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Merken   Drucken   23.03.2012, 10:30 Schriftgröße: AAA

Steuererklärung: Von der Software bis zum Steuerberater

Für viele ist die jährliche Steuererklärung eine Qual. Wer sich nicht selbst die Arbeit machen will, hat von der Software bis zum Steuerberater eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Welches Angebot beim Thema Steuererklärung für wen geeignet ist.

Jedes Jahr stehen Millionen Bürger wieder vor der Wahl, wie sie ihre Steuererklärung machen. Denn die deutsche Steuergesetzgebung ist für die große Masse der Bevölkerung ein Buch mit sieben Siegeln. Und selbst Experten, die sich Tag für Tag damit befassen, kennen nicht alle Winkel unseres Steuerdschungels. Da liegt es also auf der Hand, sich für die Steuererklärung professionellen Rat zu holen. Das kann sich auszahlen - oder auch nicht. Zur Not bleibt die Hilfe zur Selbsthilfe. Das FTD-Schwestermagazin Capital hat Optionen zusammengetragen und geprüft, welcher Anbieter wem am ehesten bei der Steuererklärung helfen könnte.


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Wer zu einem Steuerberater geht, findet dort die umfassendste Expertise im Steuerrecht. Die Anforderungen der Examensprüfung sind legendär, zwischen 40 und 50 Prozent der Kandidaten fallen durch.

Wer besteht, kann theoretisch alle Arten von Mandanten betreuen, egal ob Rentner oder Arbeitnehmer, Freiberufler oder Unternehmer. In der Praxis spezialisieren sich die meisten Steuerberater. Niemand kann das Steuerrecht bis ins letzte Detail überblicken. Zudem bringen manche Mandantengruppen mehr Geld ein als andere. Lukrativ sind zum Beispiel Unternehmer, die nicht nur ihre Steuererklärung in Auftrag geben, sondern gleich auch ihre Buchhaltung und die Gestaltung der Erbschaftsteuer.

Einige Steuerberater konzentrieren sich stark auf diese margenträchtige Kundschaft - und lassen ihre Kenntnisse rund um Arbeitnehmer und Rentner schleifen. Diese sind in so einem Fall mitunter bei einem Lohnsteuerhilfeverein besser aufgehoben als beim Steuerberater. Ein guter Experte kommuniziert sein Fachgebiet gegenüber dem Mandanten und verweist im Zweifel an einen Kollegen, der sich auf dem gefragten Gebiet besser auskennt. Die Preise für eine Beratung richten sich nach der Gebührenordnung.

Capital-Fazit: In den meisten Fällen bieten Steuerberater die beste Hilfestellung, wenn es um Unterstützung bei Fiskalthemen geht. Der Titel garantiert allerdings nicht per se eine optimale Betreuung in allen Fällen. Je nach individuellem Bedarf lohnt es, Spezialisten zu konsultieren.

Rechtsanwälte sind zwar uneingeschränkt zur Steuerberatung berechtigt - als Volljuristen brauchen sie dazu keinen zusätzlichen Titel. Ob sie die komplexe Materie in ausreichendem Maß beherrschen, ist allerdings fraglich, denn im Jurastudium wird Steuerrecht meistens nur am Rande behandelt. Weil die Zahl der Rechtsanwälte stetig wächst und der Wettbewerb in der originären Rechtsberatung härter wird, nutzen immer mehr Juristen trotz geringer Kenntnisse die Steuerberatung als zusätzliche Erlösquelle. Für diese Dienstleistung müssen sie sich beim Honorar nach der Gebührenordnung der Steuerberater richten. Ratsuchende sollten vorsichtig sein, wenn ein Rechtsanwalt keine Beraterprüfung absolviert hat.

Ein Anwalt in seiner Kanzlei   Ein Anwalt in seiner Kanzlei

Selbst Fachanwälte sind in der Regel dem Steuerberater beim sogenannten materiellen Steuerrecht - wenn es um korrekte Deklaration oder Sparkniffe geht - deutlich unterlegen. Sie spielen ihre Stärke in anderen Bereichen aus, zum Beispiel bei Strafverfahren gegen Steuersünder oder bei Selbstanzeigen. Bei Klagen gegen Bescheide des Finanzamts lassen Anwälte Steuerberater ebenfalls meist fachlich hinter sich.

