Hartmut Seifert leitet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das gilt auch für die Einführung von Arbeitszeitkonten: Vorteile und Risiken sind bei diesen neuen Arbeitszeitmodellen zwischen Betrieben und ihren Beschäftigten ungleich verteilt.
Den Arbeitgebern winken ansehnliche Kostenvorteile, wenn sie mit Hilfe von Zeitkonten die Arbeitszeit variabel je nach Marktlage steuern. Sie sparen Zuschläge für Überstunden, können just in time produzieren oder Dienstleistungen erbringen. Bei volatiler Nachfrage lässt sich der Arbeitseinsatz geschmeidig anpassen. Kosten für Entlassungen und spätere Wiedereinstellungen fallen weg.
Auch die öffentlichen Haushalte profitieren von diesem Puffereffekt, ohne den sie höhere Kosten für Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit verbuchen müssten. In der Folge kommt diese Wirkungskette dann auch den Beitragszahlern zur Arbeitslosenversicherung zugute. Und wenn Zeitkonten helfen, Entlassungen zu vermeiden, gehören letztlich natürlich auch die Beschäftigten selbst mit zu den Gewinnern.
Allerdings müssen sie dafür auch materielle Nachteile in Kauf nehmen. Durch Zeitkonten entgehen ihnen häufig Zuschläge für Überstunden. Außerdem tragen sie erhöhte Einkommensrisiken, sollte ihr Unternehmen pleitegehen. Sind die Zeitguthaben nicht gegen den Verlust im Insolvenzfall gesichert, verlieren die Beschäftigten nicht nur ihren Job, sondern müssen zudem teils schmerzliche Einkommensverluste befürchten. Zeitguthaben sind letztlich nichts anderes als gestundete Einkommen für bereits geleistete Arbeit - mit der Besonderheit eines erhöhten Auszahlungsrisikos.
Arbeitszeitkonten Grundlage flexibler Arbeitszeitorganisation
Längst überfällig war deshalb der Vorstoß der Bundesregierung, Arbeitszeitkonten besser zu schützen. Denn mittlerweile gehören sie in der Mehrheit der Betriebe zum Alltag, wie die Ergebnisse einer aktuellen Befragung von Betriebsräten zeigen. In 72 Prozent aller Betriebe mit Betriebsräten bilden die Konten die Grundlage für eine flexible Arbeitszeitorganisation. Und jeder zehnte Betrieb hat bereits Langzeitkonten, die jedoch nicht lückenlos gegen Insolvenz gesichert sind.
In einem Viertel der Betriebe mit Langzeitkonten müssen die Beschäftigten im Notfall deshalb um die angesammelten Guthaben bangen. Ansehnliche Beträge sind dann gefährdet, zumal auf den Konten die Bruttoeinkommen einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen verbucht werden.
Wer beispielsweise am Ende seines Erwerbslebens bei vollen Bezügen die Arbeit ein Jahr früher beenden will, muss zuvor einen Kontostand in Höhe der vereinbarten Jahresarbeitszeit aufgebaut haben. Das Guthaben auf solch einem Konto läge dann für einen vollzeitbeschäftigten Durchschnittsverdiener zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei gut 43.000 Euro. Das ist eine Menge Geld, auf das der Beschäftigte und im Zuge der nachgelagerten Besteuerung auch Fiskus und Sozialversicherungsträger Ansprüche haben.