Der Anwalt der früheren Besitzerin, Hannes Hartung, erwägt, Rechtsmittel einzulegen. Zunächst wolle er aber die Urteilsbegründung abwarten. Der wichtigste Vorwurf sei gewesen, dass der Auktionator selbst nicht wusste, was er versteigert, das aber seiner Kundin nicht gesagt habe. "Wenn das Landgericht zu unserem Hauptvorwurf nichts schreibt, muss man eine Berufung prüfen."
Die Frau aus dem Raum Starnberg hatte den Augsburger Auktionator dafür verantwortlich gemacht, dass ihr viel Geld entgangen sei. Sie forderte von ihm den Preis, auf den Christie's den Teppich geschätzt hatte - umgerechnet knapp 350.000 Euro.
Ein Defizit sah das Gericht zwar in der zu knappen Beschreibung von Qualität und Zustand des Teppichs im Versteigerungskatalog. Auch eine ausführlichere Beschreibung oder die Festsetzung eines höheren Mindestgebots in Augsburg hätte nicht unbedingt zu einem höheren Erlös geführt als die knapp 20.000 Euro.