Hartmut Seifert leitet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Die jüngste Entwicklung der Leiharbeit lässt sich mit der Formel "Wie gewonnen, so zerronnen" beschreiben. Nach der steilen Karriere, ausgelöst durch Deregulierungen im Zuge der Hartz-Gesetze, droht dieser Beschäftigungsform nun ein ebenso jäher Absturz. Der Einbruch der Nachfrage im produzierenden Gewerbe trifft Leiharbeiter mit voller Wucht. Konjunkturellen Abschwüngen sind sie wesentlich ungeschützter ausgesetzt als die Kernbelegschaften. Schonungslos legt die aufziehende Arbeitsmarktkrise bloß, welche besonderen Risiken Leiharbeiter tragen.
Instabilität ist ein immanentes Merkmal der Leiharbeit, die fest zum gut bestückten Repertoire betrieblicher Anpassungsmaßnahmen gehört: Bevor Firmen Stellen abbauen, können sie befristete Verträge auslaufen lassen, Leiharbeit beenden oder die Arbeitszeit mithilfe von Zeitkonten, Kurzarbeit oder der Verringerung der Regelarbeitszeit reduzieren. Zusammen bilden diese Varianten stattliche Flexibilitätspuffer, um die Beschäftigung der Kernbelegschaften für längere Zeit trotz nachlassender Nachfrage stabil zu halten. Der Schutzschirm hat allerdings seinen Preis: Dafür, dass Betriebe im Rahmen verbriefter Beschäftigungsgarantien auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten, machen die Beschäftigten Zugeständnisse bei Arbeitszeit und/oder Einkommen. Zu Beginn des vergangenen Jahres hatten gut ein Viertel aller Firmen mit Betriebsrat derartige Garantien vereinbart.
Solche Beschäftigungspakte schließen die Betriebe aber nicht mit Leiharbeitern ab, die ein Arbeitsverhältnis mit Verleihunternehmen eingegangen sind. Dort wäre dann auch der richtige Ort, vergleichbare Beschäftigungspakte auszuhandeln. Was spricht dagegen?
Die Schwierigkeiten rühren aus der besonderen Funktion der Leiharbeit. Als flexible Personalreserve ist sie bei einer konjunkturellen Talfahrt systematisch höheren Risiken ausgesetzt, als normale Arbeitsverhältnisse es sind. Viele Betriebe in der Industrie trennen sich von den Personalreserven, die sie in der Boomphase aufgebaut hatten. Die Abbauwellen verlaufen synchron. Einem Tsunami ähnlich türmen sie sich auf und treffen die Verleihunternehmen mit aller Härte. Alternative Einsatzfelder, in die sie ihre Leiharbeiter umlenken könnten, fehlen. Selbst wenn sich Teilbereiche des Dienstleistungssektors dem aktuellen Konjunkturabschwung erfolgreich entziehen und weiter prosperieren sollten, würden sie unbeschäftigten Leiharbeitern kaum Kompensation bieten. Allein schon die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen stehen einer nahtlosen Weiterbeschäftigung im Wege.
Einen Fallschirm hat die Bundesregierung mit dem Kurzarbeitergeld aufgespannt. Das war richtig. Er dürfte aber in vielen Fällen Arbeitslosigkeit nicht verhindern, geschweige denn die bei Leiharbeitern besonders hohen sozialen Risiken ausgleichen. Denn zu dem erhöhten Beschäftigungsrisiko kommt noch die im Vergleich zu Stammbeschäftigten häufig deutlich schlechtere Bezahlung hinzu. Dadurch fällt beim Jobverlust auch das Arbeitslosengeld entsprechend geringer aus. Da die vorangegangenen Beschäftigungsphasen bei vielen Leiharbeitern nur kurz sind, sie liegen durchschnittlich bei unter einem Jahr, bestehen häufig nicht einmal Ansprüche auf Arbeitslosengeld, sondern nur auf die geringeren Leistungen des Arbeitslosengeldes II.
Ein funktionierender Arbeitsmarkt müsste diese Risikokumulation eigentlich mit einer entsprechenden Prämie honorieren. Stattdessen vertiefen sich die Gräben zwischen den ungleichen Segmenten am Arbeitsmarkt. Die relativ niedrige Bezahlung begrenzt auch den Spielraum für Beschäftigungspakte in den Verleihunternehmen: Viele Leiharbeiter können es sich einfach nicht leisten, auf Gehalt zu verzichten. Und die Zeitarbeitsfirmen können bei schrumpfenden Aufträgen kaum die Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung umverteilen.
Angesichts dieser Sonderbedingungen besteht dringlicher politischer Handlungsbedarf. Erstens sollte die Phase der Kurzarbeit für Weiterbildung genutzt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dadurch ließe sich wenigstens das Spektrum für potenzielle Anschlussbeschäftigungen erweitern. Zweitens sollten die Möglichkeiten verbessert werden, Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Das ginge über Mindestbeschäftigungszeiten und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots.
Dieses untersagte es den Zeitarbeitsfirmen , ihren Beschäftigten sofort zu kündigen, wenn ein Entleihbetrieb das Engagement kündigte. Drittens sollten generelle Weiterbildungsmöglichkeiten eingeführt werden, die ähnlich wie in Frankreich fondsfinanziert sind und den Zugang zu Normalarbeitsverhältnissen verbessern. Und viertens würde ein Mindestlohn die bestehenden Lohndifferenzen im Niedriglohnbereich verringern und die soziale Lage bei Arbeitsplatzverlust zumindest etwas verbessern. Besser noch wäre die Gleichstellung mit den Stammbeschäftigten.