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Merken   Drucken   15.05.2012, 13:53 Schriftgröße: AAA

Urheberrecht: Kampf dem Abmahnwahn

Das Bundesjustizministerium will die Abzocke bei den Abmahngebühren mit einem neuen Gesetz bekämpfen. Doch die zunächst hochgelobten Pläne stoßen auf immer mehr Widerstand.
von René Martens, Hamburg

Mit seinen kuriosen Wendungen passt der Fall ziemlich gut in diese urheberrechtsbewegten Zeiten: Im Jahr 2009 wird ein Kölner Polizist abgemahnt, weil über seinen heimischen Internetanschluss 3749 Musikstücke zum Download angeboten wurden. Eine Menge Holz. Als sich herausstellt, dass nicht er, sondern der 20-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin die Musik in die Tauschbörse eingestellt hat, nimmt die Plattenfirma zwar ihr Schadensersatzverlangen zurück - nicht aber die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Kostenpunkt: 3500 Euro. Doch der Mann will auch diese nicht zahlen und zieht bis vors Bundesverfassungsgericht. Vielleicht kränkt der Fall den Polizisten in seiner Berufsehre - er ist spezialisiert auf Onlinerecherche und Internetpiraterie.

Kürzlich hat der Mann seine Verfassungsbeschwerde gewonnen; die Verfassungsrichter hielten die Sache - anders als zuvor das Oberlandesgericht Köln - mitnichten für einen klaren Fall (Az.: 1 BvR 2365/11). Und vielleicht werden diese Fälle in Zukunft ganz anders laufen, wenn das Bundesjustizministerium seinen Gesetzentwurf zur Deckelung der Abmahngebühren durchbringt. Doch im Moment sieht es dafür nicht so gut aus.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger   Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Die Pläne für ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" sehen vor, den Streitwert einer Urheberrechtsstreitsache künftig auf 500 Euro zu begrenzen. Voraussetzung: Der Rechtsverletzer ist eine natürliche Person und verwendet die geschützten Werke nicht für gewerbliche Zwecke. Da sich die Gebühr der Anwälte nach dem Streitwert richtet, hätte das zur Folge, dass einer Privatperson künftig maximal 83,54 Euro inklusive Mehrwertsteuer als Abmahnkosten in Rechnung stellen können.

Der Ansatz des Ministeriums ist, Abmahnkanzleien zurückzudrängen und Normalbürger zu entkriminalisieren. Erst vor wenigen Woche hat das OLG Köln Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihres Sohnes herangezogen (Az.: 6 U 67/11). Er hatte 15 geschützte Musiktitel in einem Tauschnetzwerk bereitgestellt, zahlen sollten dafür die Eltern: 2400 Euro Abmahngebühren und 200 Euro Schadensersatz pro Titel. Der Junge war 13 Jahre alt.

Doch der im März vorgestellte und zunächst allseits gelobte Entwurf stößt auf immer mehr Kritik - unter Politikern wie auch Rechtsexperten. Viele der Argumente kommen einem dabei bekannt vor: Um die Abmahngebühren, ein vergleichsweise kleines Gebiet im Urheberrecht, wird genauso erbittert gestritten wie ums Urheberrecht als Ganzes. Während den einen der Verbraucherschutz nicht weit genug geht, sehen die anderen in den Plänen einen Freibrief für Rechtsverletzungen.

Aus dem Justizministerium heißt es, der Entwurf sei noch "in der Ressortabstimmung", andererseits gibt es Stimmen aus der CDU, die auf eine geringe Diskussionsbereitschaft schließen lassen. Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, forderte bereits eine "grundlegende Überarbeitung", weil in dem Entwurf "komplett unbeachtet" bleibe, "dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten" werde.

Alexander Bonde, der grüne baden-württembergische Verbraucherschutzminister, hält die Pläne aus dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger umgekehrt nur für "einen ersten, wenn auch überfälligen Schritt in die richtige Richtung" Ein "schlüssiges Konzept der Bundesregierung für eine Entkriminalisierung privater, nicht kommerzieller Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte" fehle noch. Vor allem dürfe der Entwurf "bei der Diskussion um ein moderneres Urheberrecht nicht zu einem Feigenblatt werden".

