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Merken   Drucken   02.05.2012, 11:05 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Abgespeckte Elena soll Arbeitnehmerdaten erfassen

Bea heißt das neue Projekt der Bundesagentur für Arbeit - eine schlankere Version der kläglich gescheiterten elektronischen Version des Entgeltnachweises für Arbeitnehmer. Die Skepsis gegenüber dem Neustart ist riesig.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Waltraud Grubitzsch
Bea heißt das neue Projekt der Bundesagentur für Arbeit - eine schlankere Version der kläglich gescheiterten elektronischen Version des Entgeltnachweises für Arbeitnehmer. Die Skepsis gegenüber dem Neustart ist riesig.
von Daniel Schönwitz, Düsseldorf

Bea heißt sie, die kleine Schwester von Elena. Das wohlklingende Kürzel steht für das Projekt "Bescheinigungen von Arbeitgebern elektronisch annehmen", das die Bundesagentur für Arbeit aktuell vorantreibt.

Bea ist so etwas wie die letzte Hoffnung der Finanzverwaltung, die mit dem Vorgängerprojekt Elena furchtbar gescheitert war. Das 2002 gestartete Projekt hatte in jeder Hinsicht gigantische Ausmaße: Elena sollte 60 Millionen Papierbescheinigungen von Arbeitgebern und 190 Formulartypen überflüssig machen - aber am Ende hatten 35.000 datenschutzbewegte Menschen vor dem Verfassungsgericht gegen den vermeintlichen Meilenstein des Bürokratieabbaus geklagt. Verschämt beerdigte die Bundesregierung Elena im Dezember vergangenen Jahres.

Nun also Bea, nun also ein neuer Anlauf. Von 2014 an sollen Arbeitgeber Informationen über ausgeschiedene Mitarbeiter online übermitteln, damit die Agenturen über den Anspruch auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen- oder Überbrückungsgeld entscheiden können. "Bea ist eine entschlackte Version von Elena", sagt Frauke Wille, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Der wichtigste Unterschied: Die Unternehmen sollen bei Bea nicht gezwungen werden, die Bescheinigungen elektronisch zu übermitteln, sondern können weiterhin die Papierform wählen. "Wir setzen auf Freiwilligkeit", sagt Wille.

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Unter Experten sorgt das offenbar nie erlahmende Modernisierungsstreben der Bundesregierung aber eher für Verwunderung. Denn auch die derzeit noch laufenden IT-Großprojekte führen durchweg eher ins Desaster als in eine moderne Finanzverwaltung.

Beim Bearbeiten der elektronischen Steuerkarten zum Beispiel, zu der Unternehmen seit dem vorigen Jahr verpflichtet sind, kommt es wegen erheblicher technischer Probleme derzeit zu massiven Verzögerungen. Auch bei der elektronischen Übermittlung von Körperschaftsteuererklärungen, die Unternehmen seit Anfang des Jahres digital übermitteln müssen, läuft es alles andere als rund. "Die Finanzämter verfügen noch immer nicht über die entsprechende Schnittstelle - trotz drei Jahren Vorlaufzeit", sagt Benjamin Feindt, Partner bei der Steuerberatungsgesellschaft Danrevision in Flensburg. Die bisherigen E-Government-Initiativen der Behörden, so sein Resümee, "sind eine wahre Pleitenserie".

Eingebettet ist Bea in das groß angelegte Projekt "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" (OMS). Dahinter wiederum verbirgt sich eine zweijährige umfassende Untersuchung der bestehenden Meldeverfahren, die Mitte Februar begann. Noch befindet sich das Ministerium zwar in der Planung, wie Bea konkret ablaufen soll. Die Machbarkeitsstudie ist aber fast fertig, im Jahr 2013 soll eine Pilotphase starten.

Einige Eckpunkte stehen bereits fest. So soll die elektronische Übermittlung nicht nur freiwillig sein. Von den Firmen wird dabei auch keine digitale Signatur verlangt. "Unternehmen müssen nicht in neue Technik investieren, um mitzumachen," sagt Bundesagentursprecherin Wille.

Experten sind angesichts dieser Beteuerungen vorsichtig optimistisch. "Wenn die Ankündigungen tatsächlich umgesetzt werden, wäre Bea für viele Unternehmen eine interessante Option", sagt Michael Weber-Blank, Partner bei der Kanzlei Brandi Rechtsanwälte in Hannover. "Besonders zu begrüßen ist natürlich, dass niemand zur Teilnahme gezwungen werden soll."

Ein erheblicher Vorteil, so der Anwalt, wäre das Programm vor allem für Unternehmen mit hoher Fluktuation - also beispielsweise solche, die häufig Zeitarbeitsverträge abschließen oder saisonbedingt einstellen. Sie müssen schließlich ständig Bescheinigungen ausstellen und könnten durch die elektronische Übermittlung viel Geld sparen. Zudem sollen die Unternehmen, die am elektronischen Übermittlungsverfahren teilnehmen, nur noch auf Anfrage eine Bescheinigung rausschicken müssen. "Das wäre eine erhebliche Entlastung", sagt Weber-Blank. Denn bisher sind Unternehmen pauschal verpflichtet, jedem ausscheidenden Arbeitnehmer ein Papier in die Hand zu drücken.

Solche Anreize sind nötig, um die Arbeitgeber zum Mitmachen zu bewegen. Denn die Verärgerung über das gescheiterte Vorgängerprojekt Elena ist nach wie vor riesig. "Unternehmen mussten zum Teil neue Techniken installieren und Mitarbeiter schulen", sagt der Flensburger Steuerberater Feindt. Dieser erhebliche Aufwand sei letztlich "völlig umsonst" gewesen.

Diese Erfahrung nährt auch die Skepsis gegenüber Bea. Zumal ein Grund für den Online-Eifer der Behörden nach Meinung von Experten keineswegs nur das Ziel ist, Bürokratie abzubauen. Auch Steuerfahnder und Schwarzarbeitskontrolleure dringen auf die elektronische Übermittlung, weil sie sich bessere Kontrollmöglichkeiten erhoffen. "Elektronisch übermittelte Daten lassen sich ohne großen Aufwand zu einer zentralen Datenbank zusammenführen, die dann zahlreiche Angaben zu Arbeitnehmern enthält", sagt Weber-Blank. Bei Bea droht damit - wie schon bei Elena - erneut eine Debatte über Zugriffsmöglichkeiten anderer Behörden und den Datenschutz.


Wohlklingende Namen
Elena Der"elektronische Entgeltnachweis" wurde im Dezember 2011 offiziell gestoppt. 35.000 Menschen hatten dagegen geklagt.
Bea Im Januar 2012 startete die Bundesagentur für Arbeit das Projekt "Bescheinigungen elektronisch annehmen".
OMS Mitte Februar hat das Arbeitsministerium das "Optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" initiiert.

 

  • FTD.de, 02.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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