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Merken   Drucken   06.12.2008, 12:00 Schriftgröße: AAA

Gastkommentar: Wiedervorlage in Karlsruhe  

Der Bundesrat hat an diesem Freitag die lange umstrittene Erbschaftsteuerreform abgesegnet. Die Länder hätten ihre Zustimmung lieber versagt: Das Gesetz ist eindeutig verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht erneut verworfen. von Jochen Lüdicke
Jochen Lüdicke ist Partner im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Das Gesetz stellt zwar eine weitgehend verfassungsmäßige Bewertung für inländisches Grundvermögen sicher. Insofern besteht eine Orientierung am Verkehrswert und damit eine Gleichbehandlung zu den Werten von liquidem Vermögen. Das gilt aber nicht für die anderen Vermögensarten. Dabei war die Erbschaftsteuerreform überhaupt erst notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber vor knapp zwei Jahren aufgefordert hatte, eine einheitliche Bewertung auch für Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu schaffen, wenn der Ansatz einer umfassenden Erbschaftsteuer beibehalten wird.

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