Die aktuelle Rechtslage ist unsicher und dürfte für Schlafmangel bei vielen Eltern sorgen. Zwar dürfen bereits heute die Abmahngebühren 100 Euro nicht übersteigen, wenn es sich um einen "einfach gelagerten Fall" handelt, bei dem eine "unerhebliche Rechtsverletzung" vorliegt. Aber was heißt in solchen Fällen "einfach", was ist "unerheblich"? Der Passus hat in der Praxis bisher kaum Folgen. "Viele Fälle landen gar nicht vor Gericht", sagt Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Privatleute scheuten das Prozessrisiko und ließen sich lieber auf das Vergleichsangebot eines Abmahnanwalts ein. Das liegt nach Berechnungen des Bundesjustizministeriums im Schnitt bei 700 Euro, die Verbraucherzentrale geht von 800 Euro aus.

Bedenken kommen aber auch von Anwälten. Die geplante Regelung habe zwar den Vorteil, dass sie klar und verständlich sei, sagt Christian Engelhardt, Experte für Medienrecht bei der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins. "Die Nachteile überwiegen jedoch." Der Entwurf berücksichtige nicht, dass urheberrechtlich geschützte Werke teilweise einen völlig unterschiedlichen Wert haben. Wenn eine Privatperson "eine mehrere Zehntausend Euro teure Software in einem Filesharing-Netzwerk zur Verfügung" stelle, sei das mit der Bereitstellung eines Songs oder eines Albums überhaupt nicht vergleichbar, sagt Engelhardt. Außerdem sei zu befürchten, dass trotz der geplanten Deckelung fragwürdige Massenabmahnungen weiterhin lukrativ blieben, "denn die tatsächlichen Kosten einer aus Textbausteinen erstellten Abmahnung dürften deutlich unter dem Betrag von 83,54 Euro liegen". Der Abmahnindustrie würde man damit also nicht das Handwerk legen.

Dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung verabschiedet wird, glaubt inzwischen niemand mehr. "Es ist klar erkennbar, dass die Justizministerin eine Lösung finden will, um Privatpersonen zu schützen, und das wird sie auf welche Art auch immer weiterverfolgen", sagt Anwalt Engelhardt.

Bis es so weit ist, werden Eltern nur darauf hoffen können, dass ihre Kinder sich nicht in irgendwelchen Internettauschbörsen tummeln. Und die Abmahngebühren sind viel zu hoch, als dass die Sprösslinge sie von ihrem Taschengeld bezahlen könnten. Bis auf Weiteres.

  • Aus der FTD vom 15.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 16.05.2012 11:49:58 Uhr   sgq: Nutzt nix

    Der Vorschlag ist schlicht und einfach unbrauchbar: Einen Serienbrief schreibe ich auch für 500 Euro Streitwert mehr als kostendeckend. Eine Verteidigung gegen die nicht selten unberechtigt erhobenen Vorwürfe kann sich eine Privatperson dann allerdings nicht mehr leisten, denn ihr Anwalt würde für einen solch lächerlichen Betrag nicht arbeiten. Bleibt also eine Honorarvereinbarung nach Stunden - deren Kosten auch bei einem gewonnenen Prozess nicht erstattungsfähig sind.

    Wer also künftig als Privatperson unberechtigt abgemahnt würde, würde mit der Neuregelung massiv verlieren.

    Ebenfalls massiv verlieren würden alle Rechteinhaber, bei denen ein Serienbrief als Abmahnung nicht reicht: Eine solche Abmahnung ist auch bei 10.000 Euro Streitwert schon heute meist nicht kostendeckend. Künftig könnten es sich also nur noch die ganz Reichen leisten, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Dann müssten bitte die Staatsanwaltschaften besser ausgestattet werden und solche Fälle konsequent verfolgen - sonst ist das schlicht kalte Enteignung.

  • 15.05.2012 21:02:20 Uhr   erichbisinger: Abmahnwahn
  • 15.05.2012 20:53:08 Uhr   Günther Perthen: wenns dem Abmahnenden wichtig ist ...
  • 15.05.2012 14:16:07 Uhr   jürgen beck: Heuchelei der Anwälte
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