Das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandanten setzt tiefes Vertrauen voraus. Ist es erst einmal angekratzt oder gar zerstört, trennen sich die Wege. Zugleich kann es dazu kommen, dass sich Steuerberater und Mandant vor Gericht wiedertreffen. Lesen Sie hier über Urteile, in denen es um Rechte der Mandanten und Pflichten der Steuerberater geht.
Steuerberater sind verpflichtet, sich über die Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Dabei gilt: Die Urteile des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs, müssen Steuerberater innerhalb von vier bis sechs Wochen nach deren Veröffentlichung kennen. Für das Lesen der erstinstanzlichen Finanzgerichtsurteile haben Steuerberater hingegen bis zu zwei Monate Zeit. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 13 U 76/99).
Wenn in der Tagespresse oder in Fachmedien über angedachte Steuerrechtsänderungen berichtet wird, sollte der Steuerberater alarmiert sein. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss er sich darüber schlaumachen, wenn die Realisierung des Gesetzesvorhabens die vom Mandanten gewünschte Steuerspargestaltung zunichtemachen könnte (Az.: IX ZR 472/00).
Kümmert sich ein Steuerberater regelmäßig um einen Mandanten, etwa indem er stets die Steuererklärung macht, muss er ihn auch vorausschauend betreuen. Der Steuerberater ist verpflichtet, von sich aus - also ohne ausdrücklichen Auftrag - auf den Mandanten zuzugehen, um über Gesetzesänderungen und Urteile zu informieren. Zudem muss der Steuerberater prüfen, ob dadurch neue Steuergestaltungen nötig werden, so eine BGH-Entscheidung (Az.: IX ZR 246/00).
Machen Steuerberater Fehler, verjährt der Schadensersatzanspruch der Mandanten nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit "Bekanntgabe des Steuerbescheids" - in der Regel drei Tage nach Aufgabe des Bescheids zur Post. Ausnahme: Der Brief ist nachweislich erst später angekommen. Das Datum auf dem Steuerbescheid gibt allerdings keinen verlässlichen Hinweis auf den Postausgang. Im Zweifel ist vielmehr der Vermerk in der Steuerakte oder im Postausgangsbuch des Finanzamts entscheidend. Geht es um viel Geld, kann diese komplizierte Ermittlung des Fristbeginns schnell wichtig sein. Die gute Nachricht: Entstehen durch den Beraterpfusch Schäden in mehreren Jahren - etwa weil eine Sonderabschreibung wiederholt nicht beantragt wurde -, beginnt die Drei-Jahres-Frist mit jedem Bescheid aufs Neue. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 10 O 526/98).
Erhält ein Steuerberater den Auftrag, die steuerlichen Aspekte einer geplanten Geldanlage zu prüfen, dann muss der Steuerberater nicht das Risiko und die Seriosität des Investments bewerten und darüber aufklären. Laut Urteil des Landgerichts Flensburg könne der Mandant eine solche Leistung nicht erwarten, da diese nicht zum Berufsbild des Steuerberaters gehört (Az.: 4 O 370/00).