Peter Grassmann war von 1994 bis 2001 Vorstandssprecher des Optikkonzerns Carl Zeiss. Heute ist er Vorsitzender des Vorstands der Umwelt-Akademie München.
Die soziale Marktwirtschaft wäre ohne die Mitbestimmung in Unternehmen nicht denkbar. Seit dem Beginn der Bundesrepublik vor 60 Jahren zwingt das Betriebsverfassungsgesetz Vorstände und Geschäftsführungen, ihre Entscheidungen mit Betriebsräten und der Belegschaft abzustimmen, und sichert so den Dialog mit den Arbeitnehmern. Dadurch ist die betriebliche Mitbestimmung ein wichtiger Konsens- und Motivationsfaktor geworden, der unserer repräsentativen Demokratie fehlt. Zwar bestimmen wir durch Wahlen, welche Parteien das Land führen. Aber die direkte Stimme in Sachfragen bleibt uns Bürgern auf der Bundesebene verweigert.
Die Sozialpsychologie weist seit Langem darauf hin, wie wichtig es ist, alle Betroffenen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie macht dabei wenig Unterschied zwischen "Großgruppen", egal, ob Staat oder Unternehmen. Die positiven Erfahrungen aus der Mitbestimmung großer Konzerne geben daher auch Hinweise für die Umsetzung der direkten Demokratie, also der Mitsprache der Bürger in Sachfragen.
Wenn man bei schwierigen Entscheidungen frühzeitig in den Dialog einbezogen wird, fällt es leichter, unangenehme Schritte mitzugehen. Nachträgliche oder auch nur verzögerte Information dagegen verärgert, schürt Kritik und Opposition. Eine gute Unternehmensführung weiß besonders in Krisenzeiten die betriebliche Mitbestimmung als wichtiges Instrument der Konsenssicherung zu schätzen. In Zeiten großer Umwälzungen und Demokratieverdrossenheit wäre auch die Politik gut beraten, sich der Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie zu öffnen.
Die Komplexität der Entscheidungen, ein ungenügender Informationsstand der Belegschaft, standortbezogene Egoismen und Kurzsichtigkeit sind die bekanntesten Faktoren, die eine Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Führung größerer Unternehmen erschweren. All diese Gefahren haben ihre Parallele in der direkten Demokratie. Empfehlungen für die praktische Umsetzung direkter Demokratie folgen deshalb fast zwangsläufig aus den Erfahrungen, die Unternehmen über die Jahrzehnte mit der betrieblichen Mitbestimmung gesammelt haben.
Wer an direkte Demokratie denkt, denkt zuerst an die Volksabstimmung. Politische Sachfragen sind vielschichtig und in ihren Auswirkungen oft langfristig und komplex. Und viele Beispiele zeigen, wie diffus und oft widersprüchlich die öffentliche Meinung dabei sein kann. Deshalb und auch, weil die politische Diskussion in der Öffentlichkeit selten den notwendigen Tiefgang hat, um ein komplexes Thema zu durchdringen, sollten Volksentscheide auf Bundes- und EU-Ebene nur die grundsätzliche mehrheitliche Meinung im größeren Zusammenhang abklären und sich nicht in Einzelgesetzen und Details verlieren. Innerhalb der großen Leitlinien, an deren Definition die Bürger per Volksentscheid beteiligt sind, könnte dann die Politik handeln. Das entspricht der Praxis in der Wirtschaft, wo im Regelfall die Aktionäre auch nur über wichtige Grundsätze abstimmen, die Umsetzung im Detail aber Sache des Vorstands ist.