Brücke zur Steuerehrlichkeit". Die hatte sie all den schwarzen Schafen gebaut, die ihr Schwarzgeld in der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg geparkt hatten. Doch das Gesetz zur strafbefreienden Selbsterklärung, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, war ein Flop. Nicht nur moralisch, weil sich die Steuerehrlichen, die ihre Einnahmen vor dem Fiskus offengelegt hatten, entrüsteteten. Auch faktisch war die Amnestie ein Reinfall. Nach den Plänen der Regierung Schröder sollte das umstrittene Gesetz eigentlich 5 Mrd. Euro in die Haushaltskasse spülen. Am Ende waren es gerade einmal 1,5 Mrd. Euro.

Dabei klang das Friedensangebot an die Steuersünder gar nicht so schlecht: Sie konnten ein Jahr lang bis Ende 2004 ihr unversteuertes Geld nachmelden, dafür mussten sie nur 25 Prozent Steuern an den Fiskus abführen. Wer nicht sofort die Chance ergriff und steuerehrlich wurde, konnte sich auch bis Ende März 2005 Zeit lassen. Dafür wurde die strafbefreiende Selbstanzeige nur etwas teurer: Das Finanzamt verlangte dann einen pauschalen Steuersatz von 35 Prozent. Alles immer noch straffrei, versteht sich.

Doch so recht zugreifen bei diesem Angebot mochten nur wenige. Für weit mehr Dynamik im steuerlichen Ablasshandel hat erst der Handel mit Steuer-CDs gesorgt. Die Angst der Steuersünder, auf diese Art aufzufliegen und dann zusätzlich zur Steuer auch noch eine saftige Strafe zahlen zu müssen, hat seit 2010 endlich eine zumindest kleine Welle an Selbstanzeigen ausgelöst und dem Staat mehr als 2 Mrd. Euro eingebracht.

Anke Stachow

Es sollte das Vorzeigeprojekt der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in Deutschland werden: der elektronische Entgeltnachweis, kurz Elena. Das Ganze endete mit einer großen Blamage. Ehe das Projekt weitere Millionen verschlingen konnte, stellten das Wirtschafts- und Arbeitsministerium Elena 2011 endgültig ein.

Zuvor waren Datenschützer gegen das gigantische Datensammelprojekt Sturm gelaufen. Zehntausende besorgter Bürger hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei war die Idee nicht einmal verkehrt: Elena sollte die rund 60 Millionen Papierformulare überflüssig machen, die Arbeitgeber jährlich über das Einkommen ihrer Mitarbeiter ausstellen. Stattdessen sollten die Arbeitgeber Daten zu Gehalt, Steuern und Sozialabgaben nun an eine Speicherstelle des Bundes melden. Doch um die Vorteile von Elena nutzen zu können, hätte jeder Bürger, der zum Beispiel Arbeitslosengeld beantragt, eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Und die kann auf absehbare Zeit gar nicht flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Eine späte Erkenntnis. Die Arbeitgeber hat sie jedenfalls viel Geld gekostet. Rund 100 Mio. Euro hatten sie an Vorleistungen in Elena investiert - also in den Sand gesetzt.

Aber immerhin gibt es jetzt einen neuen Anlauf mit Elenas kleiner Schwester Bea ("Bescheinigungen elektronisch annehmen"). Arbeitgeber können damit Informationen über ausgeschiedene Mitarbeiter online an die Arbeitsagenturen übermitteln. Aber freiwillig. Und ohne qualifizierte elektronische Signatur.

Anke Stachow

KapMuG. Allein dieser Name. Ausgeschrieben steht diese Merkwürdigkeit für "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz". Und übersetzt heißt das: Deutschland versucht Sammelklage. Aber nur ein klitzekleines bisschen. Und vor allem, ohne es Sammelklage zu nennen. Denn dann wäre der BDI bestimmt dagegen.

Also ist und bleibt das KapMuG die einzige Massenklage, die das deutsche Recht kennt. Kurioserweise muss man Aktien gekauft haben, um sie nutzen zu können. Das liegt wiederum an einem historischen Zufall, und der heißt: Telekom-Prozess. Zehntausende Anleger haben vor über zehn Jahren viel, viel Geld mit den Aktien des ehemaligen Staatsmonopolisten verloren, die von Volksschauspielern zuvor noch in den Himmel gejauchzt worden waren. Wütend fluteten diese Anleger die Gerichte mit Klagen. Als die Richter abzusaufen drohten, erließ man 2005 ein Gesetz. Das KapMuG heißt deshalb "Lex Telekom" und ist deshalb nur auf Klagen von Anlegern beschränkt. So einfach kann Recht sein. Mehr Sammelklage wollte der Gesetzgeber nicht, denn dann...siehe oben.

Man hätte sich das auch anders vorstellen können. Massenschadensfälle gibt es ja nicht nur im Aktienrecht. Es ist auch vorstellbar, dass viele Tausend Leute einen Küchenmixer kaufen, der losmixt, wenn er es nicht sollte. Oder dass viele Tausend Leute Versicherungen zu rechtswidrigen Bedingungen abschließen. Produkthaftung, Versicherungen - alles sinnvolle Anwendungsbereiche für Massenklagen. Doch in Deutschland gibt es: das KapMuG. Neulich wurde seine Fortgeltung beschlossen. Der Telekom-Prozess ist übrigens noch lang nicht zu Ende.