Zudem dürfen Juristen ihre Mandanten bis in die höchsten Instanzen aller Gerichtsbarkeiten vertreten. Also zum Beispiel auch vor dem Bundesverfassungsgericht, das häufig in Steuerfragen die endgültigen Entscheidung trifft – zuletzt etwa bei der Pendlerpauschale oder beim häuslichen Arbeitszimmer. Bei Steuerberatern ist hingegen nach dem Bundesfinanzhof (BFH), der höchsten Instanz der sogenannten Finanzgerichtsbarkeit, Schluss. Wollen sie nach einer BFH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde einlegen, müssen sie mit einem Rechtsanwalt kooperieren, der dann als sogenannter Prozessbevollmächtigter fungiert.

Capital-Fazit: Rechtsanwälte dürfen zwar Steuerberatung betreiben, können es aber selten richtig gut. Mandanten sollten unbedingt Rechtsanwälten den Vorzug geben, die auch das Steuerberaterexamen abgelegt haben. Wenn es ums Klagen oder Verteidigen in Steuerfragen geht, sind spezialisierte Rechtsanwälte zumeist die beste Wahl.

Lohnsteuerhilfevereine sind in den 60er-Jahren als Selbsthilfeorganisationen von Arbeitern und Angestellten entstanden. Wer die Steuererklärung von einem Verein erledigen lassen möchte, muss Mitglied werden. Der Jahresbeitrag hängt vom Einkommen ab. Geringverdiener zahlen zwischen 50 und 70 Euro, ab 50.000 Euro Gehalt werden um die 160 Euro fällig, der Höchstbeitrag von circa 300 Euro wird bei einem Jahresgehalt von mehr als 130.000 Euro erhoben.

Mitglied werden können nur Arbeitnehmer, Ruheständler sowie Zivildienstleistende und Auszubildende. Wer neben dem Job noch selbstständig ist, darf von den Vereinen nicht mehr betreut werden. Während es für das Gehalt keine Höchstgrenze gibt, wird bei anderen Einkünften streng hingeschaut. Die Vereine dürfen nur beraten, wenn Mieteinnahmen und Kapitalerträge zusammen 13.000 Euro nicht übersteigen, bei Verheirateten sind es 26.000 Euro. Wichtig: Wurde Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge gezahlt, werden diese den Einnahmen nicht mehr hinzugerechnet.

Capital-Fazit: Lohnsteuerhilfevereine sind Spezialisten für Arbeitnehmer und daher für diese oft eine gute und günstige Alternative zum Steuerberater. Die Expertise ist oft erstaunlich groß, auch weil die Vereine immer wieder Musterprozesse führen, zum Beispiel zur Pendlerpauschale.

Wer Lust und Zeit hat, seine Steuererklärung selbst zu machen, kann das problemlos tun. Selbst für Freiberufler und Unternehmer gibt es keine Pflicht, einen Steuerberater mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Mit den amtlichen Formularen ist die Deklaration jedoch oft extrem mühsam. Steuerzahler, die gern mit dem Computer arbeiten, finden auf dem Markt immer nutzerfreundlichere und leistungsfähigereSoftware, häufig schon ab 15 Euro.

Tipp: Die führenden Hersteller von Software für Endkunden bieten ihre Produkte als Familienlizenzen an. Dadurch können Opa, Vater und Tochter das Programm legal auf drei Rechnern installieren. Das drückt die Kosten nochmals. Wer Angst vor Zahlen hat und keine Neigung verspürt, zumindest hin und wieder mal Spartricks und Steuernachrichten zu lesen, sollte seine Erklärung besser von Fachleuten erledigen lassen. Gleiches gilt für alle, die schon bei alltäglichen Finanzgeschäften merken, dass ihnen das Sichten und Abheften von Belegen wie Handwerkerrechnungen und Versicherungsverträgen schwerfällt.

Capital-Fazit: Mit ein paar Grundkenntnissen und der richtigen Software ist es kein Problem, die Steuererklärung selbst zu erledigen - zumindest, wenn es um Standardfälle geht.

Gefunden bei: capital.de

  • FTD.de, 23.03.2012
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