Thilo Sarrazin macht sich gern Feinde. Der Berliner Finanzsenator ist bekannt für seine markigen Sprüche und sorgte vergangene Woche wieder einmal für Streit. Auf die Frage, was denn sein persönlicher Mindestlohn wäre, antwortete er der Zeitschrift "Cicero": "Für 5 Euro würde ich jederzeit arbeiten gehen. Das wären 40 Euro pro Tag."
Die Berliner Koalitionäre von SPD und Die Linke waren empört. Wie kann sich jemand aus den eigenen Reihen für solche Dumpinglöhne aussprechen, während man selbst doch mit allen Mitteln für einen fairen und existenzsichernden Mindestlohn von 7,50 Euro kämpft?
Der Streit um Sarrazins Äußerungen belegt zunächst einmal, dass Gegner und Befürworter des Mindestlohns oft aneinander vorbeireden. So bleibt wie fast immer in der Mindestlohndebatte völlig unklar, wann von Nettostundenlöhnen und wann von Bruttostundenlöhnen die Rede ist.
Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro, die SPD, Linke und Gewerkschaften aufstellen, bezieht sich auf den Bruttostundenlohn. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer entspricht dies einem Nettostundenlohn von 5,65 Euro. Thilo Sarrazin hat, wie er selbst später klarstellte, von einem Nettostundenlohn von 5 Euro gesprochen, dies entspricht einem Bruttostundenlohn von 6,40 Euro. So weit, wie behauptet, liegen die Vorschläge also gar nicht auseinander.
Vor allem aber zeigt der Streit, dass das, was die Befürworter eines Mindestlohns versprechen, nichts weiter als eine Mogelpackung ist. Anstatt über Stundenlöhne zu streiten, wäre es ehrlicher, das bestehende System der Grundsicherung einzubeziehen und dann zu schauen, wie viel Geld am Ende zum Leben übrig bleibt. Wenn ein alleinstehender Arbeitnehmer für 5 Euro brutto die Stunde arbeitet, kommt er bei einer Vollzeitbeschäftigung auf einen monatlichen Bruttolohn von 800 Euro.
Versprechen gegenüber den Geringverdienern gebrochen
Er hat bei diesem Lohn Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II und darf entsprechend der geltenden Hinzuverdienstgrenzen von seinem Bruttolohn 240 Euro behalten. Ausgehend von einem Arbeitslosengeld II in Höhe von 681 Euro käme er so auf ein Nettoeinkommen von 921 Euro. Könnten sich die Befürworter eines Mindestlohns von 7,50 Euro pro Stunde durchsetzen, und der Arbeitsplatz bliebe dennoch erhalten, so läge das Bruttoeinkommen bei 1200 Euro. Auch dieses Einkommen reicht noch nicht aus, um die Alg II-Bedürftigkeit zu verlassen. Von seinem Bruttolohn darf der Arbeitnehmer deshalb nur 280 Euro behalten, also stolze 40 Euro mehr als der, der 5 Euro Bruttostundenlohn erhält. Netto bleiben ihm damit 961 Euro. Einem Anstieg der Arbeitskosten um die Hälfte steht ein Einkommenszuwachs beim Arbeitnehmer von gerade einmal 4,3 Prozent gegenüber. So wird der Mindestlohn zur Mogelpackung: Der Geringverdiener bekommt nicht das, was ihm versprochen wird.