Andreas Kurz

Um die Jahrtausendwende trat plötzlich eine ganz neue Sorte von Aktionären auf den Hauptversammlungen vor die Mikrofone. Gefürchtet und gehasst von den Vorständen und Aufsichtsräten. Aus gutem Grund: Diesen Aktionären ging es nicht um das Wohl ihrer Gesellschaft. Es waren Berufskläger, die versuchten, aus dem kleinsten Regelverstoß auf einer Hauptversammlung Kapital zu schlagen.

Schon eine zu kurze Redezeit beispielsweise nahmen sie zum Anlass, um die Beschlüsse gerichtlich anzufechten. So ein Verfahren kann sich bekanntlich hinziehen, und derweil liegen wichtige Maßnahmen des Unternehmens wie Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen oder Squeeze-outs auf Eis. Dabei ging es diesen Aktionären nicht einmal darum, ihre Klage tatsächlich zum Erfolg zu führen. Sie einigten sich eher klammheimlich mit den Unternehmen über einen Vergleich, bei dem ordentlich Geld in ihre eigene Tasche floss.

Diesem Missbrauch wollte die Bundesregierung irgendwann nicht länger tatenlos zusehen. Mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wollte sie den Berufsklägern das Handwerk legen. Doch das neue Gesetz schränkte die Klagewut kaum ein. Im Gegenteil: 2006, ein Jahr nach Inkrafttreten des UMAG, erreichte die Anzahl der Klagen sogar den Höchststand, belegt eine Studie des Juraprofessors Theodor Baums. Deshalb hat der Gesetzgeber nachgebessert. Erst seit 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft ist, sind die Aktionärsklagen deutlich zurückgegangen.

Anke Stachow

Die Bundesregierung musste sich schon oft von den Richtern der obersten Gerichte belehren lassen. Fast peinlich wurde es allerdings beim Jahressteuergesetz 2007. Da kassierten die Richter nicht nur die Regelung zu den häuslichen Arbeitszimmern. Auch die neue Steuerpauschale, durch die Berufspendler nur noch einen Teil ihrer Fahrtkosten absetzen konnten, kippte mit lautem Krach.

Die Bundesregierung wollte, dass Fahrtkosten zur Arbeit und zurück nicht schon ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten gelten, sondern erst ab Kilometer 21. Es dauerte kein Jahr, da schritt das Bundesverfassungsgericht nach der Klage eines Bäckers aus Baden ein. Die Richter monierten eine Ungleichbehandlung von Vielfahrern und denjenigen, die eine kürzere Strecke zu fahren haben. Das sei nicht nachzuvollziehen. Es müsste der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Fahrtweg für alle Arbeitnehmer eine Belastung darstellt, ob der nun 19 Kilometer lang ist oder 25 Kilometer.

Seither eiern die wechselnden Regierungen und die Gerichte in Sachen Pendler ziemlich herum. Vor allem die Pflicht, die gefahrene Strecke zu dokumentieren, sorgt weiterhin für Zulauf beim Steuerberater. Die Gerichte verlangen, dass ein Arbeitnehmer genau darlegen muss, warum der gefahrene Weg gewählt wurde und nicht etwa eine kürzere Strecke.

Doch als einer der größten Flops gilt das Gesetz vor allem, weil es das Bundesverfassungsgericht zu einer Grundsatzschelte veranlasste. Gesetze, so die Verfassungshüter, dürften nicht allein nach Haushaltslage geschrieben werden.

Katharina Peuke

Es ist nicht so, dass es keinen Bedarf für das Familienpflegezeitgesetz geben würde. Im Gegenteil: Als es Anfang diesen Jahres in Kraft trat, war es lange überfällig. Es soll Berufstätigen ermöglichen, neben dem Job ihre kranken oder alten Angehörigen zu Hause zu pflegen. Denn Familienfreundlichkeit meint nicht mehr nur die Betreuung der Kinder neben dem Job. In Zeiten des demografischen Wandels haben immer mehr Arbeitnehmer auch ihre Eltern zu versorgen. Sie und die Unternehmen, für die sie arbeiten, brauchen Modelle, wie sie das organisieren können.

So aber geht es nicht. Das zeigt die Praxis: Nur eine Handvoll Arbeitnehmer hat das neue Modell bislang genutzt. Denn die wenigsten können es sich leisten. Die Familienpflegezeit funktioniert so, dass Beschäftigte für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit zum Beispiel auf die Hälfte reduzieren. Das Gehalt wird auf 75 Prozent aufgestockt. Kommen sie dann wieder auf ihre Vollzeitstelle zurück, bleibt das Gehalt weitere zwei Jahre reduziert, bis der Vorschuss abgearbeitet ist.

Doch wer schafft es schon, seine Familie von einem reduzierten Gehalt zu ernähren, und das über vier Jahre? Und wer übernimmt die Pflege, wenn der Mitarbeiter nach zwei Jahren auf seine volle Stelle zurückkehren muss? Die durchschnittliche Pflegesituation dauert nämlich acht Jahre und nicht zwei.

Das Gesetz geht an der Realität vorbei. Wilfried Brandebusemeyer, Mitarbeiter der Georgsmarienhütte, hat das Modell ausprobiert. Wenn die Familienpflegezeit vorbei ist, resümiert er, "ist das Geld weg, und die Pflege ist immer noch da."

Elke Spanner

  • Aus der FTD vom 05.12.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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