"Es wird so getan, als hätten wir den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als irgendwelche hman-Omas über den Tisch zu ziehen." Peter Aubin, Vorstandssprecher der Volksbank Göppingen, ist sauer. Die nach der Lehman-Pleite kursierenden Geschichten von unbedarften Kunden, die sich von ihren Bankberatern falsch beraten fühlten, haben das Ansehen der gesamten Branche beschädigt. Für Aubin ist nun ein neuer Höhepunkt des "Bankenbashings" - wie er es nennt - erreicht: Am 1. November tritt ein Melderegister für Bankberater in Kraft. Der Volksbank-Chef ist darüber nicht nur sauer, er hält das auch für verfassungswidrig. Sein Institut hat deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Das Register, das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) angesiedelt sein wird, soll den Schutz der Anleger vor Falschberatung erhöhen. Darin werden alle rund 300.000 Anlageberater geführt, die Finanzprodukte vermitteln. Beschwert sich ein Kunde bei seiner Bank, ist die verpflichtet, die Meldung an die BaFin weiterzuleiten. Die Aufsichtsbehörde kann dann etwa in gehäuft auftretenden Fällen eigene Ermittlungen anstellen und im Extremfall einem Berater sogar seine Tätigkeit untersagen.
Mit dem Register aber werde die ganze Branche unter "Generalverdacht" gestellt, kritisiert Aubin. Grundrechte wie die Berufsfreiheit und das Recht der Mitarbeiter auf informationelle Selbstbestimmung würden dadurch verletzt. Zudem trifft die Meldepflicht nicht alle Finanzberater gleich. Nur Banken müssen alle Daten preisgeben, freie Finanzberatungen wie AWD hingegen nicht. Eine Ungleichbehandlung, schimpft der Volksbank-Chef.
Auch Anwälte wie Kai Schaffelhuber, Partner bei Allen & Overy, halten das Melderegister für "Populismus". Die Politik wolle der Öffentlichkeit damit signalisieren, dass die angeblich für die Finanzkrise verantwortliche Kreditwirtschaft zur Rechenschaft gezogen werde. Dabei habe es kaum wirkliche Falschberatungen gegeben.
In der Tat hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den vergangenen Monaten immer wieder Klagen von Verbrauchern abgewiesen, die Schadensersatz wegen des Verkaufs von Lehman-Zertifikaten haben wollten. Erst im Oktober sind Kunden der Commerzbank mit ihrer Forderung gescheitert (Az.: XI ZR 367/11 und 368/11).
Selbst wenn es mal zu Urteilen gegen die Banken kommt - etwa wenn sie ihren Kunden verheimlichen, dass sie für Wertpapierkäufe verdeckte Provisionen erhalten (Az.: XI ZR 56/05) -, ist das für Schaffelhuber kein Argument für ein Register. "Die Institute haben doch schon von sich aus ein ureigenes Interesse an guten Mitarbeitern." Auch die Angst vor Reputationsverlust würde dazu führen, dass sie genau auf das Verhalten ihrer Berater achten.
Mehr zu: BaFin, Bankberater, Banken, Finanzaufsicht, Finanzkrise, Lehman-Pleite
Die meisten Banken aber folgen brav der Pflicht und leiten die geforderten Daten an die BaFin weiter. Das ist zwar anfänglich ein großer Aufwand; der nationale Normenkontrollrat hat errechnet, dass das Melderegister für die Wirtschaft die zweitteuerste Neuerung des Jahres 2012 ist und die Unternehmen etwa 180 Mio. Euro kostet. Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, glaubt aber nicht, dass die Geldhäuser damit auf Dauer groß belastet werden. "Bei Beschwerden müssen sie nur ein paar Daten per EDV-Maske an die BaFin schicken. Mehr Zeitaufwand kommt nicht auf die Banken zu."
Anwalt Nittel sieht das naturgemäß auch so, weil er sich eher auf der Seite der Anleger bewegt - und immer wieder Fälle von Bankkunden auf seinem Schreibtisch landen, die sich reingelegt fühlen. Bei systematischer Falschberatung könne das neue Melderegister durchaus helfen, meint er - indem es der BaFin regionale Häufungen von Kundenbeschwerden anzeigt. Das größte Problem ist für Nittel allerdings, dass Bankberater überhaupt Provisionen für Geschäftsabschlüsse erhalten. Dadurch haben sie den Anreiz, so viele Finanzprodukte wie möglich an die Kunden zu bringen. "Und die lassen sich dann von Wertpapieren oder Fonds überzeugen, die sie eigentlich nie wollten."
Der Göppinger Volksbank-Chef Aubin wird die Daten seiner Berater nicht an die BaFin melden. Gegen mögliche Strafen plant er gerichtlich vorzugehen. Zwar glaubt er nicht, damit das Melderegister kippen zu können. Einfach damit abfinden aber will er sich nicht. "Es gibt Berufe, in denen man weitaus größeren Schaden anrichten kann. Aber nur für Bankberater gibt es ein bundesweites Register."