Wenn es für die Dringlichkeit der Reform des internationalen Rechnungswesen noch eines Beweise bedurft hätte, dann hat ihn die Credit Suisse geliefert. Gewohnt obercool berichtete Vorstandschef Brady Dougan für das erste Quartal 2012 von einem den Aktionären zurechenbaren Reingewinn von 1,355 Mrd. Schweizer Franken (1,13 Mrd. Euro), auf "normalisierter" Basis wohlgemerkt. Tatsächlich beträgt der ausgewiesene Reingewinn aber bloß 44 Mio. Franken, eine Diskrepanz von schlappen 97 Prozent. Das kommt dadurch zustande, dass die Schweizer Großbank regelkonform ihre eigenen Verbindlichkeiten zu aktuellen Marktpreisen ("Fair Value") bewertet hat und dadurch ein ergebniswirksamer Verlust von 1,55 Mrd. Franken entstand.
Dieser Mechanismus wirkt wie folgt: Eine Bank gibt eine eigene Schuldverschreibung zu 100 Euro aus. Aufgrund von Marktentwicklungen sinkt der Preis dieser Papiere in einem Jahr um 20 Euro. Insofern die Bank diese Papiere zum Fair Value bewertet, tut sie so, als könne sie die Papiere zu dem gesunkenen Preis wieder zurückkaufen. Es entsteht somit ein Bewertungsgewinn von 20 Euro. Im nächsten Jahr steigt der Preis dieser eigenen Verbindlichkeit um 10 Euro. Wiederum tut die Bank so, als müsste sie das Papier zu dem gestiegenen Preis zurückkaufen. Es entsteht somit ein Bewertungsverlust von zehn Euro pro ausstehendem Papier.
Wenn das bei der Credit Suisse binnen Jahresfrist zum einem Gewinnrückgang von 1,14 Mrd. auf 44 Mio. Franken führt, dann ist das eben so. Dass dieser vergleichsweise mickrige Betrag eine Bank dieser Größe nicht gerade schmückt, liegt auf der Hand.
Da hilft der ebenso durchsichtige wie nichtsnutzige Versuch nicht, die Realität durch Einführung des bilanztechnisch völlig irrelevanten Begriffs "normal" zu schönen. Bilanztechnisch "normal" ist das Ergebnis, das aufgrund der bestehenden und für alle Anwender verbindlichen Regeln herauskommt. Normal sind daher im Fall Credit Suisse die 44 Mio. Franken, die sich aus der korrekten Anwendung der Regeln ergeben. Die 1,355 Mrd. sind dagegen im besten Fall ein frommer Wunsch und bei weniger wohlgesonnener Interpretation ein ziemlich plumper Täuschungsversuch.
Es wird höchste Zeit, dass die Reform der internationalen Bilanzregel IFRS 9 endlich umgesetzt wird, damit dieser Zirkus endlich aufhört. Die reformierte Regel liegt seit September 2010 auf dem Tisch. Sie besagt, dass eigene Verbindlichkeiten der Banken grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sollen. Wertveränderungen aufgrund von Bonitätsverschlechterungen müssten dann ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet werden und würden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen.
Als Teil der Gesamtreform des IFRS 9 soll dieser Standard erst 2015 implementiert werden. Da diese Regel jedoch unstrittig ist und bereits ausformuliert vorliegt, wäre es eine Überlegung wert, ob sie nicht umgehend in Kraft gesetzt werden sollte.
Bilanz-Rückstellungen - in der community bekannt ist, wird ja auch nur bei den sheep überrascht getan - und sich all der Entrüstung entledigt, die durch mangelnde Kenntnis entsteht.
Ob Ihr Autor richtig liegt mit der Forderung nach Beendigung von sog. "Bewertungsunfug", bleibt hingegen offen, läßt sich doch (fast) alles zur Buchführung und Bilanz als solcher bewerten (sic!).