Harry-Potter-Frisur, Brille, schwarzer Kapuzenpulli: Ein bisschen erinnert Harald Welte auf dem Wikipedia-Bild an eine Mischung aus Heavy-Metal-Fan und Bill Gates. Einerseits talentierter Computer-Nerd, andererseits richtig laut, wenn es um die Wahrung seines geistigen Eigentums geht.
IT-Experten schätzen, dass nahezu jedes Unternehmen in Deutschland, das selbst Software herstellt, regelmäßig auf Open-Source-Programme zurückgreift. Schließlich stehen deren Quelltexte frei im Internet und kosten folglich kein Geld. Die Rechte der ursprünglichen Entwickler werden dabei jedoch oft sträflich missachtet - auch die von Harald Welte, der ebenfalls einige Eigenkreationen ins Netz gestellt hatte. Ihm platzte schließlich als erstem Vertreter der Open-Source-Gemeinschaft in Deutschland der Kragen.
Mit einer beispiellosen Abmahnwelle versetzt Welte seit einigen Jahren zahlreiche deutsche IT-Unternehmen in Angst und Schrecken. Es geht ihm nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
Open Source, so suggeriert es der Name, ist zwar für jedermann völlig kostenlos zugänglich. Trotzdem gibt es eine Philosophie, die unbedingt beachtet werden muss. Genau wie kommerzielle Programme unterliegen auch die freien Codes einem Lizenzvertrag. In den meisten Fällen ist das die General Public License (GPL). Die GPL besagt, dass die freien Programme zwar für jeden zugänglich sind. Wenn aber auf Basis der Codes eine neue Software geschrieben wird, muss auch der Quelltext des neuen Produkts öffentlich gemacht werden. Oder, wenn nur geringe Mengen des freien Materials genutzt werden, zumindest ein Hinweis beigelegt werden, der zeigt, dass Teile des Programms der GPL unterliegen.
| Ärger ist programmiert |
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| Quelltext Der Programmierer Harald Welte, Jahrgang 1979, |
| ist ein Vertreter der Open-Source-Bewegung. Wer freie Open-Source-Programme verwendet, muss darauf auch hinweisen. |
| Klageschrift Welte hat 2004 das Projekt "GPL Violations" gegründet. Damit verklagt er alle Unternehmen, die freie Open-Source-Software verwenden, das aber nicht kenntlich machen. |
"Hunderte Unternehmen", so schätzt Weltes Anwalt Till Jaeger von der Berliner Kanzlei JBB, haben sich allein in Deutschland nicht an die GPL gehalten. Der Siegeszug des Juristen und des damals gerade 25 Jahre alten Computerfreaks Welte ist beachtlich. Die Schlüsselentscheidung fällte 2004 das Landgericht München. Damals untersagten die Richter dem Routerhersteller Sitecom per einstweiliger Verfügung die Auslieferung einer Gerätereihe. In der Treibersoftware der Router befänden sich auch einige Zeilen Programmcode, die ursprünglich von Welte geschrieben und frei im Internet verfügbar waren.
Die Entscheidung hatte Signalcharakter. Mittlerweile, so Jaeger, habe man sich bereits mit 80 bis 100 Unternehmen auf Vergleiche geeinigt. Sein Mandant wolle in keinem Fall von den Verfahren profitieren, versichert der Anwalt.
"Schadensersatzansprüche gab es nicht", sagt Jaeger. Welte wollte die Unternehmen erziehen: Inhalt der Vergleiche war oft lediglich das Versprechen, dass die Unternehmen ihre Produkte nach GPL-Richtlinien nachbessern. "Wir waren von dem aggressiven Vorgehen überrascht und haben die Fehler damals sofort korrigiert", sagt Heimo Adamski, Geschäftsführer von SMC Networks, das ebenfalls von Weltes Rundumschlag betroffen war.
Teil 2: Nachlässigkeit mit fatalen Folgen