Mit dem Bargeldkoffer, sagt Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, kämen Mandanten eher nicht zum Steuerberater. Wenn sie aber die Unterlagen der Mandanten prüfen, stoßen Berater immer wieder auf "Buchgeld" aus dubiosen Quellen: auf Geld zum Beispiel, das von einem Unternehmen offiziell an eine windige Beraterfirma auf einer windigen Pazifikinsel geflossen ist.
Und dennoch gehen bei den Behörden nur spärliche Verdachtsmeldungen ein, dass ein Mandant an einer Geldwäsche beteiligt sein könnte. 2010, so die aktuellsten Zahlen, schalteten Steuerberater nur dreimal die Behörden ein - und das, obwohl sie naturgemäß die gesamte Buchhaltung eines Unternehmens kennen und sämtliche Transaktionen einsehen.
Das soll sich ändern. Im "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention", das im März in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung bereits die Pflichten für Steuerberater deutlich verschärft. Nun zieht die Bundessteuerberaterkammer bei dem Thema nach: Sie hat in Absprache mit Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkammer angeordnet, dass Kanzleien mit mehr als 30 Berufsträgern künftig eigens einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen.
Natürlich ist die zögerliche Meldung von Verdachtsfällen nicht nur ein Problem in Steuerkanzleien. Die Financial Action Task Force (FATF), eine bei der OECD angesiedelte internationale Organisation, hat das Problem im gesamten Nichtfinanzsektor ausgemacht. 2010 rügte die FATF, in Deutschland könnten Hehler und Drogenbosse problemlos Schwarzgeld in den legalen Kreislauf einschleusen. Die Aufsicht sei dürftig, niemand hierzulande überwache, ob zum Beispiel ein Gebrauchtwagenhändler dubiose Bareinzahlungen den Behörden meldet. "Viele Unternehmen außerhalb der Finanzbranche ignorieren ihre Pflicht, Verdachtsfälle zu melden, oder kennen sie nicht hinreichend", sagt Sebastian Fiedler, Experte beim Bund Deutscher Kriminalbeamter.
93 Prozent der rund 11.000 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche, die 2010 insgesamt bei den Fahndern eingingen, kamen von Banken, weitere sechs Prozent entfielen auf andere Finanzdienstleister. Außerhalb des Finanzsektors gingen gerade einmal 33 Meldungen ein.
Das neue Geldwäschegesetz zieht die Zügel an - auch bei den Steuerberatern. Der Gesetzgeber hat sie verpflichtet, fortan alle Geschäftsbeziehungen "kontinuierlich" zu überwachen. Sie müssen alle Fälle genauer prüfen, die zweifelhaft oder ungewöhnlich sind. "Das sind zum Beispiel Fälle, in denen ein Unternehmen plötzlich über hohe Bargeldbestände verfügt", erklärt Vinken. Als verdächtig gelten Ermittlern auch branchenfremde Aktivitäten - also etwa, wenn ein Maschinenbauer anfängt, nebenbei mit Gold zu handeln.
Zu den neuen Pflichten gehört eine genaue Identifizierung des Vertragspartners. So müssen Steuerberater stets prüfen, wer genau hinter einem Unternehmen steckt. Dafür müssen sie den Handelsregisterauszug einfordern und den Eigentümer feststellen. Kein Berater, so die Hoffnung, soll mehr für ein Unternehmen arbeiten, dessen Hintermänner er nicht kennt. Gibt es Verdachtsmomente, etwa weil der angebliche Unternehmer für ein Treuhandbüro in der Karibik arbeitet, muss der Berater laut Gesetz weitere Nachforschungen anstellen.
Doch selbst wenn Berater auf Auffälligkeiten stoßen, müssen sie nicht automatisch reagieren. Denn sie haben eine Schweigepflicht, auf die ein Mandant grundsätzlich vertrauen darf. Wenn dem Verdacht Informationen zugrunde liegen, die der Steuerexperte bei der Beratung oder Vertretung vor Gericht erlangt hat, besteht keine Meldepflicht. In den "Kernbereichen der Steuerberatung" habe die Schweigepflicht weiter Vorrang, meint die Steuerberaterkammer.
Doch das ist nur eine Sicht auf die neue Rechtslage. Im Detail werden die Gerichte erst herausarbeiten müssen, wie weit die Schweigepflicht reicht. Im Geldwäschegesetz ist nämlich nur von der geschützten Rechtsberatung die Rede. Und das kann man auch enger auslegen. "Meines Erachtens bezieht sich die Regelung nicht auf die betriebswirtschaftliche Beratung oder die Buchführung", sagt Willi Viefers, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Warth & Klein Grant Thornton. "Wer dabei auf zweifelhafte Vorgänge stößt, muss eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben."
Die Ermittler fürchten natürlich, dass sich Steuerberater weiter hinter ihrer Schweigepflicht verschanzen. "Die Sensibilität für das Thema Geldwäsche ist sicher noch ausbaufähig", moniert Wirtschaftsprüfer Viefers.
Um die Sensibilität zu schärfen, hat die Bundessteuerberaterkammer angeordnet, dass Kanzleien ab 30 Beratern einen Geldwäschebeauftragten benennen müssen. "Wir müssen im Kampf gegen Geldwäsche weiterkommen, es gibt keine andere Möglichkeit", sagt Präsident Vinken. Der Beauftragte soll die Kollegen über ihre neuen Pflichten aufklären, er dient als Ansprechpartner für die Strafverfolger und das Bundeskriminalamt. Die "Anonymisierung innerbetrieblicher Prozesse" bei arbeitsteilig organisierten Großkanzleien, heißt es in der Anordnung, erleichtere Geldwäsche.
Auch bei Betriebsprüfungen fliegen Geldwäscher bisweilen auf, und dann geraten ihre Berater ins Visier. So ermittelt die Mainzer Steuerfahndung derzeit gegen Unternehmer, die mit der Hilfe eines dubiosen Gutachters Schwarzgeld zu Tarnfirmen in Gibraltar und Malaysia geschleust hatten. Vermittelt hatten den Kontakt zum Gutachter Steuerberater, die später teilweise auch als Treuhänder von Briefkastenfirmen fungierten. Einer verlor bereits seine Zulassung - und sitzt für fünf Jahre in Haft.