Geht bereits das Plattenauflegen als Konzert durch? Falls ja, müssen Clubbesitzer nur sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen. Andernfalls sind 19 Prozent fällig
Konzert? Ist es wirklich ein Konzert, wenn einer nur auf Plattentellern rumwischt, mit einem Kopfhörer lässig zur Musik wippt und das Publikum in Jubelstürme ausbricht, wenn er den Bass richtig aufdreht? Ja, meinen die Betreiber. Nein, meint das Finanzamt, jedenfalls nicht immer. Fertig ist der Konflikt, der in der Berliner Klubszene derzeit für erhebliche Unruhe sorgt.
Manchmal, so argumentiert das Finanzamt, ist die Veranstaltung nämlich nur eine Party, eine Unterscheidung, die erhebliche Auswirkungen hat: Während ein Konzert mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abgerechnet werden kann, sind für eine Party 19 Prozent fällig. Inzwischen ist der Streit eskaliert. Der Fiskus fordert von den Klubbesitzern bis zu 200.000 Euro Steuernachzahlung, vor Gericht läuft die erste Klage gegen die Behörden.
Um Beweise zu sammeln, schickt das Finanzamt Kontrolleure durch die Berliner Nacht - sagen die Klubbetreiber. Anhand von schwammigen Kriterien versuchten die nachzuweisen, dass die Klubs falsch abrechnen: Schaue das Publikum nicht lang genug zur Bühne, könne es kein Konzert sein. Auch wenn die Gäste kaum über die Musik sprächen, sei dies ein Indiz für eine Party. Bestätigen will man das beim Berliner Senat freilich nicht: Aufgrund des Steuergeheimnisses dürfe man über konkrete Fälle und Prüfabläufe keine Auskunft geben.
Im Watergate sind Ellen Allien, Heidi und Camea die DJs dieser Nacht. Lange, so heißt es in der Ankündigung, hätten ihren Fans auf diesen Auftritt warten müssen. Nun aber sind sie endlich da, und die durchnässten Gäste tanzen sich trocken. Einige jedenfalls. Denn ein Großteil fläzt sich auf den Couchs und Sitzhockern, raucht, trinkt Longdrinks und schaut durch die bodentiefen Fenster über die Spree. Konzertatmosphäre? Nicht so.